Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Musik im Wahlkampf: Was dürfen Parteien, was dürfen Künstler?

Die aktuelle Episode unseres Podcasts widmet sich der Nutzung von Musik im Wahlkampf. Unter anderem Beispiel des deutschen Musikers Herbert Grönemeyer zeigen wir, welche rechtlichen Konflikte dabei entstehen können.

Grönemeyers klare Haltung: Keine Musik ohne Zustimmung

Herbert Grönemeyer machte in den letzten Wochen deutlich, dass er nicht möchte, dass seine Musik für politische Zwecke genutzt wird – weder von der CDU noch von den Grünen. Anlass waren zwei Vorfälle:

1. CDU-Veranstaltung in Halle

Bei einer Veranstaltung der Jungen Union wurde Grönemeyers Song “Zeit, dass sich was dreht” gespielt, als Kanzlerkandidat Friedrich Merz die Bühne betrat. Grönemeyer ließ die Nutzung durch seinen Anwalt untersagen. Die CDU entfernte daraufhin ein Video der Veranstaltung.

2. Grüne nutzen die Melodie

In einem Social-Media-Video summte Robert Habeck, Kanzlerkandidat der Grünen, die Melodie desselben Songs. Auch hier reagierte Grönemeyer sofort und forderte die Grünen auf, dies zu unterlassen. Er betonte, dass er keine politische Vereinnahmung seiner Musik dulden werde.

Rechtslage: Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte

Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig: Ein Künstler hat das Recht, gegen die Nutzung seines Werkes vorzugehen, wenn diese seine persönlichen oder geistigen Interessen gefährdet. Zwar können Parteien grundsätzlich durch GEMA-Lizenzen Musik öffentlich abspielen, doch bei der Nutzung im politischen Kontext können die Persönlichkeitsrechte der Urheber verletzt werden. Grönemeyer machte hier von seinem Recht Gebrauch, die Nutzung zu untersagen.

Andere Fälle: Musiker setzen klare Grenzen

Grönemeyer ist nicht der erste Künstler, der sich gegen die Nutzung seiner Musik durch politische Parteien wehrt. Weitere Beispiele zeigen, wie Künstler ihre Rechte verteidigt haben:

• Die Toten Hosen kritisierten 2013, dass ihr Song “Tage wie diese” bei Wahlkampfveranstaltungen der CDU und SPD gespielt wurde. Sie verzichteten auf rechtliche Schritte, machten ihre Ablehnung aber öffentlich.

• Helene Fischer ging 2015 erfolgreich gegen die NPD vor, als diese “Atemlos durch die Nacht” nutzte. Ein Gericht untersagte die weitere Verwendung des Songs.

• Die Höhner und Wir sind Helden setzten sich ebenfalls erfolgreich gegen die NPD durch, nachdem diese ihre Lieder für Wahlkampfzwecke verwendet hatte.

Diese Fälle verdeutlichen, dass Musiker in Deutschland über starke rechtliche Mittel verfügen, um sich gegen unautorisierte Nutzung ihrer Werke zu wehren.

Fazit: Sensibilität für künstlerische Rechte ist entscheidend

Der Konflikt um Grönemeyers Song illustriert die Bedeutung des Urheberrechts und der Persönlichkeitsrechte im politischen Kontext. Künstler legen großen Wert darauf, dass ihre Werke nicht gegen ihren Willen genutzt werden – insbesondere, wenn dies politische Botschaften unterstützen soll, mit denen sie sich nicht identifizieren. Für Parteien ist es daher essenziell, bei der Musikauswahl sensibel vorzugehen und gegebenenfalls eine explizite Zustimmung einzuholen.

146716990d854d55ac2c261ed8ef6f5d Musik im Wahlkampf

Shownotes

More episodes

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 eine viel beachtete Entscheidung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern gefällt. In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über den sogenannten „Paarvergleich“ und erklären, wann Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Nachvergütung haben – und was Arbeitgeber jetzt besonders beachten müssen.

Listen "

Wer darf in die Künstlersozialversicherung?

In unser aktuellen Folge des Podcasts “Kaffeerecht” sprechen wir über die Künstlersozialversicherung und die neuen Urteile des BSG. Wir erklären, was die Künstlersozialversicherung ist, wer Anspruch auf Aufnahme hat und welche neuen Urteile für Klarheit sorgen. Im Fokus stehen die Fälle einer Flamencolehrerin, einer Tätowiererin und einer Hochzeitsrednerin. Viel Spaß beim Zuhören!

Listen "

KI vor Gericht: Wer haftet für die Maschine?

In dieser Folge werfen wir einen Blick auf aktuelle und wegweisende Gerichtsverfahren rund um den Einsatz von KI – von algorithmischen Scores über Bilddatenbanken bis zu Chatbots, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Wir analysieren Entscheidungen des EuGH, LG Hamburg, LG Kiel, sowie laufende US-Verfahren gegen Meta und Stability AI. Was darf KI, was muss transparent gemacht werden – und wer trägt die Verantwortung?

Listen "

Subscribe to our newsletter

Your registration could not be saved. Please try again.
Your registration was successful.

We use Brevo as our marketing platform. By completing and submitting the form, you acknowledge that the information you provide will be transferred to Brevo for processing in accordance with the Terms of Use.