Die gesetzliche Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Deshalb sollten Sie nicht lange damit zögern, uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Durch eine Klage können Sie erreichen, dass Ihr Arbeitsverhältnis erhalten bleibt. Daneben besteht häufig auch die Möglichkeit, eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandeln. Die Chancen stehen gut, wenn Ihnen Kündigungsschutz zusteht. Dadurch können zeitaufwendige und unangenehme Gerichtsverfahren vermieden oder abgekürzt werden. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne professionell zur Seite.
Durch die Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis beendet. Damit sie wirksam ist, muss sie dem Adressaten zugegangen sein, da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt. Der Gekündigte muss die Kündigung aber nicht annehmen. Er oder sie muss sie nur erhalten. Verweigert der Arbeitnehmer z.B. zu bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat, bedeutet dies nicht, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann in ordentlicher oder außerordentlicher (fristloser) Form erfolgen. Für die außerordentliche Kündigung ist jedoch ein wichtiger Grund erforderlich, während bei der ordentlichen Kündigung ein „einfacher” Kündigungsgrund ausreicht oder je nach Einzelfall sogar gar kein Grund erforderlich ist.
Die gesetzliche Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Deshalb sollten Sie nicht lange damit zögern, uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Durch eine Klage können Sie erreichen, dass Ihr Arbeitsverhältnis erhalten bleibt. Daneben besteht häufig auch die Möglichkeit, eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandeln. Die Chancen stehen […]
Durch die Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis beendet. Damit sie wirksam ist, muss sie dem Adressaten zugegangen sein, da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt. Der Gekündigte muss die Kündigung aber nicht annehmen. Er oder sie muss sie nur erhalten. Verweigert der Arbeitnehmer z.B. zu bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat, bedeutet dies nicht, […]
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