Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Trusted Flagger/Vertrauenswürdige Hinweisgeber nach dem DSA

Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU den digitalen Raum sicherer machen – insbesondere auf großen Plattformen wie Facebook, X oder Amazon. Ein zentrales Instrument dabei: die sogenannten Trusted Flagger. Doch was steckt hinter diesen „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht (Folge 53) beleuchten wir genau das. Anlass war die Meldung, dass es in Deutschland nun vier offizielle Trusted Flagger gibt:

  • HateAid gGmbH – Meldungen zu Hassrede & digitaler Gewalt
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Fokus auf Produktsicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) – Meldestelle für Mitglieder bei Markenpiraterie & unlauterem Wettbewerb
  • „REspect!“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg – Schwerpunkt: rassistische, diskriminierende Inhalte

Was dürfen Trusted Flagger – und was nicht?

Trusted Flagger haben keine besonderen Löschbefugnisse, erhalten aber eine bevorzugte Bearbeitung ihrer Hinweise durch Plattformen. Der DSA verpflichtet die Anbieter, diese qualifizierten Meldungen vorrangig und transparent zu bearbeiten – idealerweise mit zügiger Reaktion. Die Trusted Flagger müssen dabei gewisse Kompetenzkriterien erfüllen und werden in Deutschland von der Bundesnetzagentur zertifiziert.

Noch Luft nach oben

So sinnvoll das Konzept ist: In der Praxis zeigt sich bereits, dass wichtige Bereiche wie Urheberrecht, Datenschutz oder Preisangaben aktuell nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt werden. Es fehlt an spezialisierten Stellen, die Unternehmen oder Kreative in diesen Fällen unterstützen können.

Warum das wichtig ist

Gerade kleinere Anbieter oder Betroffene von rechtswidrigen Inhalten benötigen niedrigschwellige Anlaufstellen, um digitale Rechte durchzusetzen. Der DSA eröffnet hier neue Wege – ob diese in der Praxis halten, was sie versprechen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Shownotes

Weitere Folgen

Newsletter ohne Einwilligung. Was ist erlaubt?

In dieser Episode sprechen wir über die Frage, wann Unternehmen Newsletter ohne vorherige Einwilligung versenden dürfen – und was das neue EuGH-Urteil vom 13. November 2024 praktisch bedeutet. Wir erklären, warum fast jeder Newsletter rechtlich als Werbung gilt, weshalb die „Bestandskundenausnahme“ entscheidend ist und in welchen Fällen die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos bereits als „Verkauf“ gilt. Damit erweitert das Urteil die Möglichkeiten für Marketing-Teams und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing. 

Gleichzeitig zeigen wir die Grenzen auf: Welche Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, wo trotz Privilegierung Opt-out- und Hinweis­pflichten gelten und weshalb der Datenschutz (DSGVO) dennoch nicht vollständig verdrängt wird. Für Unternehmer:innen, Creator und Marketing-Teams ist diese Folge ein kompakter Leitfaden, um Newsletter rechtssicher und effektiv einzusetzen. 

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Influencer und Streamer im Rechtsverkehr II

In dieser Podcast-Episode sprechen wir erneut über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in diesem zweiten Teil unserer Doppelfolge folgende Themen: Wann darf ich fremde Musik nutzen und wie gehe ich mit Konflikten mit Followern oder Mitbewerbern um. Wir reißen ebenfalls die Themen Datenschutz, Impressum, Bild- & Domainrecht an. Viel Spaß beim Zuhören!

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Model Release, Auftragsfotografie und Haftung

In dieser Episode von Kaffeerecht geht es um ein zentrales Praxisproblem für Fotografen, Unternehmen und Kreative: die rechtssichere Verwendung von Personenfotos. Im Fokus stehen Model Releases, die Besonderheiten von Auftragsfotografie und die Frage, wer haftet, wenn Einwilligungen fehlen oder nicht nachweisbar sind.

Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen aus dem Kunsturhebergesetz und der DSGVO, erklärt typische Irrtümer („Der Fotograf kümmert sich schon“) und zeigt auf, warum letztlich regelmäßig derjenige haftet, der Bilder nutzt und veröffentlicht. Anhand praxisnaher Konstellationen wird deutlich, weshalb klare, dokumentierte Vereinbarungen unverzichtbar sind – und warum fehlende Regelungen im Ernstfall ganze Produktionen wertlos machen können.

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