Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Reform des Designrechts 2025

Seit Mai 2025 gilt die umfassende Reform des EU-Designrechts. Sie bringt wichtige Neuerungen für Kreative, Unternehmen und alle, die mit Gestaltung arbeiten – ob in der Mode, im Produktdesign oder im digitalen Raum.

Was ändert sich konkret?

• Digitale Designs erhalten Schutz

Bisher war das Designrecht stark auf physische Produkte ausgerichtet. Künftig können auch Benutzeroberflächen, Animationen, Avatare, 3D-Modelle oder In-Game-Objekte als Design geschützt werden. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Entwickler:innen, Designer:innen und Unternehmen in der Digitalwirtschaft.

• Sammelanmeldungen möglich

Bis zu 50 Designs können nun in einer Sammelanmeldung geschützt werden. Das spart Zeit und Kosten, gerade wenn nur Farbvarianten oder Muster voneinander abweichen.

• Neues Schutzsymbol „D“

Ähnlich wie beim Copyright-„C“ oder beim Marken-„R“ gibt es nun das „D“ im Kreis als Hinweis auf eingetragene Designs. Es stärkt die Sichtbarkeit des Designschutzes.

Reparaturklausel

Ersatzteile für Fahrzeuge oder elektronische Geräte dürfen künftig auch von Drittanbietern hergestellt werden. Damit soll Nachhaltigkeit gefördert und Monopolstellungen einzelner Hersteller aufgebrochen werden.

Warum ist das wichtig?

Die Reform bringt mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Designs – ob physisch oder digital – entwickeln lässt, sollte den Schutz frühzeitig in Betracht ziehen. Gleichzeitig sorgt die Reparaturklausel für fairere Wettbewerbsbedingungen und nachhaltigere Märkte.

Shownotes

6e8491a705bc4cf685be23910fff9962 EU-Designrecht

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Reform des Designrechts 2025

In dieser Folge von Kaffeerecht sprechen wir über die umfassende Reform des EU-Designrechts, die seit Mai 2025 gilt. Wir erklären, was sich beim Schutz von Designs ändert, warum digitale Gestaltungen wie Avatare, Animationen oder 3D-Modelle künftig besser geschützt sind und welche Vorteile Sammelanmeldungen bieten. Außerdem geht es um die neue Reparaturklausel, das Schutzsymbol „D“ und die Abgrenzung zum Urheberrecht. Praktische Beispiele – von Sneakern über Handyhüllen bis hin zu Autoteilen – machen die Neuerungen greifbar.

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Arbeiten von überall: Die rechtlichen Basics zum Homeoffice

Homeoffice, mobiles Arbeiten oder doch Telearbeit? Die Begriffe klingen ähnlich, haben aber sehr unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. In dieser Folge von Kaffeerecht beleuchten wir die wichtigsten Unterschiede und erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten.

Dabei geht es um zentrale Fragen wie: Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen? Was gilt für Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz oder den Umgang mit Arbeitsunfällen? Anhand praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung zeigen wir, warum klare Vereinbarungen entscheidend sind und wie Unternehmen rechtssichere Regelungen treffen können.

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KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf

Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren (signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard); wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.

Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte: Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder — und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 % Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach § 3a UWG auslösen können.

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