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Es gibt nur ein’ FC Kölle! – Auch bei der Vergabe von Internet-Domains

OLG Köln stellt sich gegen die Ansicht des Landgerichts. Dennoch gehört nach einem Vergleich nun die Domain fc.de dem 1. FC Köln.

Nach Shell und Krupp klagte auch der 1. FC Köln auf die Nutzung einer Internet-Domain. So sah sich der 1. FC Köln als einziger „FC“ und beanspruchte daher auch die Nutzung der Internet-Domain fc.de.

LG Köln spricht dem 1. FC Köln in der 1. Instanz die Domain zu

Das LG Köln bestätigte diese Ansicht des 1. FC Köln in seinem Urteil vom 9. August 2016 (Az.: 6 U 149/16) und gab der Klage auf Nutzungsunterlassung und Löschung der Domain statt. Im anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG Köln einigten sich die Parteien gütlich und vereinbarten den Verkauf der Domain.

Dennoch sind die Entscheidung des LG Köln und die Anmerkungen während der Hauptverhandlung beim Oberlandesgericht äußerst interessant. Denn vermutlich wäre die Entscheidung anderer – nicht in Köln ansässiger – Gerichte anders ausgefallen.

„FC“ sei im Rheinland ein Synonym für den 1. FC Köln

Im Rheinland ist der Name „FC“ („eff zeh“) jedem ein Begriff. Ob beliebt oder nicht, jeder weiß, dass mit den zwei Buchstaben der Fußball Bundesligist 1. FC Köln gemeint ist.

Nach Ansicht des LG werde der 1. FC Köln durch die Verwendung der Domain durch einen anderen in seinem Namensrecht verletzt, § 12 BGB. Unstreitig verwende nicht nur der Fußballverein selbst diese Abkürzung, sondern auch diverse Medien und sogar gegnerische Fußballvereine. Somit gebe es nur einen wahren FC; nämlich den 1. FC Köln.

So lehnten beispielsweise auch der FC Bayern München und der FC Augsburg den Kauf der Domain ab, da jeder Fußballfan mit der Domain fc.de den 1. FC Köln assoziieren würde.

OLG: Keine Bundesweite Nutzung des Synonyms „FC“

Die Richter des OLG Köln sahen dies aber im Berufungsverfahren anders. Die Domain sei von überall auf der Welt aus erreichbar. Allerdings werde der 1. FC Köln nicht überall auf der Welt mit dem Kürzel „FC“ in Verbindung gebracht.

Entgegen der Ansicht des LG konnte sich das OLG Köln nicht mit dem Argument der „lang andauernden und bundesweiten Benutzung“ des Kürzels als Synonym für den Kölner Fußballverein anfreunden.

„Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns bei den Fans des FC unbeliebt machen […]“ – „Wir bezweifeln, dass in Oberbayern oder in Sachsen bei der Verwendung von FC gleich an Köln gedacht wird“. Mit diesen Worten äußerte sich Richter Nolte des OLG Köln.

Tatsächlich könne das Kürzel also von Region zu Region anders verstanden werden. So stehe es nicht nur für verschiedene Fußballclubs, sondern auch beispielsweise „Fechtclubs“.

1.  FC Köln ist nun für die Domain als Inhaber eingetragen

Dies nahmen die Parteien daher zum Anlass einen Vergleich während des Berufungsverfahrens zu schließen. Berichten der „Kölnische Rundschau“ zufolge zahlte der 1. FC Köln dem Inhaber der Domain rund 20.000 Euro von den anfänglich geforderten 50.000 Euro. Nach Angaben des Deutschen Network Information Centers (DENIC) ist nun der 1. FC Köln auch endlich Inhaber der Domain www.fc.de.

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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