Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Rechtlicher Umgang mit Fanfiction

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Arbeitsrecht trifft Datenschutz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Bewerbung, Arbeitsvertrag, Home-Office oder Kündigung – überall werden personenbezogene Daten verarbeitet. In Folge 54 von Kaffeerecht zeigen wir, wo sich Arbeitsrecht und Datenschutz überschneiden, welche Regeln aus § 26 BDSG und der DSGVO gelten und wann Einwilligungen wirklich freiwillig sind.

Wir sprechen über:
• zulässige vs. verbotene Fragen im Bewerbungsprozess
• Lösch- und Aufbewahrungsfristen für Bewerbungs- und Personaldaten
• Home-Office, Bring-Your-Own-Device & Leistungs­kontrolle
• Video- und Software-Monitoring – wo die rote Linie verläuft
• Sonderfall Gesundheitsdaten und Krank­meldungen
• Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO

Zum Schluss erfährst du, welche Dokumentations- und Schulungs­pflichten Arbeitgeber beachten müssen, um Bußgelder und Reputations­schäden zu vermeiden.

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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung: Rechte und Verfahren verständlich erklärt

„Wer schwerbehindert ist, ist unkündbar“ — dieses Missverständnis hält sich hartnäckig, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. In dieser Folge ordnen wir ein, was der Sonderkündigungsschutz tatsächlich leistet: Er verbietet Kündigungen nicht, sondern stellt sicher, dass eine Behinderung nicht der eigentliche Grund einer Kündigung ist.

Wir erklären die Begriffe — Behinderung, Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis unter 50 —, das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, ohne dessen vorherige Zustimmung eine Kündigung nichtig ist, das Präventionsverfahren und seine Abgrenzung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die wichtigsten Fristen: die sechsmonatige Wartezeit, die Drei-Wochen-Frist zur Mitteilung einer dem Arbeitgeber unbekannten Schwerbehinderung und die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

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Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag, keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle.

In dieser Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung, mündliche Ansage, „#Werbung”) in der Praxis tragen. Am Ende geben wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.

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