Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Stockfotos und -videos: Worauf Kreative und Unternehmen achten sollten

Die neueste Folge unseres Podcasts „Kaffeerecht“ widmet sich einem wichtigen Thema, das viele Kreative, Unternehmer und Unternehmen betrifft: die rechtssichere Nutzung von Stockfotos und -videos. In diesem Blogbeitrag fassen wir die zentralen Inhalte der Episode zusammen und vertiefen die rechtlichen Aspekte, auf die bei der Verwendung von Stockmaterial zu achten ist.

Was sind Stockfotos und wie funktionieren Stockagenturen?

Stockfotos sind vorproduzierte Bilder, die von Fotografen oder Künstlern erstellt und über spezielle Plattformen, sogenannte Stockagenturen, angeboten werden. Diese Agenturen prüfen und kuratieren die hochgeladenen Werke, bevor sie zur Lizenzierung angeboten werden. Der Kauf einer Lizenz gibt den Nutzern das Recht, die Fotos oder Videos unter bestimmten Bedingungen zu verwenden.

Lizenzmodelle im Überblick

Ein zentraler Punkt bei der Nutzung von Stockfotos ist das Verständnis der verschiedenen Lizenzmodelle, die eine entscheidende Rolle für die Nutzung und die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen:

  • Lizenzgebührenfreie Nutzung (Royalty-Free): Diese Lizenz erlaubt es, das Bild nach einmaliger Zahlung mehrfach zu verwenden. Wichtig ist zu beachten, dass „lizenzgebührenfrei“ nicht gleichbedeutend mit „kostenlos“ ist.
  • Rechtegesteuerte Lizenz (Rights-Managed): Hier ist die Nutzung genau spezifiziert, z. B. hinsichtlich der Dauer, der Region oder des Verwendungszwecks. Eine erneute Zahlung kann erforderlich sein, wenn die Bedingungen der Lizenz überschritten werden.
  • Editorial Use Only: Diese Lizenz erlaubt nur die Nutzung für redaktionelle Zwecke, beispielsweise in Nachrichtenartikeln oder Blogbeiträgen. Eine Verwendung in kommerziellen Zusammenhängen ist ausgeschlossen.

Wichtige rechtliche Aspekte und Fallstricke

Bei der Nutzung von Stockfotos gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gilt:

  1. Verwechslung der Lizenzmodelle: Die falsche Wahl der Lizenz kann zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen. Beispielsweise darf „Editorial Use Only“-Material nicht für Werbezwecke genutzt werden.
  2. Model- und Property-Releases: Wenn Personen oder geschützte Objekte auf einem Bild abgebildet sind, sind für die kommerzielle Nutzung oft Freigaben erforderlich. Ein fehlendes Model- oder Property-Release kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  3. Verletzung von Persönlichkeits- und Eigentumsrechten: Neben dem Urheberrecht müssen auch Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sowie Marken- und Eigentumsrechte beachtet werden. Die kommerzielle Nutzung von Bildern ohne entsprechende Freigaben kann zu Klagen und Forderungen führen.

Das Urteil des BGH und seine Bedeutung

Ein wichtiges Urteil, das wir in der Podcastfolge diskutieren, ist die Entscheidung des BGH vom 15. Juni 2023 (Az. I ZR 179/22). Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Verzicht auf die Urheberbenennung in den AGB einer Microstock-Agentur wirksam sein kann. Ein Fotograf hatte geklagt, weil sein Bild ohne Urheberbenennung verwendet wurde, was laut den AGB der Agentur erlaubt war. Der BGH stellte klar, dass ein solcher Verzicht zulässig ist, sofern keine Sittenwidrigkeit oder unangemessene Benachteiligung vorliegt. Diese Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen von Stockagenturen genau zu prüfen.

