Bewertung löschen lassen
Eine erfundene Bewertung kostet Sie Kunden, und das Portal löscht sie erst, wenn es dazu verpflichtet ist. Wir kennen die Prüfpflichten der Portale und setzen sie durch, bei Google, kununu, Jameda, Trustpilot und den Branchenportalen.
Wann eine Bewertung weg muss
Eine Bewertung ist zulässig, wenn sie auf einem tatsächlichen Kontakt beruht und eine Meinung äußert. Sie ist unzulässig, wenn der Kontakt nie stattgefunden hat, wenn sie unwahre Tatsachen behauptet oder wenn sie beleidigt. Der erste Fall ist der häufigste und zugleich der einfachste: Bestreitet das bewertete Unternehmen, dass es den Kontakt gab, muss das Portal den Bewerter so weit offenlegen, dass sich das prüfen lässt; gelingt das nicht, ist die Bewertung zu löschen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 9. August 2022, VI ZR 1244/20), und es gilt für Arbeitgeberbewertungen ebenso wie für Kundenbewertungen (OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2024, 7 W 11/24).
Wie wir vorgehen
Wir sichern die Bewertung mit Datum, prüfen, ob sie in eine der drei Fallgruppen fällt, und beanstanden sie beim Portal in der Form, die das Prüfverfahren auslöst. Reagiert das Portal nicht oder unzureichend, folgt die anwaltliche Aufforderung, bei Bedarf die einstweilige Verfügung. Lässt sich der Verfasser ermitteln, gehen wir auch gegen ihn vor: Unterlassung, Löschung und, wenn ein Schaden entstanden ist, Ersatz.
Was Sie selbst tun und lassen sollten
Antworten Sie öffentlich sachlich oder gar nicht, aber drohen Sie nicht in der Antwort mit rechtlichen Schritten. Löschen Sie nichts, was Sie zum Nachweis brauchen, und sammeln Sie, was Sie über den möglichen Verfasser wissen. Und warten Sie nicht: Je länger eine Bewertung steht, desto mehr Leser hat sie.
Unsere Leistungen

Prüfung der Bewertung.
Mit Einschätzung, ob und auf welchem Weg sie zu entfernen ist.

Beanstandung beim Portal.
Und Begleitung des Prüfverfahrens.

Anwaltliche Aufforderung.
An Portal und Verfasser, einstweilige Verfügung, Klage.

Serien erfundener Bewertungen.
Vorgehen gegen mehrere Bewertungen desselben Ursprungs.

Antwortstrategie.
Beratung zum Umgang mit Bewertungsportalen im Betrieb.
Sprechen Sie uns an, sobald eine Bewertung auffällt, die nicht stehen bleiben darf, oder rufen Sie direkt an: 0228 387 560 200.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass die Bewertung erfunden ist?
Nein. Es genügt, dass Sie bestreiten, dass es den Kontakt gab. Dann muss das Portal den Bewerter überprüfbar machen.
Das Portal hat mir geschwärzte Unterlagen geschickt. Reicht das?
Nach dem OLG Hamburg nicht: Entscheidend ist, ob Sie selbst prüfen können, ob es den Kontakt gab, nicht ob das Portal überzeugt ist.
Kann ich gegen eine schlechte, aber ehrliche Bewertung vorgehen?
Gegen eine Meinung, die auf einem echten Kontakt beruht, in der Regel nicht. Prüfen lassen sollten Sie trotzdem, ob darin unwahre Tatsachen stecken.
Wie lange dauert es, bis die Bewertung weg ist?
Das Prüfverfahren des Portals dauert meist einige Wochen; im Eilverfahren vor Gericht geht es schneller, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Gilt das auch für Bewertungen bei Google?
Ja. Die Grundsätze des BGH gelten für alle Bewertungsportale.
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