Dem Titel „Das Omen (Teil 1)“ der Band „Mysterious Art“ kommt markenrechtlicher Werktitelschutz zu. Mit der Aufnahme der Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr im Inland (im konkreten Fall dem Vertrieb auf CD) sei dieser Schutz entstanden. Die für die eingeklagten Ansprüche erforderliche Verwechslungsgefahr mit Titeln der Band „The Prodigy“ sah der BGH entgegen der Auffassung der Vorinstanz jedoch nicht. Es fehle an der Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung der Titel (BGH, Urteil vom 31.01.2019 – I ZR 97/17).
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