Das Landgericht Köln hat den Betreibern der Plattform „FragDenStaat“ im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht im Internet zu veröffentlichen. Das Gutachten sei urheberrechtlich geschützt – Ausnahmeregelungen zur einwilligungsfreien Nutzung griffen nicht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Seitens der Open Knowledge Fundation, die hinter „FragDenStaat“ steht, wurde bereits Widerspruch gegen die Entscheidung angekündigt (Landgericht Köln, Beschluss vom 19.03.2019 – 14 O 86/19 – zum Volltext der Entscheidung).
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