Haftungsfragen und Schutz vor rechtlichen Konsequenzen

Wer haftet, wenn es zu einer Rechtsverletzung kommt? Grundsätzlich liegt die Verantwortung oft beim Urheber, doch auch der Nutzer des Materials kann haftbar gemacht werden, wenn die Lizenzbedingungen missachtet werden. Daher sollten sich Nutzer mit den Lizenzdetails vertraut machen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Tipps zur Vermeidung von rechtlichen Problemen:

  • Gründliche Prüfung der Lizenzbedingungen: Lies die Lizenzvereinbarungen sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen.
  • Relevante Freigaben: Stelle sicher, dass für Bilder, auf denen Personen oder geschützte Objekte abgebildet sind, die erforderlichen Model- oder Property-Releases vorliegen.
  • Verwendung seriöser Plattformen: Nutze etablierte Stockagenturen, die klare Lizenzbedingungen und Schutzmechanismen anbieten.

Fazit

Die rechtliche Nutzung von Stockfotos und -videos erfordert ein grundlegendes Verständnis der Lizenzmodelle und der damit verbundenen Bedingungen. Durch die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Prüfung der Lizenzvereinbarungen können Kreative, Unternehmer und Unternehmen potenzielle rechtliche Probleme vermeiden. Höre dir die aktuelle Podcastfolge an, um tiefer in das Thema einzutauchen und weitere wertvolle Insights zu erhalten!

Shownotes

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Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Heute, wie gewohnt, an diesem Mikrofon Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Marwan Irifay. Das bin ich.

Heute mit einem urheberrechtlichen Thema. Wir wollen uns so ein bisschen die Welt der Stockfotos anschauen und natürlich auch der Stockvideos, obwohl wir, ich glaube, am Beispiel der Stockfotos ganz gut auch die Stockvideos sozusagen erklären können. Da ändert sich dann nicht mehr viel. Aber wir wollen uns angucken, was ist da urheberrechtlich relevant?

Was kann da vielleicht auch, wo muss man vorsichtig sein, damit man, wenn man Stockfotos nutzt, da nicht in irgendwelche Fallen tappt und plötzlich Geld bezahlen muss, das man eigentlich nicht zahlen wollte. Das ist ja so ein bisschen der Punkt, der vielleicht auch die Stock-Agenturen ausmacht oder Stock-Foto- und Stock-Video-Agenturen, wie du gesagt hast, dass die Fotos und die Videos und die Werke, die man da kriegt, das sind ja teilweise auch noch andere Konstellationen, Grafiken und Vorlagen für diverse Dinge, aber die eben besonders günstig und dafür aber massenweise vermarktet werden können. und die Urheber, die ihre Werke da zur Verfügung stellen, da eben eine ganz gute Möglichkeit bekommen haben, im Vergleich zu den klassischen Agenturen, die da manchmal auch sehr speziell unterwegs waren oder sind, da so ein bisschen stärker so diese oft gebrauchten Symbolfotos oder, ich sage mal, speziell für besondere Konstellationen. Ich habe immer vor Augen dieses eine Bild, ich habe irgendwie eine Website und dann habe ich da jemanden, der, habe ich irgendwie ein Kontaktformular oder die Möglichkeit, hier rufen Sie uns jetzt an und dann hast du da so einen Support-Mitarbeiter exemplarisch mit so einem Headset oder ihn oder sie.

Und das sind so manchmal klassische Fotos, die so aus Stockfotoangeboten stammen, viele andere auch und mittlerweile auch in Teilen KI generiert, da sprechen wir gleich auch nochmal kurz drüber. Aber das ist ja so der Punkt, der, glaube ich, Stockfotoagenturen ausmacht, dass da eben eine große Reichweite mit erzielt werden kann seitens der Urheber, dass die Preise verhältnismäßig günstig sind und ich vielleicht eine etwas weniger individuelle Betreuung habe, was dann in dem Fall aber auch nicht schlimm ist. Ja, also auf jeden Fall würde ich auch sagen, dass Stockfotos und Stockfotoagenturen so ein bisschen auf Masse ausgerichtet sind, aber für alle Beteiligten sozusagen, also in einer guten Weise. Es ist möglich, viele Bilder hochzuladen und aus einem Angebot viele Bilder auszuwählen für diejenigen, die dann nutzen wollen.

Vielleicht was ganz wichtig ist oder relevant ist, man kann eigentlich selten bis gar nicht ausschließliche Rechte erwerben. Also das heißt, wenn ich Stockfotorechte erwerbe und die dann nutzen möchte, dann kann ich aber nicht sagen, okay, aber alle, die davor Stockfotorechte, an diesem Foto Rechte erworben haben, dürfen das nicht mehr verwenden. Das gibt es halt nicht. Das ist halt so ein bisschen so die Sache, wenn man eine ganz individuelle, ganz eigene Seite haben möchte, vielleicht seine Firma auf eine ganz eigene Weise bewerben möchte, dann sind natürlich Stockfotos nicht geeignet dafür.

