Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Cannabis im (Online)Handel 

Um die Legalisierung von Cannabis herrscht eine große gesellschaftliche Debatte in Deutschland derzeit. In diesem Beitrag möchten wir verschiedene Facetten von Cannabis und dessen Derivaten beleuchten, den aktuellen rechtlichen Stand erörtern und einen Blick auf die geplanten Änderungen in der Gesetzgebung werfen.

Worum geht es? 

Cannabis, auch bekannt als Hanf, ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse. Verschiedene Teile dieser Pflanze werden für unterschiedliche Produkte verwendet. So besteht Marihuana aus den getrockneten Blüten und Blättern der weiblichen Cannabispflanze. Der „problematische“ Bestandteil der weiblichen Cannabispflanze ist THC (Tetrahydrocannabinol), der psychoaktive Wirkstoff. Haschisch, bekannt für seinen hohen THC-Gehalt, wird dabei aus dem Harz der Pflanze hergestellt. Ein weiteres signifikantes Derivat ist CBD (Cannabidiol), ein nicht psychoaktiver Wirkstoff, der aus der weiblichen Hanfpflanze stammt. CBD ist derzeit weitverbreitet, hinsichtlich der Verfügbarkeit in verschiedenen Produkten, denen häufig beruhigende oder anderweitig gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt wird. Die Produktpalette reicht dabei von Speiseölen bis hin zu Shampoo. 

Der aktuelle Stand

In Deutschland ist der Umgang mit Cannabis durch strikte Regelungen reglementiert, insbesondere im Bereich der Lebensmittel. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hat spezifische THC-Richtwerte für verschiedene Nahrungsmittel festgesetzt. Während also THC derzeit als Betäubungsmittel gilt und oberhalb dieser Richtwerte gar nicht vertrieben oder dahingehend absichtlich angebaut werden darf, ist die Handhabung von CBD-Produkten nicht so eindeutig. Das liegt daran, dass CBD, im Gegensatz zu THC, gerade keine psychoaktive Wirkung hat und damit kein Betäubungsmittel ist. CBD-Produkte werden unter der Novel-Food-Verordnung als „neuartige Lebensmittel“ kategorisiert, die eine spezielle Zulassung benötigen, um vermarktet zu werden. Auch im Bereich der Kosmetik und Arzneimittel gelten spezifische Vorschriften, die den Einsatz von Cannabisbestandteilen in diesen Produkten regeln.

Geplante Änderungen im Cannabisgesetz

Derzeit bedeutende Änderungen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis. Unter anderem sollen die Konsumverbotszonen gelockert werden, sodass der Konsum von Cannabis in einem größeren Abstand von Schulen und Spielplätzen erlaubt sein wird. Zudem wird der Eigenanbau von Cannabis erleichtert, indem die erlaubte Menge von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht wird. Bei der Überschreitung der Besitzgrenzen sollen die Strafen gemildert werden. Es gibt härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger, insbesondere bei der gewerbsmäßigen Abgabe an diese. Zudem sind Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung geplant, um die Folgen des gelegentlichen Konsums von Cannabis zu mildern.

Die wichtigste Änderung bestehen jedoch in der so benannten „Legalisierung“. Einerseits soll der Eigenanbau von bis zu drei lebenden Cannabis-Pflanzen erlaubt sein, andererseits soll der Anbau von Cannabis in dafür vorgesehenen Vereinen oder Genossenschaften möglich sein. Gerade letzteres führt derzeit zu Diskussionen und Sorge. Jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut des vorliegenden Entwurfs bestehen jedoch erhebliche Einschränkungen dieser „Cannabis-Clubs“. Zunächst dürfen die Vereinigungen in keinem Fall einem gewerblichen Vertrieb von Cannabis dienen. Vielmehr soll es so aussehen, dass Cannabis nur durch die Mitglieder des Vereins oder der Genossenschaft angebaut und konsumiert werden darf. Darüber hinaus besteht ebenfalls eine Konsumverbotszone gerade für die Örtlichkeit, wo der Verein oder die Genossenschaft ansässig ist. Mithin kann keinesfalls von einer umfangreichen oder vollkommenen Legalisierung die Rede sein.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass einerseits eine Legalisierung des Anbaus von Cannabis in gewissem Umfang vor der Tür steht. Andererseits werden jedoch die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich eines Vertriebs von CBD-Produkten nicht angegangen. Derzeit dürfen nur Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel aus den Samen der Cannabispflanze vertrieben werden. Zudem ist der Vertrieb von verarbeiteten Produkten erlaubt, sofern diese nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können – dazu zählen beispielsweise Papier oder Textilien. Jedoch soll ein umfangreicher Schutz für Minderjährige, insbesondere durch die Konsumverbotszonen, gewährleistet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Gesellschaft und den Umgang mit Cannabis auswirken werden.

Shownotes

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