Der KMU-Fonds 2026 ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission, das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird. Es läuft vom 2. Februar 2026 bis zum 4. Dezember 2026 und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Rechte des geistigen Eigentums schützen möchten. Dazu gehören ausdrücklich auch Markenanmeldungen.
Für viele Unternehmen ist die Anmeldung einer Marke ein strategischer Schritt, der jedoch mit amtlichen Gebühren verbunden ist. Der KMU-Fonds setzt genau hier an: Er gewährt Zuschüsse in Form von Gutscheinen, mit denen ein Teil dieser Gebühren erstattet werden kann.
Wer gilt als förderfähiges KMU?
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union oder in der Ukraine. Maßgeblich ist die EU-Definition des KMU. Entscheidend sind danach insbesondere die Mitarbeiterzahl sowie der Umsatz oder die Bilanzsumme. Ein Unternehmen gilt danach grundsätzlich als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und bestimmte finanzielle Schwellenwerte nicht überschreitet.
Der Antrag kann durch den Inhaber selbst, durch einen Mitarbeitenden oder durch einen entsprechend bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Erstattung erfolgt direkt an das Unternehmen.
Welche Förderung betrifft Marken?
Der KMU-Fonds arbeitet mit sogenannten Gutscheinen. Für Markenanmeldungen ist insbesondere „Gutschein 2“ relevant, der Marken und Designs betrifft. Nach den Angaben des EUIPO können je nach Art der Schutzrechtsanmeldung bis zu 75 % der Anmeldegebühren erstattet werden. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf amtliche Gebühren, nicht auf Beratungs- oder Vertretungskosten.
Neben Marken sind auch Designs, Patente, Pflanzensorten sowie sogenannte IP-Scan-Dienstleistungen förderfähig. Für IP-Scans, also eine Vorabdiagnose der IP-Situation, können sogar bis zu 90 % der Kosten erstattet werden. Für Unternehmen, die ihre Markenstrategie erst entwickeln möchten, kann dies ein sinnvoller vorgelagerter Schritt sein.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Ablauf ist formalisiert und mit klaren Fristen verbunden. Zunächst registriert sich das Unternehmen im KMU-Fonds-Portal und reicht den Antrag ein. Hierzu gehören insbesondere ein Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der nationalen Registrierungsnummer, ein Kontoauszug mit vollständiger IBAN und BIC/SWIFT sowie – falls ein Vertreter tätig wird – eine unterzeichnete Vollmacht.
Nach Antragstellung prüft das EUIPO die Unterlagen. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen. Wird der Antrag genehmigt, erhält das Unternehmen eine Finanzhilfezusage und den entsprechenden Gutschein.
Besonders wichtig ist die anschließende Aktivierungsfrist. Für Marken (Gutschein 2) muss der Gutschein innerhalb eines Monats ab Erhalt der Finanzhilfe aktiviert werden. Eine einmalige Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich. Die Aktivierung erfolgt nicht automatisch, sondern durch Einreichung eines Erstattungsantrags nach Zahlung der betreffenden Gebühren. Wird die Frist versäumt, verfällt der Gutschein und kann im selben Jahr nicht erneut für denselben Zweck beantragt werden.
Mit der Aktivierung beginnt der sogenannte Umsetzungszeitraum. Für Marken beträgt dieser sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können weitere erstattungsfähige Maßnahmen durchgeführt und abgerechnet werden. Nach ordnungsgemäß eingereichtem Erstattungsantrag erfolgt die Auszahlung durch das EUIPO in der Regel innerhalb eines Monats.
Strategische Einordnung für Markenanmeldungen
Der KMU-Fonds reduziert Kosten, ersetzt aber keine markenrechtliche Strategie. Die Entscheidung, ob eine nationale Marke, eine Unionsmarke oder eine internationale Registrierung sinnvoll ist, sollte unabhängig von der Förderung getroffen werden. Ebenso wichtig ist eine sorgfältige Definition des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie eine vorherige Kollisionsprüfung.
Die Förderung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Anmeldung ohnehin geplant ist. Sie kann sowohl bei der Erstregistrierung einer Kernmarke als auch bei einer Erweiterung auf EU-Ebene oder bei einer internationalen Ausdehnung genutzt werden. Unternehmen sollten die Förderung jedoch frühzeitig einplanen, da die Anmeldung grundsätzlich erst nach Bewilligung des Gutscheins erfolgen sollte.
Typische Fehlerquellen
In der Praxis entstehen Probleme häufig nicht durch die materiellen Voraussetzungen, sondern durch formale Versäumnisse. Unvollständige oder unleserliche Dokumente, fehlende IBAN-Nachweise, versäumte Aktivierungsfristen oder die Einreichung passwortgeschützter PDFs führen regelmäßig dazu, dass eine Erstattung scheitert. Auch wird mitunter übersehen, dass der Gutschein aktiv beantragt und fristgerecht genutzt werden muss.
Fazit zur praktischen Bedeutung
Der KMU-Fonds 2026 ist ein strukturiertes Erstattungsprogramm mit klaren Vorgaben. Für KMU, die eine Markenanmeldung ohnehin planen, bietet es eine realistische Möglichkeit, amtliche Gebühren spürbar zu reduzieren. Entscheidend sind jedoch eine saubere Vorbereitung, die Beachtung der Fristen und eine strategisch durchdachte Schutzrechtsplanung.
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann die Förderung effektiv in seine Markenstrategie integrieren und die finanzielle Belastung einer Anmeldung reduzieren, ohne Abstriche bei der Qualität der rechtlichen Absicherung zu machen.