Berechtigungsanfrage & Abmahnung prüfen lassen
Ein Schreiben liegt auf dem Tisch, es nennt eine Frist, einen Betrag und einen Musiktitel, ein Foto oder eine Filmdatei. Ob dahinter ein berechtigter Anspruch steht, lässt sich dem Schreiben selbst meist nicht ansehen. Genau das prüfen wir: unverbindlich und mit einer klaren Empfehlung, was zu tun ist.
Wir sehen diese Schreiben täglich. Die Absender arbeiten in Wellen, und die Argumente wiederholen sich. Das macht die Prüfung schnell, denn wir wissen, wo bei welchem Absender die Schwachstelle liegt.
Diese Schreiben prüfen wir
Die Formulierungen unterscheiden sich, die Struktur ist dieselbe. Uns erreichen derzeit vor allem:
Musik in Reels, TikToks und Streams. Die SoundGuardian GmbH und vergleichbare Anbieter wie die Essex Musikvertrieb GmbH verlangen Nachlizenzierung für Musik in Social-Media-Videos. Die Beträge liegen für einen einzelnen Titel im vierstelligen Bereich. Ausführlich dazu unser Beitrag zur Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH.
Fotos auf Websites und in Anzeigen. Bildagenturen und ihre Dienstleister durchsuchen das Netz automatisiert. Manche schreiben zuerst eine Anfrage, andere mahnen direkt ab. Wer auf die bloße Anfrage arglos antwortet, liefert häufig erst die Grundlage für die spätere Forderung.
Filesharing. Abmahnungen wegen Filmen, Serien und Computerspielen, verschickt für Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie. Hier gelten Besonderheiten bei der Darlegungslast und bei der Verjährung.
Marken und Wettbewerb. Abmahnungen wegen Kennzeichenverletzung, irreführender Werbung oder fehlender Pflichtangaben.
Was wir prüfen
Ist der Absender überhaupt berechtigt? Die Rechtekette ist der erste und oft der ergiebigste Prüfpunkt. Wer Rechte geltend macht, muss sie haben, und zwar für den beanstandeten Zeitraum. Werden Rechte erst zu einem bestimmten Datum übertragen, sind ältere Nutzungen davon nicht erfasst.
Handelt es sich um eine Abmahnung oder um eine Anfrage? Das ist keine Wortklauberei, sondern bestimmt die Reaktion. Eine Abmahnung nach § 97a UrhG fordert Unterlassung und setzt eine Frist. Eine Berechtigungsanfrage fragt zunächst nur. Viele Schreiben mischen beides, und die Einordnung ergibt sich erst aus dem Wortlaut.
Stimmt die Höhe? Schadensersatz wird im Urheberrecht regelmäßig nach der Lizenzanalogie berechnet: Maßstab ist, was vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten. Die eigene Preisliste des Anspruchstellers bildet diesen Wert nicht ohne Weiteres ab. Genau hier sind die Forderungen häufig angreifbar.
Läuft die Frist wirklich? Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung verjähren regelmäßig in drei Jahren, § 102 UrhG, § 195 BGB. Bei weit zurückliegenden Veröffentlichungen lohnt der Blick auf das Datum. Für den Lizenzschaden gilt allerdings eine längere Frist, weshalb auch alte Vorgänge nicht automatisch erledigt sind.
Was passiert, wenn Sie nichts tun? Diese Frage beantworten wir ehrlich, auch wenn die Antwort manchmal lautet: abwarten ist vertretbar.
Was Sie jetzt nicht tun sollten
Nicht vorschnell zahlen. Die Zahlung ist ein Anerkenntnis der Sache nach und macht spätere Einwendungen schwer. Sie schützt auch nicht zuverlässig vor Folgeforderungen.
Die beiliegende Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Sie ist regelmäßig zu weit gefasst und bindet Sie über Jahrzehnte, mit einer Vertragsstrafe bei jedem Verstoß.
Nicht ungeprüft Auskunft erteilen. Was Sie mitteilen, kann die Grundlage der Forderung werden.
Die Frist nicht verstreichen lassen. Auch wenn die Forderung unberechtigt ist: Wer schweigt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, und die Kosten steigen dann erheblich.
Warum sich die Ersteinschätzung lohnt
Weil sie für beide Seiten Zeit spart. In vielen Fällen genügt ein Blick, um zu sehen, ob sich eine Verteidigung lohnt. Ist die Forderung berechtigt und angemessen, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich, wie wir Ihnen sagen, wenn sie es nicht ist. Was eine Vertretung kostet, besprechen wir vorher mit Ihnen.
Schritte zur Prüfung Ihrer
Berechtigungsanfrage/Abmahnung
1. Berechtigungsanfrage/Abmahnung übermitteln
Laden Sie das Berechtigungsanfragen-/Abmahnschreiben über das Formular hoch.
2. Rechtliche Analyse
Wir analysieren Ihren Fall gründlich und bewerten die rechtliche Situation
3. Strategieberatung & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr weiteres Vorgehen. Unsere Erstberatung ist völlig unverbindlich und kostenfrei!
4. Mandatserteilung
Bei Interesse an unserer Vertretung erteilen Sie uns das Mandat – die Modalitäten besprechen wir transparent mit Ihnen.
5. Erfolgreiche Umsetzung
Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir Ihre Interessen bestmöglich durch und halten Sie dabei stets über den Fortschritt auf dem Laufenden
Kontaktinformationen
Kontaktdaten
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kaiserstraße 1a
D-53113 Bonn
Tel.: 0228 – 387 560 200
Fax: 0228 – 387 560 209
E-Mail: info@tww.law
Wichtiger Hinweis für Fristsachen
Bei Fristsachen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage rechtzeitig bearbeitet wird.
Eine Einordnung, woran sich eine berechtigte Abmahnung erkennen lässt und welche Reaktion in welcher Frist sinnvoll ist, finden Sie in unserer Übersicht Abmahnung im Urheberrecht.
Zum Mitnehmen: unsere Prüfliste bei Nachlizenzierungsschreiben wegen Musik in Reels und TikToks. Forderung wegen Musik: Prüfliste (PDF)