Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Influencer, Streamer und Werbung

Influencer haben sich in den letzten Jahren zu einer starken Kraft in der Werbewelt entwickelt. Mit ihren großen Social-Media-Followings können sie Produkte und Marken einem breiten Publikum präsentieren und eine enorme Reichweite erzielen. Die wachsende Bedeutung von Influencern wirft aber auch rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von Werbung.

Die Problemstellung hinsichtlich einer Kennzeichnungspflicht:

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung ist wichtig, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. In der Welt der Influencer wird Werbung jedoch oft subtil in den Inhalten platziert, was für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer leicht zu erkennen ist. Es entsteht eine Grauzone zwischen authentischer Empfehlung und bezahlter Werbung, die es zu klären gilt.

Die Kennzeichnungspflicht entwickelt durch die Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen wichtige Eckpunkte zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung aufgestellt. Die Urteile haben Signalwirkung für die Branche und geben Orientierung für Influencer und Unternehmen. Die Grundsätze besagen unter anderem, dass Werbung klar als solche erkennbar sein muss und allgemeine Verlinkungen oder Markierungen nicht ausreichen. Stattdessen sollten klare und eindeutige Kennzeichnungen wie das Wort “Werbung” verwendet werden. Der Hashtag „#Werbung“ darf jedoch beispielsweise nicht in einer Vielzahl von Hashtags versteckt werden, sondern muss für sich alleine stehen.

Gibt es Besonderheiten bei einzelnen Plattformen?

Neben den bekannten Social-Media-Plattformen wie Instagram und YouTube haben sich in den letzten Jahren verschiedene Streaming-Plattformen etabliert, auf denen Influencer ihre Inhalte präsentieren. Plattformen wie Twitch oder TikTok erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten neue Möglichkeiten für Werbung und Kooperationen. Allerdings stellt sich auch hier die Frage nach der korrekten Kennzeichnungspflicht, da die Inhalte oft in Echtzeit oder in kurzen Videos präsentiert werden. Für Streams oder Streamausschnitte, die auf einer Gegenleistung beruhen – also gesponsert sind – gilt, dass auch diese an geeigneter Stelle als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Der Hinweis auf Werbung kann dabei im Streamtitel oder im Stream selbst erfolgen. Es gibt hierzu noch keine Rechtsprechung, so dass es ratsam erscheint, lieber zu viel als zu wenig zu kennzeichnen.

Die besonderen Einzelfälle: Was ist mit Corporate Influencern und Rabattcodes?

Corporate Influencer sind Personen, die als Mitarbeiter eines Unternehmens für dieses als Influencer auftreten und Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens bewerben. Sie genießen oft eine hohe Glaubwürdigkeit und Authentizität, da sie eng mit der Marke verbunden sind. Allerdings ist auch hier eine transparente Kennzeichnungspflicht wichtig, um die Grenze zwischen persönlicher Meinungsäußerung und Werbeabsicht klar zu ziehen.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf Rabattcodes gelegt werden, die häufig von Influencern angeboten werden.
Hier ist zu beachten, dass Rabattcodes als Teil der Werbeaktion gekennzeichnet werden müssen, um Verwirrung bei den Konsumenten zu vermeiden. Transparenz und Offenheit sind in diesem Zusammenhang unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucher nicht zu enttäuschen. Kurzum, auch Rabattcodes sind kennzeichnungspflichtige Werbung.

Ist es Influencern also nicht mehr möglich Werbung zu machen?

Nein, es besteht natürlich kein Werbeverbot. Allerdings muss Werbung grundsätzlich gekennzeichnet werden. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht ist wichtig, um Klarheit für den Verbraucher zu schaffen und ihn vor irreführender Werbung zu schützen. Gerade durch die neue Gesetzeslage findet sich die Rechtsprechung des BGH nun auch im Gesetz wieder, so dass für Influencer ein gewisses Maß an Klarheit geschaffen wurde.

Gleichzeitig müssen sich Unternehmen und Influencer kontinuierlich über neue Plattformen und Werbeformen informieren, um Transparenz zu wahren und das Vertrauen der Zielgruppe zu erhalten. Nur durch klare Kennzeichnung und offene Kommunikation kann eine gesunde und nachhaltige, aber auch rechtskonforme Beziehung zwischen Influencern, Unternehmen und Verbrauchern aufgebaut werden.

Shownotes

More episodes

Freemium-Modelle im Software- und Gaming-Bereich

In dieser Folge des “Kaffeerecht”-Podcasts beschäftigen wir uns mit den sog. Freemium-Modelle im Bereich Gaming und Software. Wir beleuchten, wie diese Modelle funktionieren, welche Vorteile sie für Unternehmen und Verbraucher bieten, und welche rechtlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen. Themen wie Verbraucherschutz, Datenschutz und die rechtlichen Herausforderungen von In-App-Käufen und Lootboxen diskutieren wir ausführlich. Ein Muss für alle Kreativen und Unternehmer, die sich mit den Feinheiten dieser digitalen Geschäftsmodelle auseinandersetzen wollen.

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Selbstständigkeit als FotografIn

In Folge 55 von Kaffeerecht sprechen wir über die rechtlichen Grundlagen der Selbstständigkeit als Fotograf*in. Vom Gesellschaftsrecht über Namenswahl und Marken bis hin zur Lizenzierung von Bildern und Persönlichkeitsrechten – die Folge liefert einen praxisnahen Überblick, worauf Kreative beim Start achten sollten. Auch das Zusammenspiel mit Auftraggebern, Agenturen und die Besonderheiten bei der Nutzung von Personenfotos oder KI-generierten Bildern werden verständlich erklärt.

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TC-Strings und die DSGVO

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das aktuelle Urteil des EuGH zu den sog. Transparenz & Consent (TC)-Strings. Dieses für Werbetreibende wichtige Werkzeug war Gegenstand datenschutzrechtlicher Diskussionen und der EuGH hat nun ein wegweisendes Urteil zu zwei entscheidenden rechtlichen Fragen gefällt. Das Urteil unterstreicht die datenschutzfreundliche Entscheidungspraxis des EuGH und dürfte Werbetreibenden den Alltag erschweren. Viel Spaß beim Zuhören!

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