Bewertungsplattformen wie Kununu oder Google bieten (ehemaligen) Mitarbeitenden die Möglichkeit, Arbeitgeber öffentlich zu beurteilen. Was als Chance zur Verbesserung gedacht ist, kann für Unternehmen schnell zum Risiko werden – etwa wenn Bewertungen unsachlich, rufschädigend oder schlicht falsch sind. Aber was darf man eigentlich (noch) schreiben?
In der aktuellen Folge unseres Podcasts schauen wir uns eine aktuelle Entscheidung des OLG Bamberg an: Dort hatte ein Unternehmen versucht, über ein gerichtliches Verfahren die Identität der Person hinter einer besonders polemischen Bewertung zu ermitteln – und ist gescheitert. Die Begründung? Die Bewertung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, es liege weder eine Schmähkritik noch ein strafbarer Inhalt vor. Und: Formale Voraussetzungen für die Datenauskunft wurden nicht erfüllt.
Unsere Einordnung:
Die Entscheidung zeigt deutlich, wie hoch die Hürden für rechtliche Schritte gegen negative Bewertungen sind. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung zielführend ist – oder ob eine sachliche öffentliche Reaktion auf die Kritik nicht sogar der bessere Weg ist.
Im Podcast besprechen wir:
- Was das OLG Bamberg entschieden hat
- Wo die rechtlichen Grenzen bei Online-Bewertungen liegen
- Welche Möglichkeiten Unternehmen wirklich haben
- Warum Bewertungen immer auch ein Fall für strategische Kommunikation sind