Ist ein schwerbehinderter Mensch unkündbar? Nein — aber es gelten besondere Verfahren und Fristen, die Arbeitgeber kennen müssen.
In dieser Folge erklären wir die Begriffe Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung (§ 2 SGB IX), das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt — ohne dessen vorherige Zustimmung eine Kündigung nichtig ist —, das Präventionsverfahren und seine Abgrenzung zum BEM sowie die Wartezeit und die Drei-Wochen-Fristen, die auf beiden Seiten entscheidend sein können. Unser zentraler Punkt: Der Sonderkündigungsschutz ist kein Kündigungsverbot, sondern Schutz davor, dass eine Behinderung zum Kündigungsgrund wird.
Shownotes
- § 2 SGB IX — Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- § 167 SGB IX — Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (gesetze-im-internet.de)
- § 168 SGB IX — Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes (gesetze-im-internet.de)
- Kaffeerecht #072 — Fristlose Kündigung
Mehr zu unserer Beratung im Arbeitsrecht bei TWW.LAW.
Folgt uns auf LinkedIn, Facebook, X und hört uns auf Spotify. Bewertet den Podcast gerne auf eurer Plattform — das hilft uns sehr.