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Datenschutz: Ist Ihre Arztpraxis bereit für die neue DS-GVO?

Neue EU Datenschutz-Grundverordnung für 2018: Ein Fragebogen des mv-Landesamt für Datenschutzaufsicht soll Arztpraxen bei der Umsetzung helfen.

Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 in Kraft getreten. Neben dem Fragebogen des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht soll nun der Fragebogen des Landesamts für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere der Arztpraxis bei der Umsetzung der neuen Regelungen helfen.

Der Fragebogen zeigt in 6. Kapiteln wie weit die Arztpraxis bislang mit der Umsetzung der DS-GVO gekommen ist. Vor allem aber zeigt der Fragebogen, an welchen Punkten die Arztpraxis noch einmal nacharbeiten sollte.

Fragebogen befasst sich mit allen zentralen Themen der DS-GVO

Der Fragebogen des mv-Landesamt befasst sich detailliert mit Fragen rund um den Umsetzungsstatus der zentralen Themen der DS-GVO. Hierzu weist der Fragebogen die Arztpraxis insbesondere auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung hin.

Auch wird die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten untermalt; sei es durch die Fortbildung eines eigenen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten oder durch die Bestellung eines externen Datenschutzberaters.

Fragebogen für mehr Transparenz in der DS-GVO

Der Fragebogen des mv-Landesamt weist Arztpraxen des Weiteren auf die Möglichkeit des Datenschutzes durch die Technikgestaltung hin. Dabei ist es für eine Arztpraxis insbesondere wichtig Pseudonymisierungs- oder Verschlüsselungsverfahren bei der Verarbeitung von Datensätzen zu verwenden. Auch spielt die Speicherfrist bei der nun inkraftgetretenen DS-GVO eine grundlegende Rolle.

Für eine Arztpraxis ist zudem die Dokumentierung aller Sicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung; gerade derer, die zum Schutz der Patientendaten ergriffen wurden.

Arztpraxen soll bei der Umsetzung geholfen werden

Ferner zielt der Fragebogen auf den Umgang mit Risiken ab und die Verantwortlichkeit in schwierigen Fällen. Dazu weist der Fragebogen in einem besonders umfassenden Teil auf das Transparenzgebot der Datenverarbeitung gegenüber dem Patienten hin.

Nach eigenen Angaben soll der Fragebogen des mv-Landesamtes der Arztpraxis und zugleich dem Landesamt selbst einen ersten Überblick schaffen, wie vor Ort die DS-GVO umgesetzt wird. Gleichzeitig soll dies dem Landesamt dazu verhelfen, den Beratungsdarf einzuschätzen und über bestimmte Themengebiete noch genauer zu informieren.

Rechtlicher Beistand empfehlenswert

Aber der Fragebogen soll nicht nur bei der Umsetzung helfen. Vielmehr gibt er der betroffenen Arztpraxis eine Einschätzung, wie die Prüfung der Einhaltung der DS-GVO aussehen könnte. Natürlich berücksichtigt der Fragebogen nicht alle wichtigen Punkte in der erforderlichen Tiefe.

Es wird daher allen Arztpraxen empfohlen, sich bei der Umsetzung von Datenschutzberatern begleiten zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle neuen Vorgaben beachtet werden und keine Lücken in diesem Bereich entstehen.

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Florian Wagenknecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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