Ja, also in der Tat, also das ist ein Punkt, es gibt ganz unterschiedliche Rechts- oder Rechte-Konstellationen, aber in der Tat, in 99% der Fällen ist es so, dass ich nicht der Einzige bin, der dann dieses Foto des Vertriebsmitarbeiters oder Callsetter-Mitarbeiters nutzen darf. Es gibt so einige Fotos, also wir nutzen ja auch Stockfotos, haben genutzt und nutzen auch und ich weiß, dass viele andere das auch tun und da tauchen dann zu bestimmten Themen einfach immer wieder die gleichen Bilder auf. Das ist ganz interessant. Klar wird das Angebot immer mal wieder so ein bisschen aktualisiert und es gibt mal wieder, viele Urheber haben sich auch oder manche Urheber haben sich darauf spezialisiert, eben solche Bilder zu erstellen, auch zu aktuellen Themen.

Und dann tauchen halt, gerade jetzt KI, da tauchen immer mal wieder die gleichen Bilder auf, die man dann irgendwo in Blogartikeln liest oder irgendwie sowas. Okay, das ist dann so ein bisschen der Nachteil, aber ich bin eben nicht der Einzige, der dann exklusiv dieses Foto hat, dann muss ich mich anders um meine Rechte kümmern, Stockfoto-Agenturen, die lizenzieren eben auch ein Bild an ganz viele. Dann kannst du das ja ganz kurz auch nochmal erklären, weil du selber damit Erfahrung hast. Ich beispielsweise noch nicht.

Ich stelle mir das jetzt so vor, man sucht dann im Prinzip, wie man bei Google suchen würde, Bilder von, keine Ahnung, wie du es gesagt hast, Support-Mitarbeitern oder sowas und dann werden einem verschiedene Bilder angezeigt und dann kann ich die auswählen. Das ist wahrscheinlich dann auch Stock-Agentur unterschiedlich? Ja, also im Wesentlichen ist es so, wenn du von der Nutzerseite rangehst, dann suchst du dir erstmal eine Agentur aus. Also es gibt ja so ein paar, die da namhaft sind, ob das, weiß nicht, Shutterstock, Adobe Stock, Fotolia hat übernommen und iStock, das gehört glaube ich zu Getty Images, eine große Agentur.

und dann gibt es natürlich auch noch Agenturen, die so ein bisschen auf dieses kostenlose Modell in Teilen jedenfalls springen, Pexels, Pixabay und da ist es so, ich wende mich an die Agentur, ich habe eine Website und suche nach Stichworten und bekomme eben bestimmte Bilder angezeigt. Das ist immer so ein bisschen gemischt, also bei manchen Agenturen ist das ein bisschen gemischt, da muss ich mir ein bisschen darauf achten, ist das jetzt eins, was ich grundsätzlich erstmal bei Einhaltung der Bedingungen kostenfrei nutzen darf oder ist das eins, wo ich eben schon sage, okay, für die und die Nutzungsart muss ich ein paar Euro bezahlen. Und letztlich gucke ich dann, welches Bild mir passt, lade es mir runter und binde es ein. Und ich habe dann natürlich etwas, gerade bei den kostenfreien Agenturen etwas, bei den kostenfreien Angeboten, eine etwas geringere, beschränktere Auswahl.

Da kommt es aber, glaube ich, im Wesentlichen darauf an, dass ich als Urheber, das ist ja ganz wichtig, Wir haben ja immer so eine Dreierkonstellation. Ich habe den Urheber, der lädt was hoch zur Agentur und dann habe ich den Nutzer, der wendet sich an die Agentur und die gibt dann eben Sachen frei, ohne dass der Urheber jetzt direkt nochmal beteiligt wäre. Außer eben an der, letztlich an einer Provision, wenn denn dort Geld fließt. Und der entscheidende Faktor, ob ich da gute oder schlechte Bilder finde, ist neben dem Portfolio, was die Agentur bereithalten muss, einfach die Frage nach, nach was suche ich?

