Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Kuriose Urteile aus dem Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, das gerade im digitalen Zeitalter viele interessante Gerichtsentscheidungen hervorbringt. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf einige aktuelle Fälle, die von Fototapeten über Drohnenfotos bis hin zu künstlicher Intelligenz reichen. 

Fototapete und das Urheberrecht – LG Köln entscheidet 

Ein interessanter Fall, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde (Urteil vom 18. August 2022, Az.: 14 O 350/21), betraf eine Vermieterin einer Ferienwohnung, die eine Fototapete gekauft und damit ihre Räume gestaltet hatte. Zu Werbezwecken veröffentlichte sie Fotos auf ihrer Internetseite, auf denen die Fototapete zu sehen war. Das Gericht entschied, dass das Fotografieren und Veröffentlichen der Tapete eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung darstellt. 

Strittig war, ob das Bild als Zubehör anzusehen ist oder ob ein stillschweigendes Nutzungsrecht besteht. Das Gericht lehnte ein konkludentes Nutzungsrecht ab und betonte, dass beim Verkauf einer Tapete nicht automatisch mehr als das Eigentum an der Sache übertragen wird. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das LG Düsseldorf in einer ähnlichen Konstellation ein entsprechendes Nutzungsrecht bejaht hat (Urteil vom 19. April 2023, Az.: 12 O 129/22). 

Metall auf Metall – BGH und das Sampling 

Die Rechtsprechung, darunter der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof, beschäftigt sich bereits seit 1997 mit der Frage, was eine Nachahmung ist. Der Sachverhalt befasst sich mit der Thematik des Samplings. Der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham hatte in einem Song der Rapperin Sabrina Setlur („Nur mir“) einen zwei Sekunden langen Ausschnitt aus dem Lied „Metall-auf-Metall“ von Kraftwerk verwendet. Aktueller Stand ist, dass der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt hat, was ein sogenanntes Pastiche ist (Beschluss vom 14. September 2023, Az.: I ZR 74/22). Dies ist relevant für die Frage, ob Sampling unter die ausnahmsweise freie Benutzung nach § 51a UrhG fällt. Wir werden berichten, sobald die Entscheidung des EuGH vorliegt. 

Drohnenfotos und die Panoramafreiheit – OLG Hamm vs. LG Frankfurt 

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27. April 2023, Az.: I-4 U 247/21) ging es um Luftaufnahmen von Kunstbauten im Ruhrgebiet. Das OLG entschied, dass Luftaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Dies steht im Gegensatz zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urteil vom 25. November 2020, Az.: 2-06 O 136/20), das die Panoramafreiheit auch auf Luftaufnahmen erstreckt hatte. Der Sachverhalt war insofern besonders, als die Luftbildaufnahmen nicht aus einem Flugzeug, sondern mit einer Drohne gemacht wurden. Die Aufnahmen der Kunstwerke wurden anschließend in einem Reiseführer veröffentlicht. 

Unter die Panoramafreiheit fallen grundsätzlich Aufnahmen von Bauwerken, die von Objekten an öffentlichen Orten aus angefertigt werden. Umstritten ist im Rahmen der Panoramafreiheit insbesondere die Verwendung von Hilfsmitteln wie Leitern oder Drohnen. Während bei einer Leiter, mit der beispielsweise über eine Mauer hinweg fotografiert wird, das Ergebnis ist, dass entsprechende Aufnahmen nicht unter die Panoramafreiheit fallen, ist dies bei Drohnenaufnahmen nicht eindeutig. Da sich auch die Rechtsprechung bislang nicht einig ist, wie dieser Fall zu bewerten ist – vgl. die sich widersprechenden Urteile des OLG Hamm und des LG Frankfurt – wird wohl eine höchstrichterliche Entscheidung durch den BGH abzuwarten sein. 

Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software – BGH klärt auf 

Eine weitere Frage hat der BGH kürzlich dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023, Az.: I ZR 157/21). Die Frage: Wie ist Schummelsoftware urheberrechtlich zu bewerten, wenn sie nicht auf den Quellcode zugreift und diesen verändert, sondern lediglich Variablen im Arbeitsspeicher verändert? Eine solche Cheat-Software kann eingesetzt werden, um Elemente eines Spiels freizuschalten, die erst nach einer bestimmten Spielzeit freigeschaltet werden sollen. Auch hier werden wir berichten, sobald die Antworten des EuGH vorliegen. 

Makake Naruto und das Affen-Selfie – Ein kurioser Rechtsstreit 

Ein kurioser Fall drehte sich um das Affen-Selfie des Makaken Naruto. Der Fotograf David Slater behauptete, dass das Selfie das Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung durch Slater gewesen sei und der Affe lediglich auf den Auslöser gedrückt habe. Dies habe zur Folge, dass der Fotograf Urheber des Selfies sei und somit die Verwertungsrechte innehabe. Die Tierschutzorganisation PETA sah dies anders, ging davon aus, dass Naruto selbst der Urheber war und machte seine vermeintlichen Rechte stellvertretend vor einem US-Gericht geltend. Das US-Gericht entschied zugunsten des Fotografen und sprach ihm nicht nur das Recht zu, die Bilder zu verkaufen, sondern auch gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. PETA hatte zuvor argumentiert, dass die Einnahmen dem Artenschutz zugute kommen sollten. 

In der Rechtsprechung spielt die Musik

Die Themen reichen von Fototapeten über Musiksampling bis hin zu künstlicher Intelligenz. Die Rechtsprechung im Bereich des Urheberrechts ist dynamisch und spiegelt die Herausforderungen der modernen Technologie wider. Die gezeigten Fälle veranschaulichen die Vielschichtigkeit und Komplexität der rechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Es bleibt somit abzuwarten, wie sich das Urheberrecht weiter wandeln wird.  

Shownotes

Weitere Folgen

Wann und warum werden meine Inhalte bei TikTok, YouTube und Co gesperrt?

In dieser Folge von „Kaffeerecht“ beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Inhaltssperrungen auf Online-Plattformen wie TikTok und YouTube. Wir besprechen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und Art. 17 der DSM-Richtlinie, erklären die Unterschiede zwischen Verletzer- und Störerhaftung und analysieren technische Abläufe am Beispiel von YouTube. Außerdem werfen wir einen Blick auf Memes und deren urheberrechtliche Bewertung sowie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gegen TikTok.

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Die Urhebernennung im Urheberrecht

In dieser Episode widmen wir uns dem essentiellen Thema des Urheberrechts in der Fotografie, speziell dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das die tiefe Verbindung zwischen Fotografen und ihren Werken schützt. Wir beleuchten die Bedeutung der Urhebernennung – eine nicht nur aus Respekt gebotene, sondern auch gesetzlich geforderte Praxis, die die Anerkennung der kreativen Leistung des Fotografen sichert. Dabei diskutieren wir, dass die Nennung des Urhebers in verschiedenen Formen erfolgen kann, von anonym bis hin zu einem Pseudonym, und erörtern die Unterschiede zwischen der Nennung des Urhebers und der Quellennennung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bildherkunft zu gewährleisten.

Wir gehen auch auf die aktuellen Herausforderungen und Richtlinien für die Urhebernennung ein, die sich durch die Nutzung von Microstock-Portalen und die Digitalisierung ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf einer jüngsten Entscheidung des BGH, die unter bestimmten Umständen einen Verzicht auf die Urhebernennung in AGBs zulässt – ein Punkt, der viel Diskussionsstoff bietet und die Landschaft des Urheberrechts möglicherweise nachhaltig verändert.

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Der Digital Markets Act (DMA) am Beispiel von Threads

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über den Digital Markets Act (DMA). Wir erklären, warum er der Hauptgrund dafür ist, dass die Twitter/X-Alternative Threads derzeit nicht in der EU verfügbar ist. Wir erklären, was und wer Gatekeeper sind, welche Anforderungen der DMA an sie stellt und welche Chancen er für alle anderen Unternehmen bietet. Viel Spaß beim Zuhören!

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