Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte nach aktuellem Urteil (nicht rechtskräftig) nicht mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei. Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht. Darüber hinaus sei die Bewerbung als „apothekenreine Liquids“ eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen (LG Essen, Urteil v. 25. Oktober 2019, Az.: 41 O 13/19).
Unzulässiger Medienbruch: In Werbebrief nicht auf AGB im Internet verweisen
Unzulässiger Medienbruch: Werbebriefe dürfen nicht auf AGB im Internet verweisen – wichtige Entscheidung des OLG Düsseldorf.