Die Grenze von der (nicht kennzeichnungspflichtigen) Markennennung zur (kennzeichnungspflichtigen) Markennennung ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Verbraucher über einen Link unmittelbar das Produkt erwerben kann. Für die Werbetätigkeit eines Influencers (und damit gegen ein Handeln zu privaten Zwecken) können ein geringer journalistischer Gehalt der Beiträge, Links zu anderen Online-Shops sowie weitere Werbetätigkeiten des Autors sprechen (KG Berlin, Urteil vom 8.1.2019 – 5 U 83/18).
Unzulässiger Medienbruch: In Werbebrief nicht auf AGB im Internet verweisen
Unzulässiger Medienbruch: Werbebriefe dürfen nicht auf AGB im Internet verweisen – wichtige Entscheidung des OLG Düsseldorf.