Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Rechtlicher Umgang mit Fanfiction

Fanfiction — kreative Texte, in denen Fans die Figuren und Welten ihrer Lieblingswerke weiterspinnen — ist im Internet allgegenwärtig. Doch wie verhält sich diese kreative Praxis zum Urheberrecht? Wann ist Fanfiction erlaubt, und wo beginnt die Rechtsverletzung?

Fanfiction und das Urheberrecht

Literarische Figuren und die von ihnen bevölkerten Welten können urheberrechtlich geschützt sein — sowohl als Werke im Sinne von § 2 UrhG als auch als schöpferische Elemente, die eine eigene Schutzfähigkeit besitzen. Wer eine Fanfiction schreibt, die Figuren eines fremden Werkes nutzt, bearbeitet im urheberrechtlichen Sinne ein geschütztes Werk (§ 23 UrhG). Die Veröffentlichung einer solchen Bearbeitung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.

Was erlauben die gesetzlichen Schranken?

Seit 2021 gibt es in Deutschland mit § 51a UrhG die Pastiche-Schranke: Sie erlaubt die kreative Auseinandersetzung mit einem geschützten Werk, wenn sie erkennbar einen eigenständigen künstlerischen Beitrag leistet. Fanfiction kann unter diese Schranke fallen — vorausgesetzt, sie schafft etwas Eigenständiges, das sich erkennbar vom Original absetzt. Reine Kopien oder minimale Abwandlungen ohne eigene kreative Leistung fallen nicht darunter.

Wann reagieren Rechteinhaber?

In der Praxis reagieren Rechteinhaber sehr unterschiedlich auf Fanfiction. Manche tolerieren sie als Teil einer lebendigen Fan-Community — solange sie nicht kommerziell ist, nicht das Image des Werkes schädigt und keine explizit sexuellen Inhalte enthält. Andere gehen aktiv dagegen vor, insbesondere wenn die Fanfiction kommerziell vertrieben wird (z. B. als E-Book auf Amazon) oder wenn sie das ursprüngliche Werk in einem negativen Licht erscheinen lässt. Eine verlässliche Regel gibt es nicht — jeder Fall ist anders.

Plattformen und ihre Regeln

Plattformen wie Archive of Our Own (AO3) oder fanfiction.net haben eigene Nutzungsbedingungen, die Fanfiction nicht-kommerziell tolerieren. Das schützt jedoch nur im Verhältnis zur Plattform — nicht gegenüber dem Rechteinhaber. Wer Fanfiction veröffentlicht, sollte sich bewusst sein, dass er das urheberrechtliche Risiko selbst trägt, nicht die Plattform.

Empfehlungen für Fans und Creator

Wer Fanfiction schreibt und veröffentlicht, sollte: (1) das Werk klar als Fanfiction kennzeichnen und den Ursprung benennen, (2) auf kommerzielle Verwertung verzichten, (3) keine schädigenden oder expliziten Inhalte mit geschützten Figuren veröffentlichen, (4) die Eigenständigkeit des eigenen kreativen Beitrags betonen. Das minimiert das Risiko einer Abmahnung — schützt aber nicht vollständig, da die Rechtslage letztlich von der Toleranzbereitschaft des Rechteinhabers abhängt.

Relevante Rechtsgrundlagen

§ 23 UrhG (Bearbeitungen und andere Umgestaltungen); § 51a UrhG (Karikatur, Parodie und Pastiche); § 97 UrhG (Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche); Art. 17 DSM-Richtlinie (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). TWW.LAW berät zu Fragen des kreativen Umgangs mit geschützten Werken und zur Abgrenzung erlaubter Nutzung von Urheberrechtsverletzung.

Betrifft Sie dieses Thema? Fanfiction bewegt sich zwischen zulässiger kreativer Auseinandersetzung und Urheberrechtsverletzung. Als Rechteinhaber oder als Autor von Fanworks — wir klären, wo die Grenzen liegen. Jetzt Kontakt aufnehmen →

Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. In dieser Folge, wie gewohnt, an diesem Mikrofon Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Marvin El-Rifay, das bin ich. wie immer.

Ja, heute mit einem Thema, ich weiß gar nicht, du hast vielleicht gar nicht mal so viel Bezug dazu. Ich bin dem auf jeden Fall ausgesetzt. Fanfiction ist es, rechtlicher Umgang mit Fanfiction natürlich. Das ist unser Spezialgebiet und damit wollen wir uns heute auseinandersetzen.

Das ist, glaube ich, eine ganz spannende Folge. Ich bin gespannt. Ja, wir sind auf das Thema tatsächlich auch durch eine Höreranfrage gekommen und in der Tat bis zur Vorbereitung dieser Folge habe ich mich mit Fanfiction noch nie so intensiv beschäftigt. Auch wenn man sich denn damit beschäftigt, merkt man, an welchen Stellen man vielleicht dann doch schon mal drüber gestolpert ist.

Und ja, das gibt ganz interessante rechtliche Aspekte, die man da besprechen kann. Aber ich glaube, wenn wir uns damit beschäftigen, müssen wir erstmal so ein paar Rahmenbedingungen klären und ein bisschen erläutern, worum es sich denn bei Fanfiction und sowas alles handelt. Ja, aber ich finde eigentlich deine Einleitung schon super spannend und da könnten wir eigentlich ganz kurz sogar drüber reden, weil du hast ja gesagt, dass du das Gefühl hattest, okay, vielleicht bin ich dem schon mal über den Weg gelaufen und hab's gar nicht gemerkt. Und das ist ja direkt so ein großes Problem für diejenigen, die die ursprünglichen Geschichten erzählt haben, dass jetzt Geschichten kursieren, die gar nicht zu denen gehören, die die nicht erzählt haben, die die nicht das Original sind.

Und genau da stellt sich ja dann sozusagen die Frage, können die ursprünglichen Urheber das verhindern? Oder ist das erlaubt, dass man Fan-Fictions macht? Und ich glaube, um das am besten zu erklären, gucken wir uns jetzt natürlich erstmal an, was ist überhaupt Fan-Fiction, damit wir da alle abholen. Ja, ganz genau.

Ja, das ist genau der Punkt. Und Fanfiction ist jetzt in der Definition, wie man sie jetzt, ich sag mal, unter anderem bei Wikipedia findet, aber auch an anderen Stellen, erst einmal die Fortführung oder die Erstellung von alternativen Handlungen zu bestehenden Geschichten. Also das ist, gibt es da bestimmte Literaturgenres, bei denen das stärker stattfindet, also gerade so Sci-Fi-Sachen, da ist das, glaube ich, sehr prominent und eine sehr aktive Szene, aber grundsätzlich ist es nicht beschränkt darauf. Das kann jede Form von Gattung treffen, in Anführungsstrichen.

Aber zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass man erstmal eine Handlung, die schon besteht, fortführt oder eben einen alternativen Handlungsstrang gibt. Und das eben nicht durch den ursprünglichen Autor oder die ursprüngliche Autorin, sondern eben durch Dritte, in Anführungsstrichen. Hobbyautoren, andere Autoren oder Leute, die einfach Lust haben, eine andere Geschichte dazu zu schreiben. Ja, und also was man ganz häufig dann sieht, ist, dass nach dem Ende der originalen Handlung einfach fortgeführt wird, also zum Beispiel, wenn man Harry Potter als Beispiel nehmen würde, dann kennen wir ja, oder viele werden wahrscheinlich das Ende von Harry Potter ungefähr kennen und dann gibt es Fanfiction, die sich damit beschäftigt, nein, nein, ich spoiler hier nicht, dann gibt es Fanfiction, die sich damit beschäftigt, wie geht es nach dem Ende von Harry Potter weiter oder möglicherweise aber auch, alternative Handlungen.

