Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Trusted Flagger/Vertrauenswürdige Hinweisgeber nach dem DSA

Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU den digitalen Raum sicherer machen – insbesondere auf großen Plattformen wie Facebook, X oder Amazon. Ein zentrales Instrument dabei: die sogenannten Trusted Flagger. Doch was steckt hinter diesen „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht (Folge 53) beleuchten wir genau das. Anlass war die Meldung, dass es in Deutschland nun vier offizielle Trusted Flagger gibt:

  • HateAid gGmbH – Meldungen zu Hassrede & digitaler Gewalt
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Fokus auf Produktsicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) – Meldestelle für Mitglieder bei Markenpiraterie & unlauterem Wettbewerb
  • „REspect!“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg – Schwerpunkt: rassistische, diskriminierende Inhalte

Was dürfen Trusted Flagger – und was nicht?

Trusted Flagger haben keine besonderen Löschbefugnisse, erhalten aber eine bevorzugte Bearbeitung ihrer Hinweise durch Plattformen. Der DSA verpflichtet die Anbieter, diese qualifizierten Meldungen vorrangig und transparent zu bearbeiten – idealerweise mit zügiger Reaktion. Die Trusted Flagger müssen dabei gewisse Kompetenzkriterien erfüllen und werden in Deutschland von der Bundesnetzagentur zertifiziert.

Noch Luft nach oben

So sinnvoll das Konzept ist: In der Praxis zeigt sich bereits, dass wichtige Bereiche wie Urheberrecht, Datenschutz oder Preisangaben aktuell nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt werden. Es fehlt an spezialisierten Stellen, die Unternehmen oder Kreative in diesen Fällen unterstützen können.

Warum das wichtig ist

Gerade kleinere Anbieter oder Betroffene von rechtswidrigen Inhalten benötigen niedrigschwellige Anlaufstellen, um digitale Rechte durchzusetzen. Der DSA eröffnet hier neue Wege – ob diese in der Praxis halten, was sie versprechen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Shownotes

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Conni-Memes erobern das Internet: lustige KI-generierte Bildchen, die die berühmte Kinderbuchfigur in überraschenden Situationen zeigen. Doch was ist davon juristisch zulässig? In dieser Podcastfolge beleuchten wir die urheber- und markenrechtlichen Implikationen rund um den Internettrend. Im Fokus: Parodien, der Begriff „Pastiche“ (§ 51a UrhG) und die Grenzen zwischen Witz und Rechtsverletzung – mit einem Blick auf die Haltung des Carlsen Verlags.

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