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Nizza-Klassifikation 2026: Was sich ändert – und für welche Marken das gilt

Ab 1.1.2026 gilt NCL 13: Klassen wechseln, alte Verzeichnisse passen nicht mehr. Was das für DPMA-, EU- und Madrid-Marken bedeutet.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die 13. Edition der Nizza-Klassifikation (NCL 13-2026). Die Änderungen betreffen vor allem die Zuordnung einzelner Waren und Dienstleistungen zu Klassen; einige Positionen sind in andere Klassen „umgezogen“.

Für deutsche Marken gilt: Anmeldungen ab dem 1. Januar 2026 beim Deutsches Patent- und Markenamt werden nach der neuen Einteilung klassifiziert; laufende Verfahren und Verlängerungen werden nicht umklassifiziert.

Für Unionsmarken bleibt die Nizza-Klassifikation der Maßstab, da die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse im EU-Verfahren nach diesem System aufgebaut sind (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).

Für internationale Marken im Madrider System gilt: Neue Anträge ab dem Stichtag werden nach NCL 13-2026behandelt; bestehende internationale Registrierungen werden nicht umklassifiziert (World Intellectual Property Organization).

Worum geht es bei der Nizza-Klassifikation überhaupt?

Bei jeder Markenanmeldung muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen Schutz beansprucht wird. Diese Einordnung erfolgt international weitgehend nach einem einheitlichen System: der Nizza-Klassifikation. Sie teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein (34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen).

Wichtig: Die Nizza-Klassifikation ist kein formales Beiwerk, sondern Grundlage der Struktur des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – und damit der Prüfungs- und Verwaltungspraxis der Markenämter. Das System wird regelmäßig aktualisiert; die 13. Edition gilt ab dem 1. Januar 2026.

Begriffe kurz erklärt

  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Die Liste, die festlegt, wofür Ihre Marke Schutz beansprucht. Sie definiert den Schutzumfang.
  • Nizza-Klasse: Eine der 45 Kategorien zur systematischen Einordnung.
  • Basismarke (Madrid/WIPO): Nationale oder regionale Anmeldung/Registrierung, auf der eine internationale Registrierung aufbaut.

Was ändert sich mit der 13. Edition (NCL 13-2026)?

Der Kern der Änderung ist pragmatisch: Bestimmte Waren und Dienstleistungen werden künftig anders zugeordnet – teils in andere Klassen. Betroffen sind außerdem Klassentitel und die alphabetischen Listen.

Für die Praxis ist das aus einem einfachen Grund relevant: Viele Anmelder arbeiten mit älteren Textbausteinen. Wenn ein Begriff inzwischen „umgezogen“ ist, kann ein Copy-&-Paste-Verzeichnis ab 2026 nicht mehr zur aktuellen Systematik passen – mit Rückfragen, Verzögerungen oder Korrekturen als Folge.

Für welche Marken gilt das – und ab wann?

1) Deutsche Marke (DPMA)

Für Marken mit Schutzbereich Deutschland gilt:

  • Anmeldungen ab dem 1. Januar 2026 werden nach NCL 13-2026 klassifiziert.
  • Keine Umklassifizierung: Weder laufende Anmeldungen noch Verlängerungen werden aufgrund einer neuen Edition umgestellt – auch nicht auf Antrag.
  • Gebührenrelevanz: Maßgeblich ist die Klasseneinteilung am Eingangstag der Anmeldung.

2) Unionsmarke (EUIPO)

Auch im Unionsmarkenverfahren erfolgt die Einordnung nach dem Nizza-System. Mit Inkrafttreten der NCL 13-2026sollte das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis inhaltlich zur neuen Einteilung passen, da die EU-Verfahren auf dieser Systematik aufsetzen.

Abgrenzung: Die Nizza-Klassifikation bestimmt nicht den geografischen Umfang der Unionsmarke, sondern die Systematik der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird.

3) Internationale Marke (Madrid/WIPO)

Für internationale Registrierungen gelten zwei Anknüpfungspunkte:

  • Neue Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 bei den Ursprungsämtern eingehen, unterliegen NCL 13-2026.
  • Gleiches gilt für Anträge, die nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist bei der WIPO eingehen.

Wichtig für Bestandsinhaber: Internationale Registrierungen mit Datum vor dem 1. Januar 2026 werden nicht reklassifiziert. In Unterlagen und im eMadrid-Account wird die Kennzeichnung „NCL (13-2026)” sichtbar; der Goods-&-Services-Manager wird zum Stichtag aktualisiert.

Praxisfolgen: Wer sollte jetzt besonders hinschauen?

Besonders relevant ist NCL 13-2026 für:

  • Unternehmen im Wandel (neue digitale Leistungen, neue Produktlinien), die Verzeichnisse erweitern oder wiederverwenden.
  • Anmelder rund um den Jahreswechsel 2025/2026, weil das maßgebliche Datum über die anwendbare Edition entscheidet.
  • Madrid-Anmelder mit älterer Basismarke, bei denen Abgleichbedarf entstehen kann.

Typische Fehler

  • Alte Klassenlogik übernehmen: Begriffe haben ggf. die Klasse gewechselt.
  • Unklare Begriffe statt präziser Einordnung: Das führt zu Rückfragen und Verzögerungen.
  • Basismarke ignorieren (Madrid): Klassifikatorische Abweichungen erhöhen den Abstimmungsaufwand.

Häufige Fragen

Was ist die Nizza-Klassifikation?

Das internationale System zur Einordnung von Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen, das jeder Markenanmeldung zugrunde liegt.

Was ändert sich mit der 13. Edition (NCL 13-2026)?

Zum 1. Januar 2026 treten Aktualisierungen einzelner Begriffe und Zuordnungen in Kraft.

Für welche Marken gilt die neue Edition?

Maßgeblich ist das Anmeldedatum bei DPMA bzw. EUIPO. Bereits eingetragene Marken bleiben in ihrer bestehenden Klasse.

Die richtige Waren- und Dienstleistungsklassifikation entscheidet über den Schutzumfang Ihrer Marke. Bei Anmeldung und Strategie beraten wir Sie — mehr dazu auf unserer Seite zum Markenrecht.

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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