Peter Georg Smits ist Betreiber eines Twitch- und Youtube-Kanals mit dem Namen „PietSmiet TV“. Auf diesem beschäftigt er sich in erster Linie mit dem Vorspielen von Videospielen und einer umfassenden Kommentierung. Anfang April 2017 wurde er von der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt dazu aufgefordert, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Dieser Aufforderung kam PietSmiet allerdings nicht nach – stattdessen ging sein Kanal auf der Amazon-Tochter Twitch.tv nun offline.
PietSmiet TV ist Rundfunk und damit lizenzpflichtig
Mitte März wurde die Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak) der Landesmedienanstalt durch einen Streaming-Nutzer auf den Twitch- und YouTube-Kanal „PietSmiet TV“ aufmerksam gemacht. Der Kanal zeigt auf Twitch.tv abgefilmte und live kommentierte Computerspielrunden innerhalb einer Dauersendeschleife, also 24/7. Damit erfülle der Twitch-Kanal nach Ansicht der Landesmedienanstalten die Kriterien für den Rundfunk und sei daher auch lizenzpflichtig.
Eine Lizenz sei auch dann für YouTuber erforderlich, wenn es sich bei ihrem Kanal um ein lineares Kommunikationsangebot handelt, welches sich an die Allgemeinheit richtet. Zudem müsse es sich an einem Sendeplan orientieren, auf den die Nutzer – im Gegensatz zu Video-On-Demand Diensten – keinen Einfluss haben. Auch muss der Inhalt redaktionell aufbereitet sein und mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig erreichen.
Landesmedienanstalt könnte auch gegen YouTube-Kanäle vorgehen
Alle diese Voraussetzungen waren bei dem Zweitkanal („PietSmiet TV“) der PietSmiet UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG auf Twitch.tv erfüllt. Offiziell ist es nun der erste Live-Kanal der aufgrund eines Verstoßes offline gehen muss. Damit ist PietSmiet aber nicht alleine. Auch acht weitere Betreiber von YouTube-Live-Kanälen, die sich mit Videospielen beschäftigen, erhielten Post von der Zulassungskommission.
Rundfunklizenz bedeutet weitreichende Einschränkungen der YouTube-live-Kanäle
Die Beantragung der Rundfunklizenz hat für die Betreiber der Live-Kanäle (YouTube und Twitch.tv) weitreichende Folgen: Offenlegung der Umsätze und Gesellschafterverträge, Führungszeugnisse, Beachtung der Jugendschutzbestimmungen. In der Praxis also: Kein GTA 5 mehr vor Mitternacht.
Doch die Landesmedienanstalt hat nach eigener Angabe durch den Pressesprecher Peter Widlok betont, „dass die Landesmedienanstalt keine neue Kavallerieabteilung gegründet hätte. Wenn wir einen Hinweis bekommen, gehen wir dem nach“. Es sei eben nicht die Absicht, die Freiheiten der YouTuber zu beschneiden und dadurch einen boomenden Teil des Netzes unter seine Kontrolle zu bekommen. Es gehe ausschließlich um die Umsetzung des geltenden Rechts.
Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag sind veraltet
Doch auch Widlok hält die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages für veraltet. Für TV-Formate im Internet – unter die auch die Switch und YouTube-Kanäle fallen – solle die qualifizierte Anzeigepflicht gelten, wie sie auch für Webradiosender gelte. Somit müssten YouTuber ihr Angebot lediglich der Landesmedienanstalt melden und dann unter die Richtlinien für Rundfunk zu fallen.
Dieser Weg würde beiden Parteien die Arbeit erleichtern. Der YouTuber müsse keine aufwendige Rundfunklizenz beantragen, und die Landesmedienanstalt keine aufwendigen Prozesse in die Wege leiten.
Bislang befasst sich die Landesmedienanstalt allerdings nur mit den „kleinen Fischen“ der Szene. Doch auch YouTube plant eine Art Web-Fernsehen in ganz großem Stil. Über „YouTube TV“ will die Google Tochter mit Anbietern wie Netflix, Amazon Prime und Hulu konkurrierend und rund vierzig eigene Formate werbefrei gegen eine Grundgebühr zur Verfügung stellen. Inwiefern die Landesmedienanstalt aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages auch gegen „YouTube TV“ vorgehen kann und will, bleibt abzuwarten.