Derzeit gehen wohl nicht nur bei uns viele Anrufe ein. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen der (angeblichen) Nutzung der Software Popcorn Time. Verlangt werden regelmäßig 956 Euro. 450 Euro für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung, 506 Euro für die Anwälte.
Zusätzlich wird zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Eine solche ohne Prüfung durch einen kundigen Anwalt zu unterschreiben kann böse Folgen haben. Denn diese gleicht oftmals einem Schuldanerkenntnis – und man verpflichtet sich immerhin für 30 Jahre! Hinzu kommt: nicht jede Abmahnung wegen Popcorn Time muss berechtigt sein.
Popcorn Time ist eine Filesharing Plattform!
Viele glauben, hinter Popcorn Time verberge sich eine reine Streamingplattform und die Nutzung sei legal. Doch dieser Irrtum kann teuer werden.
Popcorn Time lädt Filme und Fernsehserien dezentralisiert über Torrents im Hintergrund. Der Nutzer ist damit in einer Tauschbörse aktiv. Schaut er sich einen Film auf Popcorn Time an, bietet er die Filme gleichzeitig anderen Nutzern zum Download an – die Abmahngefahr ist groß.
Bei Abmahnung von Popcorn Time: Anwalt fragen!
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Popcorn Time erhalten haben muss dies nicht bedeuten, dass Sie tatsächlich zahlen müssen. Gehört die IP-Adresse gar nicht Ihnen? Hat eine andere Person als Sie die Filme geschaut und kommt eine Störerhaftung in Betracht? Wie kann ich eine geeignete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schreiben? Ist die Höhe überhaupt berechtigt?
Was Sie jedoch nicht tun sollten: Die Abmahnung ignorieren; das kann direkte und noch teurere Konsequenzen in Form von gerichtlichen Eilverfahren haben. Und es können weitere Abmahnungen folgen.
Sprechen Sie jetzt mit einem unserer Anwälte und holen Sie eine kostenlose Erstberatung ein: 0228 – 387 560 200. Wir sind für Sie da!
UPDATE: Popcorn Time ist wieder da. Nachdem das Portal für einige Zeit von der Bildfläche verschwunden war, ist es jetzt unter neuer URL https://popcorntime.sh wieder erreichbar. Von einer unbedarften Nutzung kann bisher nur abgeraten werden.