Also wenn Fans irgendeine Stelle, irgendeine Wendung nicht gefallen hat, dann möglicherweise wollen sie das irgendwie oder sie eine andere Vorstellung haben, wie die Handlung hätte fortgeführt werden sollen, dann können sie das sozusagen darstellen. Und was vielleicht noch ganz interessant ist, es ist nicht so, dass jetzt ein Comic auch in Comic-Form als Fanfiction existiert, sondern ich kann ja dann auch ein Comic in einfach geschriebenen Text überführen oder eben ein Buch in eine bildliche, also in eine Comic-Form überführen. An der Stelle, haben wir im Vorgespräch schon kurz drüber gesprochen, ist, glaube ich, wichtig abzugrenzen, weil das nachher auch eine Rolle spielt, wenn wir das irgendwie rechtlich betrachten wollen, dass das eine Sache ist, wenn ich etwas Bestehendes fortsetze oder eine alternative Handlung mit, ich sag mal, identischen Figuren erstelle. Und dann ist es separat zu betrachten, wenn ich etwas Neues schaffe, was möglicherweise aber in Anlehnung an eine bestehende Figur passiert.

Also du hattest das Beispiel vorhin gebracht, also ich sag mal, ich habe Spider-Man als grundsätzlichen Charakter und Storys drumherum, Filme, Comics etc. Und dann schaffe ich eine andere Figur, die nicht Spider-Man heißt, die aber vielleicht auch von einer Spinne gebissen wurde und auch irgendwie vergleichbare Fähigkeiten hat und dann andere Geschichten erlebt. dann ist das grundsätzlich erstmal was anderes und das hat rechtlich auch Unterschiede. Das würde man aber jetzt so, glaube ich, nicht unter Fanfiction fassen.

Ja, ich glaube, da kommen dann auch verschiedene rechtliche Betrachtungen in Betracht. Also, dass wir einerseits uns überlegen, okay, jetzt könnte das ja so eine ganz, in Anführungsstrichen, dumme Version von Spider-Man sein, die jetzt dargestellt wird. okay, dann möglicherweise ist das eine Karikatur, dann ist das auch dadurch urheberrechtlich geschützt und ist eine erlaubte Handlung, aber möglicherweise ist das auch so weit voneinander entfernt, dass man sagt, naja, die Idee eines Spider-Man, also eines von einer Spinde gewissenen Superhelden, wird hier zwar aufgegriffen, aber so abgewandelt, dass es eigentlich schon wieder eine komplett eigene Geschichte mit auch komplett eigenem Design des Charakters etc. ist, wir in dem Punkt sind, dass man sagt, naja, im Urheberrecht zumindest sind Ideen nicht geschützt.

Also ja, das Erschaffene ist geschützt, also das Werk, aber eine Idee, die dahinter steht, die ist nicht geschützt. Also ich kann die Idee eines Superman, eines Spider-Man, die kann ich übernehmen und muss sie dann aber natürlich auch in meinem eigenen Stil, mit eigenen Designs etc. darstellen. Ja, also ohne, dass wir da jetzt schon zu tief einsteigen, Aber ich sage mal, wenn mein von der Spinne gebissener Superheld so einen hautengen roten Anzug anhat mit einem Spinnennetz drauf, dann habe ich möglicherweise Schwierigkeiten mit den Rechteinhabern nachher.

Ja, also das haben wir schon an diversen Stellen gesehen. Das ist, ja, alle, die dahinter stehen, die schauen schon, dass sie da insofern den Markt frei halten. Aber das geht eben auch nur in Grenzen. Aber das schauen wir uns später an.

Vielleicht nochmal zurück zu dieser Szene der Fanfiction. Also die Szene selber ist ja bunt unterteilt in verschiedene Gattungen. Da gibt es verschiedene Kategorien, die man da dann nachher forcieren kann und sagen kann, okay, ich beschäftige mich eben in einem Bereich, wo es um besondere Arten von Fortführung dieser Geschichte geht. Da gibt es ganz unterschiedliche.

Es gibt, glaube ich, so, wenn ich es jetzt richtig übersehe, so drei große Plattformen im US-Bereich und im deutschsprachigen Bereich. Und das ist auch so der Teil oder der Bereich, wo Fanfiction, würde ich jetzt mal sagen, weit überwiegend stattfindet. Also seitdem es dieses Internet gibt, hat das sicherlich eine sehr viel größere Plattform gefunden und eine sehr viel leichtere Form gefunden. Das ist, glaube ich, aufgeblüht.

Und du findest halt auf diesen Plattformen diverse Möglichkeiten, dir Anregungen zu holen, Ideen zu holen, zusammenzuarbeiten, deine Sachen zu veröffentlichen, teilweise auch im Wege des Selbstverlags dann drucken zu lassen. Manche machen das aber auch nur, um selber zu schreiben und dann vielleicht einem kleinen Kreis, der da Interesse hat, das auch zugänglich zu machen. Es gibt dann auch immer so, wenn man diesen Ablauf betrachtet, letztlich wie bei einer normalen Buchveröffentlichung im Lektorat, das sind sogenannte Beta-Leser, die dann den ersten Entwurf mal ein bisschen durchsehen, damit das so ein bisschen Rechtschreibfehlergrammatik etc., damit er doch nochmal ein zweites Augenbaar drüber guckt. Und da gibt es also eine sehr ernstzunehmende große Szene, in der, glaube ich, sehr viel Bewegung ist auch.

Ja, aber das Interessante ist, glaube ich, auch, da gehen wir nachher noch ein bisschen drauf ein, aber diese Portale haben dann aber auch Regeln. Die sagen dann auch ganz klar so, hier, wenn du auf unserem Portal Fanfiction hochladen möchtest, dann musst du dich an die Sachen halten. Es gibt Nutzungsbedingungen im Prinzip, wie man das halt so üblicherweise kennt. Teilweise ist es aber auch so, dass vielleicht, das ist jetzt Spekulation, aber aufgrund zurückliegender rechtlicher Streitigkeiten inzwischen dann bestimmte Werke, also bestimmte Grundlagen, literarische Grundlagen oder aber auch Prominente zu verwenden in der Fanfiction verboten ist.

dass man dann sagt, okay, vielleicht haben die schon mal erfolgreich dagegen geklagt oder zur Unterlassung gezwungen und dann will man sich dem nicht mehr aussetzen und verhindert sozusagen, dass bestimmte Werke hochgeladen werden. Ja, also es gibt so die, in Anführungsstrichen, klassischen Themen, die von diesen Plattformen untersagt werden. Also häufig ist das in einer Form von Nutzungsbedingungen oder FAQ oder sowas untergebracht, dass gesagt wird, okay, wir wollen hier keine pornografischen Sachen. Wir wollen natürlich keine, weiß ich nicht, keine Plagiate, Missbrauchsgeschichten etc.

