Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Musik im Wahlkampf: Was dürfen Parteien, was dürfen Künstler?

Die aktuelle Episode unseres Podcasts widmet sich der Nutzung von Musik im Wahlkampf. Unter anderem Beispiel des deutschen Musikers Herbert Grönemeyer zeigen wir, welche rechtlichen Konflikte dabei entstehen können.

Grönemeyers klare Haltung: Keine Musik ohne Zustimmung

Herbert Grönemeyer machte in den letzten Wochen deutlich, dass er nicht möchte, dass seine Musik für politische Zwecke genutzt wird – weder von der CDU noch von den Grünen. Anlass waren zwei Vorfälle:

1. CDU-Veranstaltung in Halle

Bei einer Veranstaltung der Jungen Union wurde Grönemeyers Song “Zeit, dass sich was dreht” gespielt, als Kanzlerkandidat Friedrich Merz die Bühne betrat. Grönemeyer ließ die Nutzung durch seinen Anwalt untersagen. Die CDU entfernte daraufhin ein Video der Veranstaltung.

2. Grüne nutzen die Melodie

In einem Social-Media-Video summte Robert Habeck, Kanzlerkandidat der Grünen, die Melodie desselben Songs. Auch hier reagierte Grönemeyer sofort und forderte die Grünen auf, dies zu unterlassen. Er betonte, dass er keine politische Vereinnahmung seiner Musik dulden werde.

Rechtslage: Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte

Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig: Ein Künstler hat das Recht, gegen die Nutzung seines Werkes vorzugehen, wenn diese seine persönlichen oder geistigen Interessen gefährdet. Zwar können Parteien grundsätzlich durch GEMA-Lizenzen Musik öffentlich abspielen, doch bei der Nutzung im politischen Kontext können die Persönlichkeitsrechte der Urheber verletzt werden. Grönemeyer machte hier von seinem Recht Gebrauch, die Nutzung zu untersagen.

Andere Fälle: Musiker setzen klare Grenzen

Grönemeyer ist nicht der erste Künstler, der sich gegen die Nutzung seiner Musik durch politische Parteien wehrt. Weitere Beispiele zeigen, wie Künstler ihre Rechte verteidigt haben:

• Die Toten Hosen kritisierten 2013, dass ihr Song “Tage wie diese” bei Wahlkampfveranstaltungen der CDU und SPD gespielt wurde. Sie verzichteten auf rechtliche Schritte, machten ihre Ablehnung aber öffentlich.

• Helene Fischer ging 2015 erfolgreich gegen die NPD vor, als diese “Atemlos durch die Nacht” nutzte. Ein Gericht untersagte die weitere Verwendung des Songs.

• Die Höhner und Wir sind Helden setzten sich ebenfalls erfolgreich gegen die NPD durch, nachdem diese ihre Lieder für Wahlkampfzwecke verwendet hatte.

Diese Fälle verdeutlichen, dass Musiker in Deutschland über starke rechtliche Mittel verfügen, um sich gegen unautorisierte Nutzung ihrer Werke zu wehren.

Fazit: Sensibilität für künstlerische Rechte ist entscheidend

Der Konflikt um Grönemeyers Song illustriert die Bedeutung des Urheberrechts und der Persönlichkeitsrechte im politischen Kontext. Künstler legen großen Wert darauf, dass ihre Werke nicht gegen ihren Willen genutzt werden – insbesondere, wenn dies politische Botschaften unterstützen soll, mit denen sie sich nicht identifizieren. Für Parteien ist es daher essenziell, bei der Musikauswahl sensibel vorzugehen und gegebenenfalls eine explizite Zustimmung einzuholen.

146716990d854d55ac2c261ed8ef6f5d Musik im Wahlkampf

Shownotes

More episodes

Die Urhebernennung im Urheberrecht

In dieser Episode widmen wir uns dem essentiellen Thema des Urheberrechts in der Fotografie, speziell dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das die tiefe Verbindung zwischen Fotografen und ihren Werken schützt. Wir beleuchten die Bedeutung der Urhebernennung – eine nicht nur aus Respekt gebotene, sondern auch gesetzlich geforderte Praxis, die die Anerkennung der kreativen Leistung des Fotografen sichert. Dabei diskutieren wir, dass die Nennung des Urhebers in verschiedenen Formen erfolgen kann, von anonym bis hin zu einem Pseudonym, und erörtern die Unterschiede zwischen der Nennung des Urhebers und der Quellennennung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bildherkunft zu gewährleisten.

Wir gehen auch auf die aktuellen Herausforderungen und Richtlinien für die Urhebernennung ein, die sich durch die Nutzung von Microstock-Portalen und die Digitalisierung ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf einer jüngsten Entscheidung des BGH, die unter bestimmten Umständen einen Verzicht auf die Urhebernennung in AGBs zulässt – ein Punkt, der viel Diskussionsstoff bietet und die Landschaft des Urheberrechts möglicherweise nachhaltig verändert.

Listen "

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

Listen "

Influencer und Streamer im Rechtsverkehr I

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in dieser ersten Folge unseres Zweiteilers die für Influencer und Streamer möglichen und sinnvollen Rechtsformen, den (Marken)schutz des eigenen Auftritts, die Zusammenarbeit mit Agenturen und den Umgang mit Kontosperren auf Plattformen. Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

Listen "

Subscribe to our newsletter

Your registration could not be saved. Please try again.
Your registration was successful.

We use Brevo as our marketing platform. By completing and submitting the form, you acknowledge that the information you provide will be transferred to Brevo for processing in accordance with the Terms of Use.