Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Der Digital Markets Act (DMA) am Beispiel von Threads

In der Welt der sozialen Netzwerke steht die App „Threads“ als vielversprechende Plattform im Schatten der europäischen Regulierung. Ähnlich wie Twitter ermöglicht Threads den Nutzern das Teilen von Kurznachrichten. Threads wird von dem Konzern „Meta“ angeboten, der wiederum aller Voraussicht nach das Paradebeispiel eines „Torwächters“ im Rahmen des neuen DMA sein wird. Deshalb entschied man sich dazu „Threads“ derzeit noch nicht in der EU anzubieten. Im Folgenden wird ein Blick auf den DMA geworfen und am Beispiel von Threads die rechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen der Torwächter dargestellt. 

Hintergrund von Threads und die Verbindung zu Instagram: 

Threads ist ein soziales Netzwerk, das ähnlich wie Twitter funktioniert, jedoch eng mit dem beliebten Foto- und Videonetzwerk Instagram verknüpft ist. Diese Verbindung bedeutet, dass ein Threads-Konto fest mit einem Instagram-Konto verbunden ist und die Löschung eines Threads-Kontos nur durch das Löschen des dazugehörigen Instagram-Accounts möglich ist. 

Die Verpflichtungen von Torwächtern gemäß der EU-Regulierung: 

Der DMA wurde am 14. September 2022 verabschiedet und wird im Jahr 2024 Rechtskraft erlangen. Die Verordnung legt spezifische Verpflichtungen für Unternehmen fest, die als „Torwächter“ fungieren, also eine bedeutende Marktposition im digitalen Sektor haben. Meta, als Mutterunternehmen von Threads, fällt unter diese Kategorie, was bedeutet, dass auch Threads den Verpflichtungen von Torwächtern unterliegt. 

Einschränkungen für Threads in der EU: 

Gemäß Art. 5 DMA bestehen verschieden Verpflichtungen von Torwächtern. Meta darf beispielsweise personenbezogene Daten von Endnutzern, nicht zum Zweck des Betriebs von Online-Werbediensten verarbeiten. Ebenso ist es Torwächtern nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) DMA untersagt, personenbezogene Daten aus dem zentralen Plattformdienst mit Daten aus anderen Diensten oder von Drittanbietern zusammenzuführen.  

Im Fall von Threads könnte insbesondere Art. 5 Abs. 2 lit. c) DMA relevant sein. Demnach sind personenbezogene Daten aus dem betreffenden zentralen Plattformdienst nicht in anderen vom Torwächter getrennt bereitgestellten Diensten, einschließlich anderer zentraler Plattformdienste, weiterzuverwenden. In umgekehrter Richtung soll das auch gelten. Anders gesagt sollen Daten, die bei Instagram erhoben werden, nicht im Rahmen von Threads genutzt werden können, sowie Daten, die bei Threads erhoben werden, nicht bei Instagram genutzt werden. Derzeit ist Threads jedoch untrennbar an einen Instagram-Account gekoppelt.  

Die Einschränkungen zielen darauf ab, die Privatsphäre und den Datenschutz der Nutzer zu schützen und sicherzustellen, dass Daten nicht unkontrolliert kombiniert oder für Werbezwecke missbraucht werden. 

Erstmal kein Threads für EU-Bürger 

Aufgrund der neuen EU-Regulierung und der Unsicherheiten bezüglich der Einhaltung der Verpflichtungen von Torwächtern hat sich Threads dazu entschieden, die App vorerst nicht in der EU anzubieten. Die genaue Interpretation der Regelungen und die Umsetzung der geforderten Maßnahmen erfordern sorgfältige Überlegungen und möglicherweise technische Anpassungen, um die App wieder in Einklang mit den europäischen Vorschriften zu bringen. 

Während Threads derzeit offline ist, bleibt die Frage, ob und wie die App in Zukunft in der EU angeboten werden kann. Die Inhaber müssen nun mögliche Lösungen erkunden, um Threads den Anforderungen der Verpflichtungen von Torwächtern anzupassen. Datenschutz und Datenschutzbestimmungen werden zweifellos in der digitalen Welt eine immer wichtigere Rolle spielen, und Threads steht stellvertretend für andere soziale Netzwerke, die sich den Herausforderungen einer strengeren Regulierung stellen müssen. Am offensichtlichsten erscheint als Lösungsansatz jedenfalls eine Trennung der Konten bei Instagram und Threads.  

Wird „Threads“ irgendwann in die EU kommen?

Die App „Threads“ befindet sich derzeit in einem komplexen Dilemma, da sie den neuen Verpflichtungen von Torwächtern in der EU unterliegen wird. Die Entscheidung, die App vorerst nicht in der EU anzubieten, zeigt, dass der DMA für Unternehmen von besonderer Größe, wie beispielsweise Meta, von großer Relevanz sein wird.   

Es bleibt abzuwarten, wie Threads und andere soziale Netzwerke ihre Plattformen anpassen werden, um die zusätzlichen datenschutzrechtlichen Regelungen, die durch den DMA begründet werden, zu gewährleisten und gleichzeitig innovative und attraktive Dienste für die Nutzer anzubieten. Jedenfalls lässt sich an dem Beispiel erkennen, dass der DMA schon jetzt erhebliche Wirkungen auf die digitalen Märkte hat.  

Shownotes

Weitere Folgen

Der Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste)

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über den Digital Services Act (DSA) und erklären dessen Ziele und Regelungen. Wer vom DSA bereits jetzt betroffen ist oder es in Kürze sein wird, erläutern wir genauso wie die konkreten Vorteile für NutzerInnen von Online-Plattformen. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Kuriose Urteile aus dem Urheberrecht

Was haben fotografierende Affen, zweisekündige Musikschnipsel, Cheat-Software, Fototapeten und Drohnen gemeinsam? Sie alle haben bereits Urheberrechtsgeschichte geschrieben und für mehr oder weniger kuriose Urteile gesorgt. In dieser Podcast-Folge werfen wir einen Blick auf kurios anmutende Urteile zum Urheberrecht. Viel Spaß beim Hören!

Anhören »

Model Release Verträge

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über Model Release Verträge. Wir erläutern allgemeine vertragliche Aspekte die zu beachten sind und besprechen die wichtigsten Punkte es Model Release. Dabei geht es z.B. um die Frage, wie ein solcher Vertrag geschlossen werden kann, wie man Rechte einräumt und welche Besonderheiten Fotograf und Model jeweils berücksichtigen sollten. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.