Also das darf man sicherlich auch nicht verschweigen, dass es da in der Szene wie in Anführungsstrichen überall auch Bereiche gibt, die dann klar rechtsverletzend sind. Die finden dann auf diesen Plattformen auch nicht statt. Da gibt es sicherlich, das habe ich nicht recherchiert, aber so wird es wohl sein, entweder im Dark Web oder wo auch immer, sicherlich Quellen, wo sich auch so eine Szenerie tummelt. die offensichtlich unzulässig ist, aber die Grenzen bei manchen Sachen sind halt schwimmend, also fließend, nicht schwimmend.

Es gibt ja durchaus auch Themen, gerade so dieser erotische Bereich spielt, glaube ich, auch eine Rolle in der Szene und die ist ja nicht pauschal unzulässig, Nur ist immer die Frage, wo liegt dann da die Grenze? Und genau so ist es natürlich so, dass bei der, das weiß ich nicht, zum Beispiel Rassismus eine Rolle spielt, auch eben Geschichten erzählen. So, ja, das ist ja auch erstmal pauschal nicht verboten, aber auch da sagen die Plattformen, okay, das ist in Grenzen zulässig, aber das Ganze muss eben in dem Fall nicht verherrlichtend sein zum Beispiel. Also alles, was so unter die klassischen strafrechtlichen Normen fallen würde, das ist auf den Plattformen auch dann schon über so einen Nutzungsvertrag dann untersagt.

Und ja, letztlich ist das ja auch richtig so, da will die Plattform sich nicht angreifbar machen und ich weiß nicht, wer davon als Leser dann irgendwas hat, wenn man solche Storys dann liest. Ja, und jetzt haben wir eigentlich, glaube ich, ganz gut dargestellt, was eigentlich Fanfiction überhaupt ist und so ein bisschen auch abgegrenzt zu, ja, wir haben es jetzt als freie Geschichten mal so überlegt und auch gesagt, okay, Ideen sind erstmal nicht geschützt. Vielleicht bevor wir zu dem Rechtlichen kommen, würde es sich noch einmal anbieten, so ein bisschen anzugucken, was eigentlich Autoren, also diejenigen, die so ein bisschen am unmittelbarsten betroffen sind, von Fanfiction halten. Vorab, bevor du vielleicht ein bisschen vorstellst, was die Autoren wirklich dann gesagt haben, würde ich vielleicht noch sagen, ja, dass man das natürlich nicht über einen Kamm scheren kann.

Man kann immer, es werden bestimmt Autoren, unzählige Autoren da sein, die das einfach dulden und sagen, hey, das ist doch ganz cool, dass sich die Leute so sehr damit identifizieren oder sich so sehr damit beschäftigen, dass sie das auch fortführen wollen. Es wird bestimmt immer Autoren geben, die das sozusagen ganz anders sehen und sagen, hey, damit werden meine Werke so ein bisschen verwaschen und die Leute erkennen nicht mehr, was es meins ist, was es nicht meins ist. Deshalb, ja, ich glaube, wir haben da ein paar prominentere Autoren rausgesucht. Willst du das vielleicht einmal vorstellen, wie die das sehen?

Ja, also ich nehme da jetzt bloß zwei raus, die so ein bisschen, ja vielleicht hervorstechen für beide Positionen. Also die Mrs. Rowling, also die Autorin dieser Harry Potter-Werke, die hat da eine recht liberale Einstellung und gesagt, okay, das fühlt sich da wohl geschmeichelt, dass es eben Fans gibt, die sich da so mit beschäftigen, dass sie diese Geschichten fortführen und alternative Wege machen und sieht das so ein bisschen als Kompliment. Und sie hat da jetzt keine großen Einwendungen bis auf eine Tatsache und das ist natürlich dann wieder so ein Punkt, der nachvollziehbares Interesse trifft.

Diese Sachen müssen nicht kommerziell bleiben. Also das ist sicherlich auch ein Punkt, der trifft das Wirtschaftliche. Was sie sagt, oder was sie selber sagt, ist, dass es ihr auch nicht, oder dass sie es nicht dulden würde, wenn es irgendwie in eine obszöne Richtung geht mit diesen Geschichten, weil es eben Kinderbücher sind. Und daran möchte sie auch festhalten und das ist auch nachvollziehbar, aber ansonsten steht sie dem grundsätzlich erstmal offen gegenüber.

Wären hingegen zum Beispiel die, wer war das, die Anne Rice, die sieht das ein bisschen anders. Die hatte auf ihrer Website auch irgendwie eine Aussage dazu, dass sie das total aufregt, dass es irgendwie Fan-Faction gibt, die mit ihren Charakteren, die sie sich ausgedacht hat, umgehen und etwas anderes tun. Und sie würde sich doch sehr wünschen, dass die Leute sich einfach was Eigenes ausdenken, statt sich ihrer Ideen da habhaft zu machen und damit etwas zu machen. Bei, ich sag mal, bei den teilweise dahinter stehenden Rechteinhabern dieser ganzen, ja, dieser ganzen Werke, ist das so ein bisschen zwiegespalten.

Also unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, ob man da jetzt was machen kann oder nichts machen kann, ist es so, dass das häufig geduldet wird, wenn es einen nicht kommerziellen Charakter hat. Das heißt also, wenn ich jetzt hergehe und so ein Werk mit einer fortgeführten oder alternativen Geschichte verlegen würde zum Verkauf, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass da auch ein rechter Inhaber tatsächlich das Ganze verfolgt. Und da gibt es auch im Bereich Star Trek bestimmte Leitlinien, die das Ganze so ein bisschen regeln sollen. Aber da muss man auch sagen, genauso wie die Einschätzung der Autoren, die könnte es gut oder schlecht finden, wenn es einen rechtlich zulässigen Rahmen trifft, dann kann man als Autor da auch eben nichts gegen machen.

Das ist dann auch so. Auf der anderen Seite kann ich als Autor oder Rechteinhaber was machen, wenn ich mich eben außerhalb dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bewege. Gut, aber man muss jetzt hier, das ist ja ein sehr praktischer Bereich oder sehr realer Bereich, der nichts wirklich mit der rechtlichen Bewertung erstmal zu tun hat. Man muss ja hier schon sehen, dass wenn jetzt beispielsweise bei Star Trek Paramount Pictures zu einer Einzelperson hingeht und einen Brief aufsetzt, also eine Abmahnung schickt und sagt, bitte unterlassen dieser Zurverfügungstellung dieser Fanfiction, weil wir davon ausgehen, dass das unsere Rechte verletzt, dann wird man sehr häufig auf der anderen Seite Personen haben, die vielleicht gar keinen, also die wollen gar nicht jetzt ihre Recht, also sich groß in einen Rechtsstreit reinbegeben oder sowas, sondern die wollen eigentlich nur, das war eigentlich eher so ihr Fandom, das sie ausleben wollten.

Und da wollten die jetzt keine großen Probleme und niemandem eigentlich auf die Füße treten. Möglicherweise fehlen auch die Mittel, um das rechtlich durchzusetzen. Und man lässt sich da, glaube ich, auch relativ schnell so ein bisschen, wie soll ich sagen, einschüchtern vielleicht und sagt, okay, hey, ich nehme alles wieder runter. Und deswegen auf so einer rein praktischen Ebene ist es doch relativ gut möglich, an der Stelle manchmal auch nicht vorhandene Rechte sozusagen durchzusetzen, in gewisser Weise.