Ist das alles ordentlich verschlagwortet auf Seiten der Agentur oder auf Seiten des Urhebers? Und suche ich auch genau nach diesen Schlagworten? Also es ist letztlich wie, ich sage mal, SEO-Optimierung einer Website, habe ich die richtigen Suchworte getroffen, die der Nutzer sucht, damit er bei Google auf meine Website findet und zu mir kommt. Und da ist tatsächlich, also das ist immer so ein bisschen mein Problem, tatsächlich manchmal bin ich, wenn ich sowas suche, halt auch unfassbar unkreativ und finde nicht die richtigen Worte, nach denen ich suchen kann, damit ich das passende Bild dazu finde.

Das dauert manchmal länger, als einen Blogbeitrag zu schreiben. Ja, und da ist natürlich so ein bisschen der Vorteil für die Urheber wiederum, dass sich eigentlich die Stockagenturen auch so ein bisschen darum kümmern, zumindest ganz grob, die Sachen, die dort hochgeladen werden sollen und die dort angeboten werden sollen, zu überprüfen und vielleicht auch so ein bisschen zu sortieren mit passenden Schlagworten dann zu versehen, damit die eben auch gefunden werden. Weil ich kann mir vorstellen, dass der ein oder andere Urheber da gar keinen Kopf für hätte, sich damit zu beschäftigen, sozusagen. Welche Schlagwörter muss ich jetzt verwenden, damit mein Bild auch wirklich gefunden wird?

Weil am Ende des Tages hätte ja kein Urheber was davon, wenn seine Fotos irgendwo hochgeladen werden, zum Verkauf stehen, aber nachher nicht gekauft werden. Insbesondere bei so einer provisionsabhängigen Bezahlung würde das ja dann einfach keinen Sinn ergeben. Deswegen ist es ganz gut, dass da sozusagen die Experten, sage ich jetzt mal, von der Stockagentur sich dann darum kümmern. Ja, es gibt auch vor allen Dingen da so ein bisschen unterschiedliche Stile.

Also jede Agentur hat so ihren eigenen Stil. Eine Agentur, die jetzt leider ihren Betrieb einstellt, Fotocase, da habe ich zu meinen Zeiten als Amateurfotograf, sage ich mal, auch Bilder eingestellt, weil ich das immer sehr, sehr spannend war. Die hatten einen sehr individuellen Stil. Die haben auch tatsächlich relativ stringent nur Bilder angenommen, die diesem Stil entsprachen.

Und dadurch hatten die ein sehr interessantes Angebot, fand ich. Und die müssen, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das zum Ende des Jahres ist, da bin ich nicht ganz sicher, aber die stellen ihren Betrieb ein. Aber da wurde sehr deutlich, wie individuell dann auch der Stil einer Agentur und wie individuell das Kuratieren dann auch sein kann. Und das findet natürlich bei jeder Agentur so ein bisschen statt, weil ich sage mal, wenn ich überall das Gleiche finde, dann habe ich irgendwann einen Einheitsbrei, den ich vielleicht als Agentur nicht haben will, weil ich vielleicht dann mir den Markt mit zu vielen anderen teilen muss.

Und dann schaue ich eben, dass ich besonders hochwertig, manche sagen, manche haben irgendwie mehr Richtung Presse ausgerichtet, ganz aktuelle Sachen, viele Promis drin, viele andere Sachen. Und dann loggst du natürlich auch unterschiedliche Urheber an und so hat jeder so ein bisschen seine Ausrichtung. Ja, finde ich super spannend. Ich glaube, wir haben jetzt einen ganz guten ersten Einblick sozusagen gegeben, was sind Stockagenturen, wie funktioniert sozusagen der Markt, die Vermarktung.

Und aus rechtlicher Sicht natürlich für uns das Wichtigste ist diese drei Personen-Konstellationen, die du ja auch schon angesprochen hast. Also wir haben Urheber, wir haben die Agentur und wir haben Nutzer. Und die haben natürlich alle Wechselwirkungen miteinander, aber eigentlich treten Nutzer und Urheber gar nicht miteinander in Kontakt, wissen auch bis zum gewissen Grad möglicherweise gar nicht voneinander, außer eine Urhebernennung ist notwendig, dann muss natürlich der Nutzer wissen, wer der Urheber ist. Aber ich glaube, es lohnt sich sozusagen, wenn wir in einem nächsten Schritt uns jetzt die einzelnen Beziehungen anschauen, die wir sozusagen haben.

