Reichweite der Informationspflicht des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen in Bezug auf eine Herstellergarantie

Bei einem Fernabsatzvertrag ist der Unternehmer nicht verpflichtet, den Verbraucher über eine vom Hersteller des Produktes gewährte Garantie zu informieren, wenn der Unternehmer weder in einem Angebot noch in sonstiger Weise vor der Abgabe der Erklärung des Verbrauchers eine Herstellergarantie erwähnt hat (OLG Celle, Urteil v. 26. März 2020, Az.: 13 U 73/19).

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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