Also man kann das bei Wikipedia tatsächlich nachlesen. Da haben CBS und Paramount Richtlinien veröffentlicht, unter denen sie das dulden, was das jetzt rechtlich dann ist und inwieweit die sich daran halten müssen, ist natürlich die eine Frage. Aber wenn ich so Richtlinien aufsetze, dann spricht vieles dafür, dass ich mich dann auch daran halte. Aber da sind schon eben, da finden sich diese Punkte wieder, dass man sagt, okay, es dürfen nur nicht kommerzielle Sachen sein.

Der Name Star Trek zum Beispiel darf nicht darin auftauchen. Genauso wie eine Bezeichnung als offiziell. Wenn ich da irgendwas benutze, was irgendwie Uniform, Accessoire, Spielzeug etc. weiß, dann muss das aus einem offiziellen Merch stammen.

Und insofern versuchen die dem Ganzen schon Grenzen zu setzen. Aber es ist natürlich auch da die Frage, wenn ich mich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bewege, kann es nicht einseitig durch eine Richtlinie in Anführungsstrichen so weit eingeschränkt werden, dass das die gesetzlichen Zulässigkeiten einschränkt. Also insofern, da sind sicherlich Sachen bei, die man berücksichtigen sollte. Aber in der Tat spielt das schon ganz stark mit diesem Punkt, dass man sagt, okay, ich habe aber auch keine Lust, mich mit so einem wirklich großen Vertreter der Unterhaltungsindustrie anzulegen, wenn ich selber vielleicht in Anführungsstrichen kleiner Autor bin.

Und natürlich hat das was von David gegen Goliath. Ja, und ich glaube, auch ganz interessant ist dieser Bereich, dieses Nicht-Kommerziellen, so ein bisschen nichts von dem Kuchen wegnehmen-mäßig, von dem, also dem jetzt in dem Fall Paramount Pictures oder J.K. Rowling oder sonst jemandem zusteht oder den, die für sich beanspruchen. In dem Moment, in dem man das kommerziell macht, kommt so ein bisschen das Gefühl auf, dass möglicherweise dann bei denen weniger landet und das ist bestimmt etwas, was dann nicht gewollt ist, was auch insoweit verständlich ist, weil ja eben es deren Literatur ist, deren Werke sind, das ist deren Lebensunterhalt, dann ist das auch bis zum gewissen Grad vollkommen verständlich, dass man das dann unterbinden möchte.

Natürlich kann man immer die Frage stellen, welchen Umfang hätte jetzt verkaufte Fanfiction, Also wie viel würde da bei rumkommen, das sollen sich dann andere darüber streiten. Ja, also die Frage ist ja dann auch schon, wann ist etwas kommerziell und wann nicht. Und auch da ist jetzt zum Beispiel in diesen Richtlinien steht drin, also ich darf oder ich falle nach der Definition von CBS und Paramount nicht unter kommerziell, wenn ich irgendwie unterhalb von 50.000 Dollar Fremdmittel einhole. Das heißt, wenn ich Fundraising betreibe oder sowas, dann bis 50.000 Dollar ist okay, dann ist Schluss.

Das ist ja schon für den, also da würde ich jetzt eher mal sagen, dass das sogar noch ein bisschen weitergeht als das, was ich als kommerziell verstehen würde. Weil da hätte ich wahrscheinlich gesagt, naja, da sind wir schon im kommerziellen Bereich. Allerdings ist es natürlich auch so, dass es auch einen gewünschten Werbeeffekt und eine gewünschte Promotion ist durch diese Fanfiction. Also da sind ja teilweise auch Sachen entstanden, die wirklich sehr, sehr kreativ und sehr, sehr gut sind und auch wirklich einen effektiven Werbeeffekt für die ursprünglichen Werke und die ursprünglichen Produktionen haben.

Ja, also für mich persönlich habe ich auch das Gefühl, dass es eigentlich einen großen Mehrwert für die rechte Inhaber hat, weil sozusagen sich die Leute länger und mehr mit diesem Universum beschäftigen können und möglicherweise länger darin gebunden sind und dazu animiert sind, selber vielleicht auch Fanartikel zu kaufen oder sowas wie Cosplays zu machen. Also ich glaube, diese Identifikation mit so einem Universum ist eigentlich etwas doch relativ Gutes. Ich glaube, bei dieser nicht kommerziellen Produktion ist, glaube ich, das Wichtigste, dass Aufführungen bzw. Distributionen nur zulässig sind, wenn auf unentgeltlicher Basis und bei Verteilung via Streaming-Services ohne Gewinnerzielung.

Das heißt beispielsweise bei YouTube dürfte man, wenn man das bei YouTube hochlädt, ein solches Video dürfte man keine Einnahmen aus diesem YouTube-Video erzielen. Also das nicht kommerzialisieren, das ist natürlich dann schon ein herber Einschnitt irgendwo, wenn man da so ein YouTube-Video hat. Also es lässt sich nicht verhindern, aber der Reiz ist natürlich groß, wenn ich etwas geschaffen habe und auf einmal wird es sehr gut angenommen und es hat einfach eine sehr große Reichweite, dann lockt es natürlich schon zu sagen, okay, ich könnte mir jetzt auch von YouTube Werbeeinnahmen hier zukommen lassen. Das ist halt dann die Grenze, wo gesagt wird, okay, da bitte nicht.

Dann ist es ja jetzt umso spannender, dass wir uns anschauen, ob denn Paramount Pictures, unser Paradebeispiel anscheinend heute, denn wirklich Recht hat oder dürfen die solche Richtlinien machen oder nicht. Also anders gesagt, was sagt das Urheberrecht zu Fanfiction? Ja, also vielleicht da noch ein bisschen Stück zurück. Die Dinge, die hier eine Relevanz haben, also das Urheberrecht im ganz großen Stil, dann das Persönlichkeitsrecht wird eine Rolle spielen und in Teilen auch so ein bisschen das Markenrecht.

Also wenn wir schauen, das erschließt sich nicht immer sofort, aber viele Bereiche, ob das Begriffe sind, ob das Logos sind, ob das teilweise Figuren sind, sind markenrechtlich auch geschützt von den Rechteinhabern und insofern spielt das auch eine Rolle. Um dem so ein bisschen nahe zu kommen, also wir betrachten jetzt so ein bisschen die deutsche und europäische Rechtslage. Die ist bei US-Produktionen zum Beispiel nicht komplett anders, aber da kann es in Details natürlich eine Abweichung geben. Wir schauen uns jetzt mal so den deutschen Bereich an.

Und da ist es natürlich so, dass ich als allererstes, was ich brauche, ist irgendwie ein Urheberschutz. Oder ist die Konstellation in der Regel so, ich habe einen Autor, der schafft ein Werk, das heißt, ich schreibe irgendein Buch zum Beispiel, ich überlege mir eine Geschichte, schreibe ein Buch, schreibe meine Worte auf und dann bin ich dieser Urheber oder diese Urheberin. Und dann ist ja die Praxis so bei den ganzen Großen, dass diese Rechte dann weit überwiegend an entweder den Verlag oder die Produktionsfirma eingeräumt werden, sodass ich als Urheber zwar nicht rechtlos gestellt bin, aber gerade so die Wahrung der Rechte nach außen, die Verwertung etc. durch größere Firmen, die wir ja eben schon in Teilen benannt haben, erfolgt und damit natürlich auch diejenigen, die sind, die sich mit diesem Bereich auseinandersetzen.

