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EuGH zum Anne-Frank-Tagebuch: Geoblocking kann Urheberrechte wirksam schützen

EuGH: Gemeinfreie Werke dürfen online, wenn Geoblocking Nutzer aus Schutzstaaten wirksam ausschließt.

Darf ein Werk online veröffentlicht werden, wenn es in einem EU-Staat bereits gemeinfrei, in einem anderen aber noch urheberrechtlich geschützt ist? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Frage im Streit um eine wissenschaftliche Online-Ausgabe der Manuskripte Anne Franks beantwortet. Danach kann modernes Geoblocking ausreichen, selbst wenn Nutzer die Sperre mit einem VPN umgehen können.

Warum der Urheberrechtsschutz innerhalb der EU unterschiedlich endet

Urheberrechte gelten grundsätzlich territorial. Deshalb kann der Schutz eines Werkes in einem Mitgliedstaat bereits abgelaufen sein, während er in einem anderen fortbesteht. Bei Teilen der Werke Anne Franks ist das der Fall: In Belgien und mehreren weiteren Staaten sind sie gemeinfrei. In den Niederlanden bleiben bestimmte Texte aufgrund besonderer Regelungen noch bis 2037 geschützt.

„Gemeinfrei“ bedeutet, dass ein Werk ohne Zustimmung eines Rechteinhabers genutzt und veröffentlicht werden darf. Online entsteht jedoch ein Problem: Eine Internetseite ist normalerweise über Ländergrenzen hinweg erreichbar.

Der Streit um die wissenschaftliche Online-Ausgabe

Die Anne Frank Stichting und wissenschaftliche Einrichtungen stellten 2021 eine niederländischsprachige Ausgabe der Manuskripte kostenlos ins Internet. Eine geografische Sperre sollte Zugriffe aus Staaten verhindern, in denen noch Urheberrechtsschutz besteht. Der Anne Frank Fonds als Rechteinhaber verlangte dennoch die Unterlassung. Nutzer in den Niederlanden könnten das Geoblocking schließlich mit einem Virtual Private Network, kurz VPN, umgehen.

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande fragte deshalb den EuGH, ob die Veröffentlichung trotz Geoblockings als „öffentliche Wiedergabe“ in den Niederlanden anzusehen ist.

EuGH: Die Sperre muss nicht unüberwindbar sein

Der EuGH entschied, dass ein in bestimmten EU-Staaten gemeinfreies Werk dort kostenlos online veröffentlicht werden darf, obwohl es anderswo noch geschützt ist. Voraussetzung ist eine wirksame technische Maßnahme, die Nutzer aus dem geschützten Staat ausschließt. Geoblocking auf dem neuesten Stand der Technik kann genügen (EuGH, Urteil v. 09. Juli 2026, Az.: C-788/24, Anne Frank Fonds).

Dass eine geografische Sperre durch ein VPN umgangen werden kann, macht sie nicht automatisch unwirksam. Eine vollkommen unüberwindbare Maßnahme verlangt das Unionsrecht nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter technisch angemessen verhindert, dass sich das Angebot an das Publikum im geschützten Staat richtet.

Was das Urteil für Online-Anbieter bedeutet

Die Entscheidung betrifft nicht nur historische Texte. Auch digitale Archive, Verlage, Bibliotheken und Streamingdienste können mit territorial unterschiedlichen Schutzfristen konfrontiert sein. Wer ein Werk online stellt, muss prüfen, in welchen Staaten noch Rechte bestehen, und dort technisch wirksame Zugangsbeschränkungen einsetzen. Fragen rund um den Schutz kreativer Werke behandeln wir laufend in unserem Urheberrecht.

Unzureichendes oder veraltetes Geoblocking kann weiterhin zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Verantwortlich ist dann grundsätzlich die Person oder Einrichtung, die das Werk online verfügbar gemacht hat, nicht der Anbieter des VPN-Dienstes.

Ein praktikabler Ausgleich im Internet

Das Urteil verbindet den freien Zugang zu gemeinfreien Werken mit dem Schutz fortbestehender Urheberrechte. Online-Veröffentlichungen müssen nicht wegen jeder theoretischen Umgehungsmöglichkeit unterbleiben. Eine nur symbolische Ländersperre reicht jedoch nicht.

Darf das Tagebuch nun überall frei angeboten werden?

Nein. Die Veröffentlichung ist nur dort ohne Zustimmung zulässig, wo die betreffenden Texte gemeinfrei sind. Nutzer aus Staaten mit fortbestehendem Schutz müssen wirksam ausgeschlossen werden.

Reicht jedes Geoblocking aus?

Nein. Die Sperre muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen und den grenzüberschreitenden Zugriff ernsthaft begrenzen.

Macht eine VPN-Umgehung das Angebot rechtswidrig?

Nicht automatisch. Nach dem EuGH muss Geoblocking nicht absolut unüberwindbar sein.

Ist der Rechtsstreit beendet?

Der EuGH hat das EU-Recht verbindlich ausgelegt. Über den konkreten Streit entscheidet nun das niederländische Gericht unter Beachtung dieser Vorgaben.

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