„Happy Birthday“ in den USA gemeinfrei

Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass der Musikverlag Warner/Chappell seinen Urheberanspruch am Lied „Happy Birthday“ aufgeben muss.

In einem über drei Jahre andauernden Rechtsstreit hat ein Richter am US-Bundesgericht in Los Angeles einen überraschenden Vergleich erzielt. Der Musikverlag Warner/Chappell Music muss seinen Urheberanspruch aufgeben und darf künftig und rückwirkend keine Lizenzgebühren mehr verlangen. Zudem wird der Verlag verpflichtet, einen Ausgleich in Millionenhöhe zu bezahlen.

Verwendung des Songs

Das Lied „Happy Birthday“ ist wohl jedem geläufig. Auf der ganzen Welt hat das Lied Kultstatus und wird regelmäßig zu Geburtstagen abgespielt. Wird es jedoch kommerziell verwendet, so bittet der Rechteinhaber zur Kasse.

Die US-Produktionsfirma Good Morning to You Productions (GMTY) hatte das Lied für einen Dokumentationsfilm verwendet und wurde sogleich zu einer Zahlung von 1.500 US-Dollar aufgefordert. GMTY ging gegen die Forderung des Musikverlages gerichtlich vor – mit Erfolg.

Für „Happy Birthday“ besteht kein gültiges Copyright 

Die Richter hatten sich mit der Frage des gültigen Copyrights am Lied zu beschäftigen. Das Copyright ist ein dem deutschen Urheberrecht ähnliches Recht in den USA. Es dient in erster Linie dem Schutz des geistigen Eigentums und wird im Gegensatz zum deutschen Schutzrecht den Rechteverwertern eingeräumt.

Das Gericht in Los Angeles urteilte bereits am 22. September 2015, dass der Musikverlag kein gültiges Copyright an dem Text des Liedes besitzt. Nach Ansicht der Richter bestehe Urheberrechtsschutz nur für die ursprüngliche Melodie.

Parteien schließen Vergleich

Nach der Auffassung des Gerichts ist nur ein bestimmtes Klavierspiel geschützt, nicht hingegen das ganze Lied. Aus diesen Gründen einigten sich die Parteien letztlich auf einen Vergleich. Warner gibt überraschend seine Rechte an dem Song auf und entschädigt die Betroffenen.

Urheberrechte in Deutschland

Auch in Deutschland unterliegt das Lied bestimmten Schutzvorschriften. Nach Angabe der GEMA läuft der Urheberrechtsschutz in Deutschland Ende 2016 aus. Welche Streitigkeiten sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.

Allenfalls bleibt das Abspielen des Liedes „Happy Birthday“ für die private Geburtstagsfeier problemlos möglich.

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Dennis Tölle

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