Deswegen also hier kommt keine Frau Rowling und macht irgendwelche Richtlinien, sondern hier kommen Paramount oder CBS oder eben die ganzen Verlage und entscheiden in Anführungsstrichen natürlich immer auch in Rücksprache mit dem Autor. Ja, das muss man auch sagen. Eine gewisse Bindung gibt es da ja auch, wenngleich die Verlage da in der Regel sich die Rechte so einräumen lassen, dass die auch relativ frei agieren können, um sicherzustellen. weil das ist eine der Verpflichtungen, die sie natürlich gegenüber dem Autor auch übernommen haben, zu sagen, okay, ich werde das für dich bestmöglich verwerten.

Heißt, ich hole am meisten Kohle raus. Ich verwerte das so, wie du es wünschst, sodass wir davon profitieren, du davon profitierst, dein Ansehen gewahrt wird. Und wenn die Autorin jetzt entweder sehr liberal ist zum Beispiel, was solche Geschichten angeht, dann wird sich die Produktionsfirma und der Verlag auch eher so positionieren, während es dann so ist, wenn die Autorin und der Autor sagt, okay, ich möchte das aber überhaupt nicht verhindert, dass so weit es geht, wird man da sicherlich auch ein schärferes Vorgehen bei den Verlagen haben. Aber das ist ja so die Grundkonstellation, die wir haben.

Ja, und bei diesem Vorgehen der Verlage oder Produktionsfirmen ist ja auch ein sehr, sehr großer Teil berechtigt. Also es gibt, das heißt, es gibt einen großen Teil an unrechtmäßiger Nutzung, die dann vielleicht durchgesetzt wird durch die Produktionsfirma, die dann durchgesetzt wird oder verhindert wird durch die Verlage. also wenn wir über Kopien reden, also Raubkopien von Filmen oder sowas, das ist ja dann eine Rechtsdurchsetzung, die berechtigt ist von der Produktionsfirma. Jetzt ist natürlich nur die Frage, okay, wie sieht es jetzt bei der Fanfiction sozusagen aus?

Ist diese berechtigt oder ist sie nicht berechtigt? Und da, ich glaube, wir hatten es auch schon mal in einer anderen Folge vorgestellt, da ist es ja so, dass das Urheberrecht mit so Schranken arbeitet. Also das Urheberrecht des Rechteinhabers oder in unserem Fall desjenigen, der die Rechte übertragen bekommen hat, also der Verlagsfirma beispielsweise, das geht nur bis zu bestimmten Schranken, damit man sich das sozusagen bildlich vorstellen kann. Das ist so eine Fläche und die endet an bestimmten Schranken Und solche Schranken beispielsweise sind Karikatur, Parodie und Pastiche.

Der Pastiche, da kommen wir als letztes zu, weil es hier am wichtigsten möglicherweise ist, aber auch am problematischsten. Aber nur sozusagen unter Karikatur und Parodie kann sich jeder etwas vorstellen. Und hoffe ich zumindest. Und das sind halt Schranken des Urheberrechts, was bedeutet, dass wenn ich eine Karikatur anfertige, dann darf ich diese Karikatur verwenden ohne Absprache mit dem Urheber oder dem Rechteinhaber.

Und das ist ja ein sehr wichtiger Punkt sozusagen. Ich muss da nicht mehr eine Erlaubnis einholen. Und wenn Paramount Pictures Regeln erstellt hat, zum Erstellen von Karikaturen von Star Trek-Serien, dann sind die nicht anzuwenden, zumindest nach deutschem Recht nicht anzuwenden, sondern ich darf meine Karikatur einfach verwenden und auch einfach irgendwo hochladen und veröffentlichen. Ja, ganz genau.

Und das ist der Punkt, wo das kollidieren könnte. Und wo man dann natürlich so ein bisschen gucken muss, was tatsächlich jetzt einschlägig ist. Das ist natürlich etwas, was jetzt erstmal urheberrechtlich geprägt ist. Das heißt also, ich habe diese Position 1, Autor, Autorin und Verlag oder Produktionsfirma auf der anderen Seite, Rechteinhaber.

Und dann aus urheberrechtlicher Basis könnten Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Ansprüche, die da primär bestehen, oder ich sag mal die Rechte, die da bestehen, das sind die Verwertungsrechte. Das heißt, wenn ich jetzt hergehe und habe mir eine schöne Fortsetzung für Harry Potter oder sonst was überlegt und würde dann, würde das Ganze kommerziell vermarkten. So, dann greife ich in die Verwertungsrechte ein, dieser Ausprägung oder dieses Werkes.

Und da ist dann die Frage, inwieweit das dann zulässig ist oder nicht. Und da hast du richtig gesagt, dass das eben diese Schrankenregelung gibt. Vielleicht ganz kurz, diese Karikatur, die Parodie, die gibt es schon relativ lange, auch Rechtsprechung und Rechtsprechung. Bei einer Karikatur ist das eben so ein bisschen dieses übertriebene Darstellen von charakteristischen Zügen einer Person oder man hat irgendwie eine Kombination auch mit einem anderen Werk, aber diese übertriebene Darstellung, das ist ja so dieses Merkmal, was man bei einer Karikatur hat, während jetzt bei einer Parodie das Ganze irgendwo so eine Form, irgendeinen Aspekt von Humor oder Verspottung drin hat.

Und das waren so diese beiden Dinge, die man kennt oder kannte. Und dann, du hast es eben schon erwähnt, gibt es jetzt diesen dritten Begriff, der Pastiche, der nach einer entsprechenden Gesetzesänderung jetzt sich auch im deutschen Urheberrecht wiederfindet, weil eben eine Streitigkeit, die wir auch, glaube ich, schon mindestens zweimal, glaube ich, im Podcast hatten, gab eben EuGH-Entscheidungen in der Rechtssache Pelham, also diese Metall-auf-Metall-Entscheidung aus 2019 unter anderem. Und da wurde gesagt, dass eine alte Regelung im Urheberrechtsgesetz nicht vereinbar war mit einer europäischen Richtlinie. So, und daraufhin wurde das Ganze geändert und da ging es eben im Wesentlichen darum, dass es eine solche Ausnahme zugunsten des Pastiche im deutschen Recht nicht gab.

Und nun ist das Ganze durch das Paragraf 51a geändert worden und da gibt es jetzt eben auch eine Regelung zum Pastiche. Genau, also diese Schranken, die wir jetzt schon erwähnt haben, umfassen auch die Schranke der Pastiche. Und jetzt wird sich natürlich jeder fragen, was genau ist eine Pastiche oder was kann das, was macht man damit? Und wenn man sich jetzt das Gesetz anguckt, also unser Urheberrechtsgesetz, da kommt der Begriff der Pastiche genau einmal vor.

Gut, das ist jetzt nicht so Besonderes, aber meistens hilft ja dann eigentlich nochmal ein Blick, also wenn man jetzt erfahren möchte, okay, was ist eine Pastiche, dann guckt man vielleicht in die darauf zugrunde liegende Richtlinie, europäische Richtlinie und versucht da herauszufinden, was eine Pastiche ist. Auch in der Richtlinie kommt der Begriff der Pastiche nur einmal vor, was dann schon etwas ungewöhnlicher ist, weil häufig in Richtlinien, in den sogenannten Erwägungsgründen, viele Sachen nochmal erklärt werden, was ist damit gemeint. Aber der Begriff der Pastiche wird nicht erklärt, sodass der EuGH vor sehr viel Arbeit stand und steht immer noch, das ist ein aktuell laufendes Verfahren, zu erklären, was ist eigentlich Pastiche. Und ich glaube, wir können uns erstmal von einer ganz praktischen Seite versuchen, dem anzunähern.

