In der heutigen digitalen Welt, in der Informationen und Inhalte schnell geteilt und verbreitet werden, spielen Urheberrechte eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig möchten viele Kreative ihre Werke mit anderen teilen und die Verwendung und Weiterverbreitung ihrer Werke fördern. Hier kommen Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) ins Spiel – ein leistungsstarkes Instrument, das die richtige Balance zwischen Urheberrechten und der Freiheit zur Nutzung und Verbreitung von Inhalten schafft.
Was sind CC-Lizenzen?
CC-Lizenzen sind vorformulierte Lizenzverträge, die von der gemeinnützigen Organisation „Creative Commons“ entwickelt wurden. Sie bieten Urhebern die Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen für ihre kreativen Werke festzulegen. CC-Lizenzen sind in der Regel einfach zu verstehen und zu nutzen, da die genauen Bedingungen und Anforderungen in den Lizenztexten klar definiert sind.
Es gibt verschiedene Arten von CC-Lizenzen, von denen jede eine Kombination aus Freiheit und Verantwortung bietet:
- Namensnennung (CC BY): Diese Lizenz erlaubt die Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe und kommerzielle Nutzung eines Werks, solange der Urheber ordnungsgemäß genannt wird.
- Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA): Ähnlich wie CC BY, erfordert jedoch, dass abgeleitete Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht werden.
- Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung (CC BY-NC): Erlaubt die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe, verbietet jedoch die kommerzielle Nutzung und erfordert die Nennung des Urhebers.
- Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA): Diese Lizenz erlaubt die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Werks, jedoch nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Sie erfordert eine angemessene Nennung des Urhebers/der Urheberin und die Veröffentlichung abgeleiteter Werke unter derselben Lizenz. Dies bedeutet, dass abgeleitete Werke ebenfalls nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
- Namensnennung – Keine Bearbeitung (CC BY-ND): Diese Lizenz erlaubt lediglich die Nutzung des Werks, verbietet jedoch jegliche Bearbeitung. Wie bei anderen CC-Lizenzen erfordert sie die angemessene Nennung des Urhebers/der Urheberin.
- Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND): Erlaubt nur die Nutzung des Werks, verbietet Bearbeitung und kommerzielle Nutzung, und erfordert die Nennung des Urhebers.
- CC0 (public domain): Mit dieser Lizenz gibt der Urheber sein Werk praktisch in die Gemeinfreiheit. Das bedeutet, dass das Werk von jedermann ohne Beschränkungen genutzt werden kann.
Die Vor- und Nachteile von CC-Lizenzen
Die Vorteile:
- Unkomplizierte Verbreitung: CC-Lizenzen ermöglichen es Urhebern, die Bedingungen für die Verwendung und Verbreitung ihrer Werke einfach und klar festzulegen. Dies fördert die breite Verbreitung von Inhalten im Internet.
- Content Collaborations: CC-Lizenzen bieten eine besondere Möglichkeit, um Content Collaborations zu fördern. Kreative können leicht zusammenarbeiten, indem sie Werke mit CC-Lizenzen nutzen und weiterverbreiten.
Die Nachteile:
- Rechte werden eingeschränkt: CC-Lizenzen legen bestimmte Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung von Inhalten fest. Je nach gewählter Lizenz können diese Beschränkungen kommerzielle Nutzung, Bearbeitung oder beides umfassen.
Rechtsprechung zu CC-Lizenzen
Die Anwendbarkeit von CC-Lizenzen im deutschen Recht ist bestätigt. Daneben wird die Urhebernennung – die ja Voraussetzung für jede Nutzung unter einer CC-Lizenz ist – als auflösende Bedingung gemäß § 158 Abs. 2 BGB angesehen. Wenn also eine Urhebernennung fehlt, entfällt die gesamte Nutzungserlaubnis.
Nicht einig ist sich die Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit einen Schadensersatz zu ermitteln wegen fehlender Urhebernennung. Grundannahme war der vielbeachtete Beschluss des OLG Köln (Beschluss v. 29. Juni 2016, Az.: 6 W 72/16), das besagte das „Zwei mal null, null ist“. Wo es keinen Lizenzschaden gibt, kann auch kein Schadensersatz aufgrund fehlender Urhebernennung verdoppelt werden.
Davon abweichend haben das LG Frankfurt (Urteil v. 16. August 2018, Az.: 2-03 O 32/17) und das LG Köln (Urteil v. 01. September 2016, Az.: 14 O 307/15) sich geäußert. Das LG Köln kam im Ergebnis zu einem Lizenzschaden von 50 €, der durch die fehlende Urhebernennung verdoppelt wurde.
In der Praxis nicht für jeden relevant
Ein interessanter Aspekt ist die Situation, in der Urheber gebeten werden, ihre Werke auf CC-Lizenzen umzustellen. Dies ist jedoch keine Verpflichtung. Die Entscheidung liegt beim Urheber. Hier sind einige Folgen zu berücksichtigen:
Muss man das machen? Nein, Urheber sind nicht verpflichtet, ihre Werke auf CC-Lizenzen umzustellen. Die Entscheidung hängt von den individuellen Zielen und Präferenzen des Urhebers ab. Das Umschalten auf CC-Lizenzen ermöglicht eine potenzielle sehr große Verbreitung und Sichtbarkeit der Werke, was für einige Kreative von Vorteil sein kann. Bei einigen CC-Lizenzen kann es zu erheblichen Einbußen an Wertigkeit und finanziellen Verlusten kommen, insbesondere wenn die kommerzielle Nutzung eingeschränkt wird.
CC-Lizenzen bieten eine flexible Möglichkeit, die Verbreitung und Nutzung von Inhalten zu regulieren. Sie schaffen eine Balance zwischen der Förderung der Verbreitung von Wissen und Kreativität und dem Schutz der Urheberrechte. Kreative sollten sorgfältig darüber nachdenken, welche CC-Lizenz am besten zu ihren Zielen passt, und die Bedingungen sowie die Vor- und Nachteile verstehen, bevor sie sich für eine Lizenz entscheiden. Insgesamt bieten CC-Lizenzen eine wertvolle Möglichkeit, die Welt der Kreativität und des Wissensaustauschs für alle zu öffnen.
Übersicht der verfügbaren Creative Commons Lizenzen
(JoeranDE, Creative Commons Lizenzspektrum DE, CC BY 4.0)