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Kann KI Urheber sein?

Eine der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der KI ist, ob sie Urheber von Werken sein kann. Argumente dafür und dagegen werden diskutiert.
KI Urheber
Bild von Seanbatty auf Pixabay

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Inhalt des Beitrags

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer Rechtsfragen aufgeworfen. Eine dieser Fragen betrifft die Urheberschaft: Kann eine KI selbst Urheber von Werken sein? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir diese Frage aus verschiedenen Blickwinkeln.

Was ist Künstliche Intelligenz?

Bevor wir uns der Frage der Urheberschaft zuwenden, müssen wir klären, was unter künstlicher Intelligenz zu verstehen ist. Eine KI ist im Wesentlichen ein Computerprogramm, das selbstständig Entscheidungen treffen und Handlungen ausführen kann. KIs verwenden Algorithmen, um Muster in Daten zu erkennen und auf der Grundlage dieser Muster Vorhersagen zu treffen oder Entscheidungen zu fällen.

Eine Möglichkeit, wie KIs in der Kunst eingesetzt werden können, ist als Werkzeug zur Schaffung kreativer Werke. Beispielsweise können KIs Bilder, Musikstücke oder Texte generieren, die auf bestimmten Mustern oder Vorgaben basieren. In diesem Fall würde die KI als Werkzeug betrachtet, ähnlich einer Schreibmaschine oder einem Musikinstrument. Die Urheberschaft läge dann bei der Person, die das Werk mit Hilfe der KI geschaffen hat.

KIs als autonom handelnde Schöpfer

Eine weitere Möglichkeit, wie KIs in der Kunst eingesetzt werden können, ist als autonom agierende Schöpfer. Das bedeutet, dass eine KI selbstständig ein Werk schafft, ohne dass ein Mensch aktiv daran beteiligt ist. Hier stellt sich die Frage, wer dann Urheber des Werkes ist.

Derzeit gilt in den meisten Ländern der Grundsatz, dass nur natürliche Personen Urheber sein können. Dies bedeutet, dass eine KI selbst nicht Urheber sein kann. Es gibt jedoch auch andere Meinungen, die argumentieren, dass eine KI durchaus Urheberrechte haben kann.

Argumente für die Urheberschaft einer KI

Ein Argument für die Urheberschaft von KIs ist die Tatsache, dass KIs in der Lage sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen und Handlungen auszuführen. Wenn also eine KI ein Werk schafft, ohne dass ein Mensch aktiv daran beteiligt ist, könnte man argumentieren, dass die KI dieselbe geistige Leistung erbracht hat wie ein menschlicher Urheber.

Ein weiteres Argument ist, dass eine KI in der Lage ist, selbstständig zu lernen und sich dadurch weiterzuentwickeln. Wenn eine KI also in der Lage ist, sich selbst zu verbessern und dabei auch kreative Entscheidungen zu treffen, könnte man argumentieren, dass die KI eine Art kreatives Bewusstsein hat und daher als Urheber angesehen werden kann.

Argumente gegen die Urheberschaft der KI

Auf der anderen Seite gibt es gewichtige Argumente gegen die Urheberschaft einer KI. Eines der wichtigsten ist, dass KIs keine natürlichen Personen sind und daher nach den meisten Rechtsordnungen nicht in den Genuss von Urheberrechten kommen können. Das Urheberrecht soll in erster Linie die geistige Schöpfung eines Menschen schützen. Eine KI ist jedoch kein Mensch und kann daher nicht als Urheber angesehen werden.

Ein weiteres Argument ist, dass eine KI nicht in der Lage ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Urheberrechte beansprucht oder nicht. Urheberrechte können nur von einem menschlichen Urheber geltend gemacht werden, der die Entscheidungsfreiheit hat, diese Rechte zu nutzen oder nicht. Eine KI hingegen hat keine Entscheidungsfreiheit und kann daher keine Urheberrechte beanspruchen.

Ein drittes Argument gegen die Urheberschaft von KI ist, dass eine KI nicht in der Lage ist, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Wenn eine KI beispielsweise ein Werk erstellt, das gegen das Rechtssystem verstößt, wer ist dann für diese Verletzung verantwortlich? Eine KI kann keine Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen, da sie kein moralisches Bewusstsein hat.

Urheber können nur natürliche Personen sein

Die Frage, ob eine KI Urheber sein kann, ist komplex und wirft verschiedene rechtliche und philosophische Fragen auf. Derzeit gilt in den meisten Ländern der Grundsatz, dass nur natürliche Personen Urheber sein können. Es gibt jedoch auch andere Meinungen, die die Urheberschaft von KI befürworten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion in Zukunft entwickeln wird und ob es Änderungen im Urheberrecht geben wird, um der wachsenden Rolle der künstlichen Intelligenz in der Kunst Rechnung zu tragen.

Themenschwerpunkt KI & Urheberrecht

In unserem Themenschwerpunkt „KI & Urheberrecht“ beschäftigen wir uns mit den urheberrechtlichen Aspekten aktueller Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bislang im Rahmen dieser Reihe erschienen sind Einführungen zu den Anwendungen ChatGPT sowie die Verwendung von KI-Kunst, eine Übersicht über die Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten beliebter KI-Bildgeneratoren und die im Rahmen der rechtlichen Diskussion geführte Mandelbrot-Debatte. Die Sorgen und Befürchtungen der Presseverleger beleuchten wir im Beitrag „Leistungsschutzrecht und KI“ und gehen in einem gesonderten Artikel der grundlegenden Frage nach, ob KI Urheber sein kann.

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