E-Zigaretten sind kein „Genuss ohne Reue“

Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte nach aktuellem Urteil (nicht rechtskräftig) nicht mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei. Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht. Darüber hinaus sei die Bewerbung als „apothekenreine Liquids“ eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen (LG Essen, Urteil v. 25. Oktober 2019, Az.: 41 O 13/19).

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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