Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag, keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle.
In dieser Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung, mündliche Ansage, „#Werbung“) in der Praxis tragen. Am Ende geben wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.