Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber ab Juni 2026 beachten müssen

Ab dem 7. Juni 2026 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz umsetzen — unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz rechtzeitig angepasst hat. Was das konkret bedeutet: Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen, kein Fragen nach der Gehaltshistorie, erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte und — der entscheidende Punkt — eine Umkehr der Beweislast. Wer als Arbeitgeber nicht nachweisen kann, warum jemand so bezahlt wird wie er bezahlt wird, hat im Streitfall ein Problem.

Wir gehen in dieser Folge die wichtigsten Änderungen durch — von Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zur Berichtspflicht. Außerdem zeigen wir, was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten, um vorbereitet zu sein. Einen Überblick der Änderungen gibt folgende Tabelle:

Thema Bisher (Deutschland, EntgTranspG) Neu ab 2026 (EU-Richtlinie) Betroffene Arbeitgeber
Gehaltsangaben Recruiting keine Pflicht Pflicht zur Angabe von Gehalt/Spanne alle
Gehaltshistorie zulässig verboten alle
Auskunftsanspruch >200 MA für alle Beschäftigten alle
Inhalt Auskunft Median, eingeschränkt Durchschnitt + Geschlecht + Kriterien alle
Vergütungssystem keine klare Pflicht objektiv & geschlechtsneutral alle
Entgeltbegriff oft eng weiter Begriff (inkl. variabel) alle
Beweislast erleichtert (§22 AGG) weiter verschärft alle
Dokumentation keine ausdrückliche Pflicht faktisch erforderlich alle
Reporting >500 MA ab 100 MA ≥100 MA
Reporting-Frequenz 3–5 Jahre 100–249: 3 Jahre / ≥250: jährlich ≥100 MA
Maßnahmen bei Pay Gap keine Pflicht Pflicht bei >5% ≥100 MA

Shownotes

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht bei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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