Also wie läuft es ab zwischen Urheber und Stockagentur und dann im nächsten Schritt Stockagentur und Endnutzer. Und dieser erste Schritt, Urheber zu Stockagentur, das können wir im Prinzip als Rechteeinräumung uns anschauen. Also der Urheber muss der Stockagentur die Rechte einräumen, die sie braucht, um das infrage stehende Werk oder die infrage stehenden Werke zu vertreiben und zu lizenzieren. Ja, ein Punkt, der so ein bisschen auch neben dieser Folge liegt, weil wir sagen, okay, wir sprechen hier über urheberrechtliche Aspekte, was man nicht ganz vergessen darf.

Also die Personenfotografie ist ja nun mal ein Punkt, der auch ganz oft in Agenturen stattfindet. Da ist es so, dass in der Regel der Urheber, wenn er Personenfotografien hochlädt, auch zusichert, dass er entsprechende Rechte bei den abgebildeten Personen eingeholt hat oder nicht einholen musste. Manche Agenturen verlangen die Vorlage eines sogenannten Model-Releases. Das heißt also, die abgelichteten Personen haben unterschrieben, dass das in Ordnung ist mit der rechten Übertragung und der rechten Einräumung.

Und das hat natürlich zur Folge, dass wir, ich leite mal so ein bisschen über, auf der anderen Seite, wenn diese Bilder dann hochgeladen sind und dort zur Lizenzierung und zum Download stehen, für den Nutzer das Maximum an Rechtssicherheit bietet. Das heißt, ich bende mich dann an die Agentur, sage ich, oh, das ist ein schönes Bild, da sind irgendwie drei Leute drauf und ein schöner Sonnenuntergang, das hätte ich gerne, das würde ich runterladen. Dann ist es ja auf der einen Seite so, dass ich von der Agentur die Rechte eingeräumt bekomme, das entsprechend zu nutzen, aber eben nicht nur die Urheberrechte bzw. die Nutzungsrechte urheberrechtlicher Natur, sondern auch die Nutzungsrechte persönlichkeitsrechtlicher Natur der abgebildeten Personen.

Und alles, was die Agentur einräumt, muss sie selber haben, logischerweise. Und wenn ich das Bild dann nutze, das ist vielleicht so ein bisschen die Krux, bin ich auch erstmal derjenige, der dafür verantwortlich ist, dass diese Nutzung in Ordnung ist. Über Zwischenverhältnisse und sowas sprechen wir gleich noch, aber deswegen ist es ganz am Anfang so, dass der Urheber, der Fotograf zum Beispiel oder der Videograf, wenn er diese Sachen hochlädt, bei der Agentur zusichern muss, dass zum einen er selber der Urheber ist, er selber diese Rechte einräumen kann und, soweit eben Personen abgebildet sind, auch diese Personen entweder ihm die Rechte eingeräumt haben oder das der Agentur einräumen, weil ansonsten hat die Agentur natürlich das Problem, kann sie gar nicht wirksam rechnen. einräumen an irgendwen anders und kann das gar nicht vermarkten und an der stelle fängt quasi dieser ja wie soll man sagen die die reise der rechte an ich will dann nur ganz kurz noch zwei punkte zu sagen erstens für diejenigen urheber oder potenziellen urheber fotografen die dann noch so ein bisschen neu drin sind und denken wo ja ich muss das nur bei professionellen models machen, einen Model Release?

Nein, theoretisch nicht. Eigentlich mit jeglicher Person, die sozusagen auf solchen Bildern abgebildet ist, muss das gemacht werden. Dann wiederum ist es schon sehr unwahrscheinlich, dass man mit irgendeinem Bild, das man privat erstellt hat, einfach jetzt auf die Idee kommt, das lade ich bei einer Stockagentur hoch. Aber sollte man auf diese Idee kommen, bräuchte man eigentlich auch einen Model Release.

