Die Klägerin ist die Inhaberin der Sportmarke PUMA, deren Logo mit der springenden Raubkatze allseits bekannt ist. Die Beklagte betreibt seit 2006 die Marke PUDEL, die in gleicher Art und Weise auf ihren Bekleidungsstücken einen springenden Pudel abbildet. PUMA sah sich durch die Parodie der prioritätsjüngeren Marke in ihren Rechten verletzt und klagte auf Löschung der Marke.
Das Gericht schloss sich der Ansicht der Vorinstanzen an und verurteilte die Beklagte zur Löschung der Marke PUDEL (Urteil vom 2. April 2015 – I ZR 59/13).
Zeichen sind sich ähnlich
Trotz der unübersehbaren Unterschiede seien die Zeichen im Sinne des Markenrechts einander ähnlich. Eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bestehe zwar nicht, jedoch nutze die Beklagte die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke aus. Somit liege ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG vor, da die Beklagte aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Marken profitiere und dadurch Aufmerksamkeit für ihre Produkte erlange, die sie sonst nicht erhalten hätte.
Löschung auch ohne Verwechslungsgefahr und trotz Parodie
Die Löschung einer Marke könne von dem Inhaber einer bekannten Marke auch ohne Verwechslungsgefahr verlangt werden, wenn die beiden Marken derart ähnlich sind, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen. Die Grundrechte auf freie künstlerische Betätigung und freie Meinungsäußerung müssten vorliegend hinter dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten Markenrecht zurücktreten, da der Grundrechtsschutz dem Beklagten nicht die Möglichkeit einräume, ein eigenes Markenrecht für identische oder ähnliche Waren eintragen zu lassen. Daran ändert selbst eine gut gemachte Parodie nichts.