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Rekord in Alicante: 196.886 Unionsmarken im Jahr 2025, und was das für Anmelder bedeutet

Das EUIPO meldet für 2025 so viele Unionsmarken wie nie. Warum ein volles Register die eigene Anmeldung schwerer macht.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat für 2025 einen Rekord gemeldet: 196.886 Anmeldungen von Unionsmarken, 9,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Zusammen mit den Geschmacksmustern gingen in Alicante 327.735 Anmeldungen ein, so viele wie in keinem Jahr seit der Eröffnung des Amts 1996 (Quelle: EUIPO, Mitteilung vom 14. Januar 2026, Zahlen vorläufig). Wer in diesem Umfeld eine Marke anmelden will, liest die Zahlen am besten als Beschreibung des Registers, gegen das die eigene Anmeldung bestehen muss.

Was die Zahlen im Einzelnen sagen

Gut 57 Prozent der Unionsmarken kamen 2025 aus den Mitgliedstaaten selbst, wobei Deutschland mit 12,7 Prozent aller Anmeldungen das aktivste Land war, vor Italien und Spanien. Von außerhalb der Union stammten die meisten Anmeldungen aus China, deren Zahl um 13,3 Prozent stieg und inzwischen fast 16 Prozent aller Unionsmarken ausmacht, gefolgt von den USA und dem Vereinigten Königreich. Die am häufigsten beanspruchten Waren und Dienstleistungen liegen bei Werbung und Geschäftsführung, elektrischen Geräten und technologischen Dienstleistungen.

Das erste Halbjahr 2026 setzt die Linie fort: 104.263 Unionsmarken bis Ende Juni, ein Plus von 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, getragen vor allem von Anmeldern aus der Union, während die Zahlen aus China erstmals zurückgingen (EUIPO, Mitteilung vom 7. Juli 2026).

Für Deutschland passt das Bild zur nationalen Ebene. Das Deutsche Patent- und Markenamt zählte 2025 96.328 Markenanmeldungen, 19,8 Prozent mehr als 2024; als Hauptgrund nennt das Amt die Nachfrage aus China, die sich mit 10.027 Anmeldungen fast verdreifacht hat, und den Umstand, dass große Online-Handelsplattformen von ihren Anbietern ein eingetragenes Schutzrecht verlangen (DPMA, Pressemitteilung vom 10. März 2026).

Warum ein volles Register die Anmeldung schwerer macht

Jede eingetragene Marke ist ein potenzielles Hindernis für jede spätere. Bei der Unionsmarke kommt hinzu, dass sie nur einheitlich für die gesamte Union eingetragen werden kann, Art. 1 Abs. 2 UMV. Steht ihr in einem einzigen Mitgliedstaat ein absolutes Schutzhindernis entgegen, etwa weil das Zeichen dort beschreibend ist, scheitert die Anmeldung insgesamt, Art. 7 Abs. 2 UMV. Ebenso reicht eine ältere nationale Marke aus einem einzigen Mitgliedstaat, um im Widerspruchsverfahren die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen, Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a UMV.

Je mehr Marken im Register stehen, desto wahrscheinlicher wird also eine Kollision, wobei neben den Unionsmarken auch die nationalen Register aller 27 Mitgliedstaaten mitzählen. Zwar prüft das EUIPO ältere Rechte nicht von Amts wegen, jedoch informiert es die Inhaber ähnlicher älterer Unionsmarken über die neue Anmeldung, sodass ein Widerspruch in der Praxis häufiger kommt, als Anmelder erwarten. Die Recherche vor der Anmeldung entscheidet deshalb über die Kosten des gesamten Vorhabens: Die Anmeldegebühr ist verloren, wenn die Marke im Widerspruch scheitert, und die Kosten eines Widerspruchsverfahrens liegen regelmäßig deutlich darüber.

Ein zweiter Effekt betrifft die Zeichenwahl. Sprechende Namen, die das Angebot beschreiben, sind in einem vollen Register doppelt schwach: Sie sind oft schon belegt, und wo sie frei sind, fehlt ihnen häufig die Unterscheidungskraft. Wie eng das EuG diese Grenze zieht, hat es 2026 an der Wortmarke OPENAI gezeigt (Beitrag zur Entscheidung).

Unionsmarke oder nationale Marke?

Die Rekordzahlen dürften manchen Anmelder in die Union drängen, der dort gar nicht hin muss. Wer sein Geschäft in Deutschland und allenfalls im deutschsprachigen Ausland betreibt, fährt mit einer deutschen Marke beim DPMA oft besser: Sie ist günstiger, sie muss sich nur gegen das deutsche Register behaupten, und sie lässt sich später über das Madrider System erstrecken, wenn der Markt es verlangt. Die Unionsmarke lohnt dagegen, wenn der Vertrieb von Anfang an mehrere Mitgliedstaaten umfasst oder eine Plattform den unionsweiten Schutz voraussetzt. Wie diese Entscheidung in eine Markenstrategie eingebettet wird, haben wir im Beitrag Markenstrategie für Unternehmen beschrieben; den Ablauf beider Wege erklärt unsere Seite zur nationalen und internationalen Markenanmeldung.

Was bleibt, ist eine einfache Rechnung: Das Register wächst schneller als die Zahl der guten Namen. Wer 2026 anmeldet, sollte deshalb zuerst recherchieren lassen, dann über den Schutzraum entscheiden und erst danach die Gebühr zahlen. Wer diese Reihenfolge einhält, dürfte von der Rekordzahl aus Alicante wenig spüren.

Häufige Fragen

Wie viele Unionsmarken wurden 2025 angemeldet?

196.886, das sind 9,1 Prozent mehr als 2024 und der höchste Wert seit Bestehen des EUIPO. Zusammen mit den Geschmacksmustern gingen 327.735 Anmeldungen ein. Die Zahlen stammen aus der Mitteilung des Amts vom 14. Januar 2026 und sind vorläufig.

Aus welchen Ländern kommen die meisten Anmeldungen?

Aus Deutschland, das 12,7 Prozent aller Unionsmarken des Jahres 2025 stellte, gefolgt von Italien und Spanien. Außerhalb der Union führt China mit fast 16 Prozent, dann folgen die USA und das Vereinigte Königreich.

Warum reicht ein Hindernis in einem Mitgliedstaat, um die Unionsmarke scheitern zu lassen?

Weil die Unionsmarke nur einheitlich für die gesamte Union eingetragen werden kann, Art. 1 Abs. 2 UMV. Ein absolutes Schutzhindernis in einem Teil der Union genügt deshalb für die Zurückweisung, Art. 7 Abs. 2 UMV, und eine ältere nationale Marke aus einem Mitgliedstaat genügt als Widerspruchsgrund, Art. 8 UMV.

Prüft das EUIPO vor der Eintragung, ob ältere Marken entgegenstehen?

Nein. Das Amt prüft nur absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft. Ältere Rechte müssen deren Inhaber selbst im Widerspruchsverfahren geltend machen, wobei das Amt Inhaber ähnlicher älterer Unionsmarken auf die neue Anmeldung hinweist.

Ist eine deutsche Marke die bessere Wahl?

Das hängt vom Markt ab. Wer nur in Deutschland tätig ist, ist mit einer Marke beim DPMA meist günstiger und sicherer unterwegs und kann sie später über das Madrider System ausweiten. Die Unionsmarke passt, wenn von Anfang an mehrere Mitgliedstaaten bedient werden.

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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