Bio-Label und EU-Öko-Verordnung: Rechtliche Anforderungen und Fallstricke in der Werbung

Eine europäische Verordnung enthält die wesentlichen Regelungen für die Werbung mit Bio-Produkten. Sie kann jedoch nicht jeden Einzelfall abdecken.

In der Europäischen Union ist das “Bio-Label” ein Zeichen für Qualität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Es signalisiert Verbrauchern, dass ein Produkt nach strengen ökologischen Standards hergestellt wurde. Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 regelt die Werbung mit Bio-Labeln und stellt sicher, dass nur Produkte, die den ökologischen Standards entsprechen, als “Bio” beworben werden dürfen. Unternehmen müssen sich an diese Regelungen halten, um unlautere Werbung zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Produkte zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen für das Bio-Label in der EU

Nach der EU-Öko-Verordnung dürfen Produkte nur dann ein Bio-Label tragen, wenn sie den gesamten Produktionsprozess gemäß den Bio-Vorgaben durchlaufen haben. Dies bedeutet, dass Produkte beispielsweise ohne synthetische Pestizide und Gentechnik hergestellt werden müssen und der Einsatz von Zusatzstoffen eingeschränkt ist. Das Bio-Label darf daher nur genutzt werden, wenn die gesamte Produktionskette – von der Landwirtschaft über die Verarbeitung bis hin zur Kennzeichnung – den strengen Anforderungen entspricht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Angabe der Öko-Kontrollnummer. Diese muss auf dem Produkt gut sichtbar angebracht sein und zeigt, dass das Produkt von einer anerkannten Kontrollstelle zertifiziert wurde. Unternehmen, die ein Bio-Label verwenden, müssen zudem angeben, aus welcher Art von Landwirtschaft (z. B. EU, Nicht-EU oder EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft) das Produkt stammt. Dies gibt Verbrauchern mehr Transparenz über die Herkunft der Produkte und stärkt das Vertrauen in die Bio-Zertifizierung.

Werbung mit Bio-Labeln: Anforderungen und mögliche Fallstricke

Für Unternehmen, die ihre Produkte mit einem Bio-Label bewerben, ist Vorsicht geboten. Falsche oder irreführende Werbung kann schnell zu rechtlichen Problemen führen. Insbesondere ist es wichtig, dass nur Produkte ein Bio-Label tragen, die auch tatsächlich alle Anforderungen erfüllen. Andernfalls könnte dies als irreführende Werbung betrachtet werden, was nach dem nationalen Wettbewerbsrecht als unlauter und damit rechtswidrig gilt.

Ein häufiges Problem sind private Bio-Siegel, die von Unternehmen selbst erstellt werden. Auch wenn das beworbene Produkt tatsächlich den ökologischen Anforderungen entspricht, kann die Werbung mit einem selbst kreierten Bio-Label irreführend sein, wenn es den Anschein eines offiziellen Siegels erweckt. Der durchschnittliche Verbraucher könnte annehmen, dass es sich um eine unabhängige Zertifizierung handelt. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen wegen Täuschung verklagt werden. Besonders heikel wird es, wenn das Siegel einem bekannten Bio-Label optisch stark ähnelt, da dies bei den Verbrauchern ein ungerechtfertigtes Vertrauen in die Qualität des Produkts erzeugen könnte.

Praxisbeispiel: Irreführende Bio-Label-Werbung bei Getränken

Ein prominentes Beispiel für eine irreführende Werbung mit einem Bio-Label ist der Fall des Unternehmens Danone und dessen Produkt „Volvic“. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Urteil vom 29. April 2021 – Az.: 6 U 200/1) entschied, dass Volvic-Wasser nicht als „Premiumwasser in Bio-Qualität“ beworben werden darf. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass das Wasser aufgrund eines erhöhten Arsengehalts nachbehandelt werden muss, was den Verbrauchererwartungen an ein Premium-Bio-Wasser nicht entspricht. Verbraucher gehen bei einem Bio-Label davon aus, dass das Produkt natürlich und unbehandelt ist, was hier nicht der Fall war.

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die genauen Anforderungen eines Bio-Labels zu kennen und zu beachten. Das Bio-Label ist nicht nur eine Marketingstrategie, sondern stellt ein Qualitätsversprechen dar. Unternehmen, die diesen Standard nicht erfüllen und dennoch das Bio-Label nutzen, riskieren rechtliche Konsequenzen und ein Vertrauensverlust bei ihren Kunden.

Aktuelle Diskussionen zur Erweiterung der EU-Öko-Verordnung auf Bio-Label für Mineralwasser

Die Frage, ob auch Mineralwasser ein Bio-Label tragen darf, ist auf europäischer Ebene umstritten. Die EU-Öko-Verordnung regelt bislang keine Bio-Zertifizierung für Mineralwasser. Allerdings gibt es Überlegungen, den Begriff „Bio“ für bestimmte Wasserprodukte in die Verordnung aufzunehmen, um Verbraucher besser zu schützen. Verbraucher haben oft eine klare Vorstellung davon, was ein Bio-Label bedeutet. Sie erwarten, dass das Produkt ökologisch produziert, schadstoffarm und umweltfreundlich ist. Diese Erwartungshaltung muss auch in der Werbung berücksichtigt werden. Unternehmen sollten daher stets darauf achten, dass die Angaben mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmen und die Verbrauchererwartungen erfüllen.

Risiken und rechtliche Konsequenzen für Unternehmen

Die Werbung mit einem Bio-Label kann Unternehmen nicht nur Marktanteile und Vertrauen sichern, sondern auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Wer irreführende oder falsche Angaben zu einem Bio-Label macht, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann abgemahnt oder sogar verklagt werden. Hierbei ist § 3 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) relevant, das unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Bio-Labeln untersagt. Für Unternehmen besteht daher das Risiko, dass Verbraucherklagen oder Konkurrentenklagen eingereicht werden, wenn das Bio-Label nicht ordnungsgemäß verwendet wird.

Fazit: So gelingt die rechtssichere Nutzung des Bio-Labels

Um das Bio-Label rechtssicher zu verwenden, sollten Unternehmen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung genau beachten und sicherstellen, dass das Produkt die Anforderungen für die Bio-Kennzeichnung erfüllt. Nur so kann das Bio-Label genutzt werden, ohne das Risiko von Wettbewerbsverstößen einzugehen. Zudem sollten Unternehmen bedenken, dass das Vertrauen der Verbraucher maßgeblich von der transparenten und korrekten Kennzeichnung ihrer Produkte abhängt.

Das Bio-Label ist nicht nur ein Verkaufsargument, sondern ein Versprechen für Nachhaltigkeit und Qualität. Unternehmen sollten dies als Chance nutzen, sich durch transparente und ehrliche Kommunikation auf dem Markt zu positionieren und so langfristig Kundenvertrauen aufzubauen.

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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