Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Markenstrategie für Unternehmen: Schutz, der zum Geschäft passt

Eine Marke anzumelden ist heute schnell erledigt. Online-Formular ausfüllen, Gebühren zahlen, ein paar Monate warten – fertig. Genau darin liegt aber das Problem: Viele Unternehmen melden Marken an, ohne vorher zu klären, wofür sie diese Marke eigentlich brauchen und wie sie später genutzt werden soll. Das Ergebnis sind unnötige Kosten, trügerische Sicherheit oder Marken, die nach einigen Jahren wieder gelöscht werden.

Marke ist nicht gleich Marke

Nicht jeder Name, unter dem ein Unternehmen auftritt, ist automatisch eine Marke – und nicht jede Marke muss zwingend eingetragen sein. Geschäftsbezeichnungen genießen bereits einen gewissen Schutz durch Benutzung. Eine eingetragene Marke geht aber deutlich weiter: Sie verleiht ein ausschließliches Recht, bestimmte Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und andere davon auszuschließen.

Ob sich dieser zusätzliche Schutz lohnt, hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern vom Geschäftsmodell. Wer Produkte oder Dienstleistungen gezielt unter einem bestimmten Namen vermarktet, sollte sich frühzeitig mit einer Markenstrategie befassen.

Schutzumfang: Weniger ist oft mehr

Ein häufiger Fehler ist der Wunsch nach „möglichst viel Schutz“. EU-Marke, internationale Registrierung, möglichst viele Waren und Dienstleistungen – klingt zunächst sinnvoll, kann aber nach hinten losgehen. Marken müssen benutzt werden. Wer Schutz für Bereiche anmeldet, in denen er tatsächlich nicht tätig ist, riskiert später eine teilweise oder vollständige Löschung.

Eine sinnvolle Markenstrategie orientiert sich deshalb nicht an Wunschvorstellungen, sondern an der wirtschaftlichen Realität: Wo bin ich aktiv? Wo plane ich realistisch eine Nutzung? Und in welchen Ländern ist mein Markt tatsächlich relevant?

Benutzung, Überwachung und Durchsetzung gehören dazu

Mit der Eintragung endet die Markenarbeit nicht. Markenrechte müssen genutzt, überwacht und – wenn nötig – auch durchgesetzt werden. Wer jahrelang zusieht, wie ähnliche Zeichen im Markt auftauchen, schwächt seine eigene Rechtsposition. Gleichzeitig bedeutet Überwachung nicht, dass gegen jede Nutzung sofort vorgegangen werden muss. Entscheidend ist, informiert zu sein und bewusst zu entscheiden.

Fazit: Erst denken, dann anmelden

Eine Marke ist kein Selbstzweck. Sie ist ein strategisches Instrument, das nur dann funktioniert, wenn Schutzumfang, Nutzung und wirtschaftliche Ziele zusammenpassen. Wer sich vor der Anmeldung diese Fragen stellt, spart nicht nur Kosten, sondern schafft eine belastbare Grundlage für den langfristigen Schutz seines Unternehmensauftritts.

Shownotes

cc30306718a449d6bb428e05b8bbc9ff Markenstrategie Unternehmen

Weitere Folgen

nature, earth, sustainability

Green Claims Richtlinie – Transparenz, Vertrauen und Klimaschutz  

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das in der Rechtsprechung derzeit sehr präsente Thema der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit bestimmter Werbeaussagen im Zusammenhang mit Umwelt und Klima. Greenwashing ist in aller Munde und wir schauen uns an, welche Voraussetzungen eine Werbung erfüllen muss, damit Umweltaussagen wie „klimaneutral“ zulässig sind. Viel Spaß beim Zuhören!

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Wann und warum werden meine Inhalte bei TikTok, YouTube und Co gesperrt?

In dieser Folge von „Kaffeerecht“ beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Inhaltssperrungen auf Online-Plattformen wie TikTok und YouTube. Wir besprechen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und Art. 17 der DSM-Richtlinie, erklären die Unterschiede zwischen Verletzer- und Störerhaftung und analysieren technische Abläufe am Beispiel von YouTube. Außerdem werfen wir einen Blick auf Memes und deren urheberrechtliche Bewertung sowie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gegen TikTok.

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Die Urhebernennung im Urheberrecht

In dieser Episode widmen wir uns dem essentiellen Thema des Urheberrechts in der Fotografie, speziell dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das die tiefe Verbindung zwischen Fotografen und ihren Werken schützt. Wir beleuchten die Bedeutung der Urhebernennung – eine nicht nur aus Respekt gebotene, sondern auch gesetzlich geforderte Praxis, die die Anerkennung der kreativen Leistung des Fotografen sichert. Dabei diskutieren wir, dass die Nennung des Urhebers in verschiedenen Formen erfolgen kann, von anonym bis hin zu einem Pseudonym, und erörtern die Unterschiede zwischen der Nennung des Urhebers und der Quellennennung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bildherkunft zu gewährleisten.

Wir gehen auch auf die aktuellen Herausforderungen und Richtlinien für die Urhebernennung ein, die sich durch die Nutzung von Microstock-Portalen und die Digitalisierung ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf einer jüngsten Entscheidung des BGH, die unter bestimmten Umständen einen Verzicht auf die Urhebernennung in AGBs zulässt – ein Punkt, der viel Diskussionsstoff bietet und die Landschaft des Urheberrechts möglicherweise nachhaltig verändert.

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