Also so aus der Literaturwissenschaft und der Kunstgeschichte, da gibt es diesen Begriff, das ist nicht ein erfundener Begriff. Im Großen und Ganzen geht es darum, dass man sich an einem bestehenden Werk orientiert und dann sozusagen stilistische Nachahmung betreibt, nach diesem Vorbild, nach diesem meistens auch berühmten Vorbild und diesem berühmten Malstil. Das heißt, es geht weniger um das konkrete Werk, was erstellt wurde, sondern so ein bisschen den Stil, der in diesem Werk verwendet wurde und genau dann daraus ein neues Werk zu erschaffen, aber mit einer ganz anderen Darstellung beispielsweise. Ja, wobei jetzt, also da spielt jetzt wieder so ein bisschen das rein, dass wenn ich nur einen Stil übernehme, also das ist so ein bisschen die Herleitung dieses Begriffs des Pastiche, wie ich gelernt habe, obwohl ich auch immer die gesagt habe, aber es ist der wohl, ja.

Und der Punkt ist tatsächlich der, also für diese Übernahme des Stils hätte es gar keine rechtliche Änderung gebraucht, weil da rechtlich nicht eingeriffen wird, wenn ich nur den Stil übernehme. Im Rahmen des Pastiche ist es darüber hinaus zulässig, dass ich auch fremde Werke oder Teile aus diesen Werken übernehme, wenn das eben damit im Zusammenhang steht. Also wenn es eben im Rahmen dieser stilistischen Übernahme oder dieser stilistischen Nachahmung erfolgt. diesem Aspekt und auch anderen Aspekten aber auch noch gemein ist, ist, dass man sich immer mit dem Vorbestehen auseinandersetzen muss.

Man muss schon einen Bezugsgegenstand haben und man muss sich damit auseinandersetzen. Das kann Ausdruck von Wertschätzung sein, Ehrerbietung für das Original, Richtung Hommage. Da kommen wir dann schon in einen Bereich, wo wir hier der dann vielleicht für die Fanfiction auch von großer Relevanz ist. Ja, ich finde, das ist noch ein relativ wichtiger Punkt mit diesem Ausdruck der Wertschätzung.

Und zwar müssen wir uns ja schon auch überlegen, also wir als Juristen, die das versuchen anzuwenden und auch die Gerichte müssen sich das überlegen, was ist jetzt der Unterschied zwischen Parodie, Karikatur auf der einen Seite, also der humoristischen Komponente oder der verspottenen Komponente auf der einen Seite und der Pastiche. Weil wenn die Pastiche keinen Unterschied hat, warum steht sie im Gesetz? Sie muss einen Unterschied haben. Und das könnte halt hier jetzt dieser Ausdruck der Wertschätzung sein.

Also als dritte Komponente. Erstmal konnte ich mich humoristisch auseinandersetzen mit einem Werk. Ich konnte mich jetzt auch verspottend auseinandersetzen mit einem Werk. Und jetzt kann ich mich auch wertschätzend auseinandersetzen mit einem Wert.

Das ist so eine der, ja wahrscheinlich auch fast schon führenden oder herrschenden Auffassungen, was sozusagen der Begriff der Pastiche umfasst. Ja, absolut. Also das ist einer dieser Punkte. Und da kommen wir genau dahin.

Wenn ich im Bereich, also das ist, ich sag mal so, der Leitgedanke bei Fanfiction ist ja, ich finde das ja, ich finde das Grundwerk oder dieses Story, das sind ja häufig Reihen, das geht ja nicht darum, ein Buch, sondern es geht ja um ganze Reihen und diese Gesamtkonstellation, die finde ich ja gut. Und deswegen setze ich mich damit auseinander. In den wenigsten Fällen ist es ja so, dass ich das komplett schrecklich finde, alles. Deswegen schreibe ich mir eine alternative Story.

Trotzdem, also auch wenn ich sage, okay, mir gefällt diese Idee und das alles, das gefällt mir sehr gut. Mir gefällt das Konzept eines Jungen, der sich der Zauberei irgendwie zugewandt hat oder zugewandt wurde. Aber mir gefällt ansonsten überhaupt nichts daran. Deswegen schreibe ich diese Story alternativ.

Habe ich ja trotzdem eine Form von Wertschätzung zu dem Ursprungswerk, das damit zum Ausdruck kommt. Ich würde mich mit einer Geschichte, die ich nicht lese, weil ich sie so doof finde, da werde ich mich nicht hinsetzen und irgendwie eine alternative Story schreiben oder eine Fortsetzung schreiben oder in irgendeiner anderen Art und Weise mich auseinandersetzen. Da kommt dann wahrscheinlich dieser Pastiche-Aspekt, diese Hommage und Ehrerbietung gar nicht zum Tragen. Ja, also man kann vielleicht an dieser Stelle nochmal klarstellen, es ist ja Fanfiction und nicht Non-Fanfiction.

Also es ist ja schon so, dass es Fans eines Universums sind, einer Geschichte sind, die sich weiter damit beschäftigen wollen und sozusagen in ihrer Fantasie wahrscheinlich einfach schon diese Ideen hatten und das einfach nur niedergeschrieben haben, um das miteinander zu teilen. Ja, also ich glaube, da ist man, glaube ich, schon sehr was auf der Spur, dass man das als Pastiche dann in diesem Zusammenhang zumindest verstehen kann. Vielleicht ganz kurz noch zu dem Begriff der Pastiche, außer ich unterbreche dich da bei was anderem, könnte man vielleicht noch ganz kurz darüber reden, wo das generell so häufig auftaucht, der generelle Begriff der Pastiche oder wo wir häufig darüber nachdenken, ist Social Media. Also so diese Praktiken, die man aus Social Media kennt oder dem sogenannten Social Web, wenn man über Remixe nachdenkt, aber über Memes, GIFs, Mashups, Sampling, das ist so ein bisschen der Kern von Pastiches.

Zumindest geht man davon aus, dass das die Kernidee der Pastiche ist. Und darunter fällt halt auch Fanart und Fanfiction. Und also Fanart, Fankunst, das ist einfach ein einzelnes Bild beispielsweise von dem Lieblingscharakter, also von Harry Potter beispielsweise. Wenn man da nur ein Bild erstellt, das gar keine eigene Geschichte ist, dann ist das keine Fanfiction, sondern halt nur Fanart.

Zur Erklärung. Genau, und ich glaube, da reden wir häufig oder kann man sehr schnell und sehr logisch auch über Pastiche als Schranke nachdenken. Ja, und vor allen Dingen auch, weil der Gesetzgeber genau das auch im Sinn hatte. Also es steht tatsächlich, wenn man sich die Gesetzesbegründung bis zum Ende durchliest, steht da auch ausdrücklich das Wort Fanfiction drin, dass es vorstellbar ist, dass Fanfiction unter dem Begriff der Pastiche fällt und damit urheberrechtlich unter diese Schrankenregelung fällt und damit zulässig sein soll.

wenn diese Voraussetzungen eingehalten sind. Da stehen so vom Gedanken des Gesetzgebers stehen auch noch andere Sachen drin, eben unter anderem auch Fanart, Mashups, Memes. Das war so das, was glaube ich bei der Regelung selber auch meines Empfindens nach jedenfalls am stärksten in meinem Vordergrund stand, dass es eben geht um Social Media, es geht um Memes, um Gifs, um Mashups, dass die eben, oder um Remix auch, damit es da eine klare Regelung gibt, die das zulässig macht, weil der EuGH eben auch entschieden hat, dass es zulässig sein soll, weil es eben diese Infosorg-Richtlinie gibt. Und ja, da hat der Gesetzgeber nachgearbeitet, deswegen steht es da jetzt drin.

