Wie das OLG Braunschweig im Rahmen eines Hinweisbeschlusses erläutert, ist nicht bereits deswegen keine kennzeichnungspflichtige Werbung anzunehmen, weil der postende Influencer kein Entgelt für eine Verlinkung von Herstellern erhält. Vielmehr kommt eine geschäftliche Handlung auch dann in Betracht, wenn ein Entgelt erwartet wird. Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Begleitumstände, die im konkreten Fall für eine geschäftliche Handlung – und damit eine Kennzeichnungspflicht – sprachen (OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss v. 08.01.2019 – 2 U 89/18).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link