Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Zwischen Kölsch und Kündigung – Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval

Karneval gilt im Rheinland als Ausnahmezustand – arbeitsrechtlich ist er das nicht. Auch wenn vielerorts an Weiberfastnacht um 11:11 Uhr angestoßen wird oder Rosenmontag „gefühlt“ frei ist, gelten im Arbeitsverhältnis dieselben Grundsätze wie an jedem anderen Arbeitstag.

Alkohol am Arbeitsplatz – kein generelles Verbot

Ein gesetzliches, pauschales Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Tätigkeit und die betriebliche Regelung. Wer Maschinen bedient, Fahrzeuge führt oder sicherheitsrelevante Aufgaben übernimmt, wird faktisch keinen Spielraum haben. In anderen Bereichen kann ein Arbeitgeber Alkoholkonsum in engen Grenzen zulassen – etwa ein Glas Sekt an Weiberfastnacht.

Maßgeblich ist hier das sogenannte Direktionsrecht: Der Arbeitgeber darf Verhalten im Betrieb steuern und Vorgaben machen. Er kann Alkohol erlauben, einschränken oder vollständig untersagen. Wichtig ist nur, dass klare Regeln kommuniziert werden.

Wenn Gewohnheiten zu Rechten werden

Gerade an Karneval stellt sich häufig die Frage: „Wir hatten doch immer frei.“

Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag – auch nicht im Rheinland. Wer frei haben möchte, benötigt grundsätzlich Urlaub oder eine ausdrückliche Freistellung durch den Arbeitgeber.

Allerdings kann sich durch eine sogenannte betriebliche Übung ein Anspruch entwickeln. Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Rosenmontag freigibt oder regelmäßig Alkohol im Betrieb duldet, kann daraus ein vertraglicher Anspruch entstehen. Das bedeutet: Solche Gewohnheiten lassen sich nicht ohne Weiteres einseitig wieder abschaffen.

Für Arbeitgeber heißt das: Wer flexibel bleiben möchte, sollte Sonderregelungen ausdrücklich als freiwillig und ohne Bindungswirkung kommunizieren.

Abmahnung oder Kündigung?

Wird gegen klare betriebliche Vorgaben verstoßen, kann Alkoholkonsum arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – von der Abmahnung bis zur Kündigung. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt.

Anders zu beurteilen ist eine Alkoholabhängigkeit. Sie gilt rechtlich als Krankheit. In solchen Fällen geht es nicht um ein schuldhaftes Fehlverhalten, sondern um krankheitsbedingte Einschränkungen – mit entsprechend anderen Maßstäben.

Brauchtum ist kein Freifahrtschein

Dass Karneval keine rechtsfreie Zone ist, zeigt ein älteres, aber instruktives Urteil: Eine Mitarbeiterin schnitt einem Kunden an Weiberfastnacht die Krawatte ab – ohne dessen Zustimmung. Das Gericht sprach dem Betroffenen Schadensersatz zu. Auch wenn das Abschneiden von Krawatten regionales Brauchtum sein mag, bleibt fremdes Eigentum geschützt.

Shownotes

8d62fda5cb52482298dc208656b07976 Kölsch und Kündigung

More episodes

Influencer, Streamer und Werbung

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer, Streamer und Werbung. Wir werfen unter anderem einen Blick auf die Kennzeichnungspflichten. Influencer und Streamer müssen deutlich machen, wenn es sich bei ihren Beiträgen um bezahlte Werbung oder Produktplatzierungen handelt. Wir diskutieren die Anforderungen und geben praktische Tipps, wie man die Kennzeichnungspflichten korrekt umsetzt, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Insgesamt bietet diese Podcastfolge einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Influencern, Streamern und Werbung. Viel Spaß beim Zuhören!

Listen "

Model Release, Auftragsfotografie und Haftung

In dieser Episode von Kaffeerecht geht es um ein zentrales Praxisproblem für Fotografen, Unternehmen und Kreative: die rechtssichere Verwendung von Personenfotos. Im Fokus stehen Model Releases, die Besonderheiten von Auftragsfotografie und die Frage, wer haftet, wenn Einwilligungen fehlen oder nicht nachweisbar sind.

Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen aus dem Kunsturhebergesetz und der DSGVO, erklärt typische Irrtümer („Der Fotograf kümmert sich schon“) und zeigt auf, warum letztlich regelmäßig derjenige haftet, der Bilder nutzt und veröffentlicht. Anhand praxisnaher Konstellationen wird deutlich, weshalb klare, dokumentierte Vereinbarungen unverzichtbar sind – und warum fehlende Regelungen im Ernstfall ganze Produktionen wertlos machen können.

Listen "

Nutzung von Musik bei TikTok – Rechte, Risiken und Abmahnungen

In dieser Folge sprechen wir über die Nutzung von Musik auf TikTok – und warum Unternehmen schnell in die Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung geraten können. Wir beleuchten den Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Accounts, erklären die Begriffe „Berechtigungsanfrage“ und „Abmahnung“ und geben praxisnahe Tipps, wie man Risiken vermeiden und auf Forderungsschreiben richtig reagieren sollte.

Listen "

Subscribe to our newsletter

Your registration could not be saved. Please try again.
Your registration was successful.

We use Brevo as our marketing platform. By completing and submitting the form, you acknowledge that the information you provide will be transferred to Brevo for processing in accordance with the Terms of Use.