Aber in der Tat, im Gesetz selber steht halt der Begriff Pastiche. Und da muss man sich erstmal so ein bisschen ranarbeiten. Aber die Gesetzesbegründung in der Tat hilft dort ein wenig. Das heißt, wenn wir jetzt das nochmal zusammenfassen, wir haben ja schon auch zwischendurch über das laufende Verfahren Metallaufwandteil gesprochen.

Wir gehen Stand jetzt eigentlich davon aus, unter dem Begriff der Pastiche sollte eigentlich, auch wie die Gesetzesbedrohung uns eigentlich sehr offensiv sagt, sollte Fanfiction fallen. Das bedeutet, es ist Teil dieser Schranke und damit nicht umfasst von den ursprünglichen Urheberrechten, beispielsweise von J.K. Rowling. Das heißt, J.K.

Rowling kann nicht zu jemandem, der Fanfiction erstellt hat, hingehen und sagen, unterlass das bitte außer dem Schadensersatz. Nein, denn Fanfiction unterfällt dieser Schranke und da enden die Urheberrechte. Warum wir trotzdem meiner Meinung nach zu Recht über diese Rechtsprechungsreihe da gesprochen haben, ist, dass da immer noch zur Debatte steht, wie genau der Begriff der Pastiche auszulegen ist. Das heißt, wir haben noch nicht eine höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH, in dem ein für alle Mal klargestellt wird, Pastiche, das sind die und die und die Voraussetzungen, daran ist das zu messen.

Und man muss auch ganz ehrlich sagen, selbst wenn wir diese Rechtsprechung haben werden, wird es immer eine Einzelfallentscheidung sein. Das heißt, am Ende des Tages wird es immer eine Einzelfallentscheidung sein, okay, ist diese Fanfiction vielleicht doch keine Fanfiction mehr, sondern ist einfach nur noch eine Neuerzählung der gleichen Geschichte. Und wie das so schön ist, gibt es da natürlich auch immer wieder eine Abwägung. Und so, wenn man die Gesetzesbegründung dann auch liest, wird sich da natürlich auch offen halten.

Also man kann das so sagen, dass, ich kann es ja einfach mal kurz vorlesen. Also demnach gestattet insbesondere der Pastiche nach Paragraph tralala bestimmte nutzergenerierte Inhalte gesetzlich zu erlauben, die nicht als Parodie oder Karikatur zu klassifizieren sind. Und jetzt kommt der Teil, bei denen im Rahmen der Abwägung von Rechten und Interessen der Urheber und der Nutzer ein angemessener Ausgleich gewahrt bleibt. Jetzt danach kommt diese Auflistung, dass man da insbesondere denken kann an so Praktiken eben wie Memes, Smashups, Fanfiction etc.

aber dieser angemessene Ausgleich, der muss dann eben gewahrt bleiben. Und da stellt sich dann die Frage, an welcher Stelle spielt denn zum Beispiel Commerz eine Rolle, wenn ich jetzt hergehe und habe meinen Alternativ Harry Potter dann auf dem Markt platziert und verdiene richtig viel Geld mit. Da spielen dann andere Sachen auch noch eine Rolle. Aber auch aus urheberrechtlicher Perspektive ist das jetzt kein Freifahrtschein.

Lässt aber, glaube ich, mal ganz kurz, das können wir an der Stelle dann, glaube ich, auch abschließend mit einbeziehen, so markenrechtliche Aspekte natürlich mitspielen. Diverse Begrifflichkeiten, Grafiken, grafische Gestaltungen sind gesondert rechtlich geschützt. Der Unterschied zwischen dem Urheberrecht und dem Markenrecht ist ja im Wesentlichen auch der, dass man sagt, okay, ich habe hier beim Urheberrecht ein Recht, das entsteht durch Schaffen, also nicht durch Eintragung oder durch so etwas, sondern durch reines Tun und Schaffen dieses Werkes. dann entsteht auch ein Recht.

Und beim Markenrecht zum Beispiel ist es so, dass ich dafür einen besonderen, jedenfalls weit überwiegend, einen Akt der Eintragung brauche. Das heißt, ich gehe zum Markenamt und melde etwas an und sage so, dieses Zeichen möchte ich gerne für folgende Waren- und Dienstleistungen benutzen. Und dann bekomme ich das eingetragen und dann kann ich sagen, okay, so, ich habe jetzt hier ein Schutzrecht. So, ja, wenn wir jetzt mal, sagen wir mal, Harry Potter wäre eingetragen als Zeichen, dann kann ich gegen Dritte vorgehen, die da eben im geschäftlichen Verkehr eine markenmäßige Benutzung dieses Begriffs betreiben.

So, das heißt, wenn ich ein Buch auf den Markt bringe, das ich Harry Potter nenne, dann bin ich da in dem Bereich, dann brauche ich kein Urheberrecht. Ja, dann kann ich sagen, okay, dieses Buch darf jedenfalls so nicht genannt werden. Wenn ich das dann anders nenne, dann diesen Begriff nicht mehr benutze, dann habe ich wieder was anderes. Aber da spielen natürlich mehrere Rechtspositionen eine Rolle.

Und natürlich versuchen sich die rechte Inhaber da möglichst breit aufzustellen, um den kommerziellen Erfolg einfach zu sichern. Das ist irgendwo nachvollziehbar. Ja, und ich glaube eigentlich, dass wir damit das Urheberrecht schrägstrich Markenrecht eigentlich ganz gut abgedeckt haben. Das, worüber wir jetzt noch einmal ganz kurz sprechen sollten, oder der angemessen Kurz sprechen sollten, ist natürlich das Persönlichkeitsrecht.

Da ist man nicht mehr hundertprozentig bei der Fanfiction, wie wir sie gerade definiert haben, möglicherweise. Denn jetzt müssen wir auch sozusagen Fanfiction einbeziehen, die sich einfach mit realen Personen beschäftigt, meistens halt Berühmtheit beschäftigt. Und wie kommt man jetzt auf die Idee, dass das überhaupt relevant sein könnte? Wenn man jetzt nochmal bei Fanfiction, Fanfiction.de schaut, da sind, ich habe ja schon gesagt, auf diesen Plattformen sind häufiger auch bestimmte Sachen dann verboten hochzuladen.

Und Fanfiction zu Prominenten, da ist eine ganze Liste von deutschen Prominenten aufgelistet, die verboten sind, erstaunlich viele Fußballspieler, ehrlich gesagt. Also die Großbrüder und Marco Reus und die Götzebrüder. Also einige Fußballspieler, auch andere. Die Trailerparkleute zum Beispiel.

Und das hat natürlich einen Grund. Und zwar, dass diese Personen, diese Berühmtheiten, sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, wenn Fanfiktion über die oder mit ihnen enthalten veröffentlicht wird. Und ja, wie siehst du das? Ja, also es ist im Bereich des Persönlichkeitsrechts noch stärker, oder ich sage mal, dieser Bereich ist noch stärker geprägt von einer Interessenabwägung im Einzelfall wie vielleicht andere Bereiche.

