Seit Jahrzenten steigen die Betrugsmaschen. Früher waren es noch Haustürgeschäft, der Enkeltrick oder Fake-Anrufe. Heute sind es insbesondere Phising-Emails. Eine solche wird wohl jeder, der häufiger im Internet unterwegs ist und dort seine Emailadresse nutzt, bereits erhalten haben.
Doch leider landen nicht alle dieser Emails im Spam-Ordner unseres Postfachs. Gerade gut gestaltete Phising-Emails schaffen es immer wieder in die regulären Email-Postfächer und führen so zum vom Absender gewünschten Erfolg.
Fake-Abmahnungen: Auch Anwaltskanzleien von der Betrugsmasche betroffen
Nun sind auch Anwaltskanzleien von dem Betrug betroffen. Die Betrüger versenden aktuell nicht nur per Email, sondern auch per Brief Fake-Abmahnungen im Namen von bekannten Kanzleien wie zum Beispiel Schutt Waettke, Waldorf Frommer und SKW Schwarz.
Bei den versendeten Abmahn-Emails handelt es sich jedoch um einen klaren Betrugsversuch. Alle drei Kanzleien bestätigten bereits die Unrichtigkeit der Emails.
Fake-Abmahnungen wirken auf den ersten Blick professionell und echt
In den Fake-Abmahnungen werden die Adressaten darauf hingewiesen, dass ihr Internetanschluss zur unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt wurde. Die Schreiben enthalten konkrete Tatbestände, IP-Adressen, Zeitpunkte sowie den Netzwerknamen. Damit wirken sie für den Laien oftmals sehr professionell und echt.
Am Ende des Schreibens werden die Adressaten dann zur Zahlung einer hohen Summe aufgefordert. Weitere Informationen sind bei solchen Phishing-Emails oftmals angeblich über einen beigefügten Link aufrufbar. Dieser führt allerdings genauso wie beigefügte Anhänge nicht zu weiteren Informationen, sondern zu einem Trojaner, der persönliche Daten auf ihrem Computer aufspüren soll.
Wie erkenne ich Fake-Abmahnungen?
Echte Abmahnungen werden in der Regel nicht (ausschließlich) per Email versendet, sondern ganz normal per Post. Dementsprechend sind diese auch individualisiert und enthalten den Namen und die Anschrift des Abgemahnten sowie ein Aktenzeichen. Fake-Abmahnung sind im Vergleich dazu meist nicht an eine bestimmte Person gerichtet, sondern sehr allgemein gehalten: „Sehr geehrte Damen und Herren, […]“
Darüber hinaus stimmt die Absende-Emailadresse meist nicht mit der Email-Adresse der „abmahnenden Kanzlei“ überein, sondern ist frei erfunden. Auch der angefügte Link ist oftmals falsch und soll den Adressaten dazu bewegen, vertrauliche persönliche Daten auf einer Website einzugeben. Beigefügte Dokumente mit angeblichen Informationen sind oftmals keine weiteren Informationen, sondern enthalten einen Computer-Virus (Trojaner) der ihre persönlichen Daten ausspüren soll.
Achtung! Öffnen Sie keine Links oder angehängte Dokumente
Wir empfehlen allen betroffenen Adressaten die Abmahnungen stets genau unter die Lupe zu nehmen. Unter keinen Umständen sollten allerdings die beigefügten Links oder aber angehängte Dokumente geöffnet werden. Besteht dann weiterhin noch Unsicherheit, ist auch ein Anruf bei den Kanzleien möglich, um sich von der Echtheit der Dokumente zu überzeugen. Nutzen Sie dazu sicherheitshalber nicht die auf den Schreiben abgedruckten, sondern die in öffentlichen Quellen angegebenen Rufnummern.
Doch auch bei echten Abmahnungen empfiehlt sich oftmals eine genaue Betrachtung der Abmahnungen sowie eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Denn häufig sind die vorformulierten Erklärungen zu allgemein gefasst und weitreichender, als eigentlich nötig. Zudem sind die Rechtspflichten für den Laien oftmals unverständlich und nicht näher ausgeführt, was schnell zu einem weiteren Verstoß der eigens unterzeichneten Unterlassungserklärung führen kann.