Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf zur Reform der Verbraucherschutzvorschriften verabschiedet, nachdem die Rechte der Verbraucher gegenüber Online-Marktplätzen und Vergleichsdiensten gestärkt werden sollen. Danach haben diese Dienste sicherzustellen, dass Kunden über personalisierte Preise sowie diesen zugrundeliegende Parameter informiert werden. Darüber hinaus sollen Nutzerbewertungen nachweislich authentisch sein. Es soll u.a. als irreführend gelten, wenn bezahlte Produktplatzierungen in Suchtreffern ohne entsprechenden Hinweis angezeigt werden. Der europäische Rat muss dem Entwurf noch zustimmen (Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 17.04.2019).
Unzulässiger Medienbruch: In Werbebrief nicht auf AGB im Internet verweisen
Unzulässiger Medienbruch: Werbebriefe dürfen nicht auf AGB im Internet verweisen – wichtige Entscheidung des OLG Düsseldorf.