Es wird in jedem Fall so sein, dass ich schauen muss, inwieweit spielt welcher Charakter denn dort eine Rolle und inwieweit spielt es eine Rolle, dass er in der Öffentlichkeit auftritt, inwieweit ist das zulässig. Es ist schon so, dass ich also die kommerzielle Auswertung eines fremden Namens, einer fremden Persönlichkeit grundsätzlich nicht dulden muss als derjenige. Also ich muss nicht irgendwie ungefragt als Werbefigur für irgendwas eingesetzt werden. Und ich genauso, wenn ich jetzt irgendwie Hauptcharakter einer Geschichte bin und ich verdiene damit möglicherweise Geld, dann greift das natürlich unzulässig in mein Persönlichkeitsrecht ein.

So, jetzt gibt es natürlich Konstellationen, in denen das anders sein kann. Das heißt, ich bin eine Randfigur oder ich habe irgendeine Story, in der geht es darum, dass beschrieben wird, wie jemand ein Fußballspiel besucht hat und dann trifft er nach dem Spiel oder irgendwann trifft er zum Beispiel einen berühmten Fußballspieler. Und dadurch ist er vielleicht beeinflusst und gestaltet seine eigene Karriere und ist ganz geprägt davon. dann wird das wohl zulässig sein im Hinblick auf diese persönlichkeitsrechtliche Geschichte, weil die Figur da nicht einen Hauptcharakter spielt, der jeweilige Fußballspieler oder wer auch immer.

Aber es kommt dann halt darauf an, deswegen sind diese Einschränkungen, ich glaube, die Informationen, die diese Plattformen geben, sind einfach auch gut gemeint. Das ist so ein bisschen dieses, pass mal auf, liebe User, wir wollen euch auch ein bisschen an die Hand geben, hier müsst ihr ein bisschen gucken, ein bisschen aufpassen, das halte ich auch für vernünftig. aber es ist natürlich auch da so, dass wir in jedem Einzelfall gucken müssen, wann es zulässig ist. Ich glaube, da geht es auch darum, dass es dann nicht Hauptcharaktere sein dürfen, das würde diesen Fall jetzt treffen.

Aber man muss natürlich auch sagen, dass einzelne Persönlichkeiten da vielleicht etwas stärker hinterher sind, deswegen tritt es häufiger oder überhaupt in die Öffentlichkeit, dass es da Ärger gab und ich glaube, dann landet man, in Anführungsstrichen, auf so einer Liste. Ja, man muss aber auch ganz ehrlich sagen, dass Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und sozusagen auch, wie die normiert sind, sehr viel ungenauer ist und sehr viel mehr rechtsprechungsgeprägt ist als beispielsweise das Urheberrecht oder das Markenrecht. Also zumindest mein Stand aus meinen Studiumszeiten ist noch, dass bei Persönlichkeitsrechten eigentlich immer sofort ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, also das über Caroline von Monaco herangezogen wird und dann wird versucht, das, was dort damals vom Bundesverfassungsgericht gesagt wurde, anzuwenden auf den Fall, den man jetzt sozusagen besprechen muss oder den man vor Augen hat. Zumindest nach meinem Stand hat sich da nicht wirklich was geändert.

Also es ist immer noch dieses eine Leiturteil, das wir haben, das wir zugrunde legen ganz häufig und an dem man dann versucht abzugrenzen zwischen häuslichem Bereich, Person des Zeitgeschehens, private Angelegenheit, öffentliche Angelegenheit und das macht es sehr schwer, klare Regeln zu haben, anhand derer wir sagen können, okay, das ist erlaubt, das ist nicht erlaubt. Ja, also es ist schon sehr rechtsprechungsgeprägt und in der Tat, da spielt das Bundesverfassungsgericht einfach eine große Rolle, weil es regelmäßig abgeleitet, oder nicht regelmäßig, sondern es wird abgeleitet eben aus den Grundrechten. Und da ist sehr viel Raum für Argumentation und deswegen ist es regelmäßig etwas, wie soll man sagen, argumentationsstärker in diesen Fällen. Da spielen viele Dinge dann eine Rolle, für beide Seiten natürlich.

Aber in der Tat ist es da etwas schwieriger anhand von konkreten Gesetzen zu sagen, okay, hier haben wir A und B und A und B. Das ist insofern ganz gut, weil natürlich jedem Einzelfall Rechnung getragen werden kann. Es ist aber manchmal etwas schwieriger im Vorhinein ganz klar zu sagen, okay, das geht, das geht nicht. Insofern gibt es da häufig ein Grau, wenig Schwarz und wenig Weiß.

Es gibt natürlich die No-Gos und die Sachen, die absolut zulässig sind, aber auch einen großen Bereich dazwischen. Aber das, ich sage mal insofern, damit ist dieser persönlichkeitsrechtliche Bereich dann aber auch abgeschlossen. Also das ist dann so ein Punkt, da gibt es nicht nur 37 andere Regelungen, die man berücksichtigen muss, sondern das ist es im Wesentlichen. Es gibt eben Abwägungen und da fließt viel Rechtsprechung rein.

Ja, ich denke, dass wir da eigentlich dann ganz gut zu dem Ergebnis kommen können, dass wir für Persönlichkeitsrechte nicht ein klares Ja, man darf das aussprechen können, sondern es ist dann doch einzelfallabhängig, während wir für den urheberrechtlichen Bereich eigentlich relativ gut sagen können, okay, Fanfiction sollte oder soll eine Pastiche sein und damit erlaubt. Ja, also wenn die Voraussetzungen eingehalten sind, dieses Pastiche, dann ist das so. Also es ist gedacht dafür unter anderem und es soll zulässig sein. Und ja, ich denke, das sind die beiden Punkte im Wesentlichen.

Das Markenrecht spielt auch eine Rolle, aber ich sage mal, es ist im Bereich der Fanfiction, glaube ich, man mag mich korrigieren, nicht üblich herzugehen und zu sagen, okay, ich kopiere jetzt einfach mal eben alle Zeichen, die da mit einhergehen und bringe einen zweiten Harry Potter mit einer anderen Story auf den Markt. Das müsste einleuchten, dass das möglicherweise nicht zulässig ist. Aus welchem Grund auch immer. Das waren die Dinge, die wir auf dem Zettel hatten.

Ich habe nichts mehr. Hast du noch was? Ich habe auch nichts mehr. dann würde ich sagen, haben wir hoffentlich einen einigermaßen guten Überblick darüber gegeben, was da rechtlich eine Rolle spielt.

Wenn nicht, sind wir offen für konstruktive Kritik und Punkte, die wir vielleicht übersehen haben, die wir vielleicht in einer weiteren Folge mal nachholen sollen. Und wir freuen uns natürlich, wenn es euch gefallen hat und wenn ihr uns weiterempfehlt, bewertet oder vielleicht sogar Interesse habt an unserem Newsletter, den wir natürlich gerne auch nochmal in den Shownotes verlinken. Und ich würde sagen, wir hören uns beim nächsten Mal in zwei Wochen und ja, von meiner Seite auf Wiederhören. Ja, auch von meiner Seite auf Wiederhören.

Es war mir wie immer eine Freude, diese Podcast-Folge aufzunehmen und ich freue mich auch schon wieder aufs nächste Mal. Ciao.

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