Und was diese Rechte angeht, die man sich hat einräumen lassen müssen als Urheber, dass es nicht nur Model-Release ist oder Model-Persönlichkeitsrechte, sondern eigentlich auch Eigentumsrechte. Also wenn es darum geht, abgebildete Häuser zum Beispiel darzustellen, aus einem Winkel oder aus einer Möglichkeit heraus, die nicht sozusagen öffentlich zugänglich war, dann müsste man eigentlich auch sozusagen, man kann das Property Release nennen, da muss man sich dann auch diese Rechte einräumen lassen. gibt es eigentlich auch ein ganz spannendes neues Urteil zu Aufnahmen von Gebäuden. Das würde jetzt hier an dieser Stelle zu weit führen.

Ja, also ich glaube so im Groben, also die einzelnen Punkte, die gucken wir uns gleich noch ein bisschen im Detail an, wo da vielleicht auch die Knackpunkte manchmal liegen, die dann dazu führen, dass man manchmal mit Stockfotos nicht ausreichend bedient ist. Oder warum es da manchmal trotzdem Ärger gibt. Weil wenn man sich die Seite anguckt, wenn ich als Nutzer auf eine Webseite gehe oder auf eine Agenturseite gehe, dann wird mir dort schon immer versucht, in einfachen Worten, sage ich mal, mitzuteilen, okay, du kannst die Bilder für A, B, C, D nutzen und dann ist alles fein, mehr musst du nicht machen. Und das ist manchmal nicht so, wie soll man sagen, manchmal ist das recht komplizierter, als dass man es in diesen einfachen Worten darstellen könnte.

Das ist leider so. Ich finde den Versuch allerdings wichtig und richtig, weil ich glaube, es hilft keinem, wenn wir uns da in juristischen Ausführungen verlieren, sondern es muss schon irgendwie im Gesamtkonzept eine Regelung oder eine Lösung gefunden werden, die allen Parteien klar sagt, okay, das kannst du machen, das kannst du nicht machen. Und dann kristallisieren sich aber trotzdem immer mal wieder Punkte raus, die dann zu irgendwelchen Urteilen führen, wo man nachher sagt, ach, mal gucken, da hat ja jetzt keiner dran gedacht. Ja, so ist das.

Aber grundsätzlich ist das ein prima Vertriebsweg und für den Nutzer stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie er dann damit umgehen kann. Ja, ich glaube, hier liegt auch wieder der Trick sozusagen so ein bisschen in der Masse, dass darüber, dass so viele Fotos vertrieben werden und so viele Personen schon das genutzt haben und weiterhin nutzen, dass viele Anwendungsfälle und Varianzen und Möglichkeiten, die da sozusagen vorstellbar sind, einfach schon durchgespielt wurden und auch rechtlich schon durchgespielt wurden und dann entsprechend dann AGB oder Nutzungsrechte angepasst haben. wurden, damit auf eine neue Rechtslage eingegangen wird. Und ich kann mir halt gut vorstellen, dass darüber so eine praktische Form von Rechtssicherheit entwickelt wird.

Ja, also es ist so, dass sich das über die Jahre ja entwickelt hat und mittlerweile kann man auch sagen, okay, wenn du Bilder aus Stockagenturen nutzt, ist das wesentlich sicherer, als es noch vor ein paar Jahren war, einfach weil sich die rechtliche Lage geklärt hat. Und das Konzept von Stockagenturen stammt ja jetzt auch nicht ursprünglich aus Deutschland, sondern ist auch etwas, was aus dem grob amerikanischen Raum kam und dementsprechend auch erstmal mit den dortigen Rechtsgedanken hinterlegt war, die nicht verkehrt sind, aber eben im Detail doch etwas anders als das deutsche Urheberrecht. Gerade was so diese Kniffe der einzelnen Einräumungen, es gibt hier kein Fair-Use-Konzept, die Urhebernennung ist hier super streng und da gab es schon dann immer so Sachen, wo dann da irgendwelche amerikanischen Lizenzbedingungen und AGB zugrunde gelegt worden sind und man hier erstmal fragen musste, naja, was soll das denn überhaupt bedeuten für den Nutzer? Und da gab es dann schon Auslegungsfragen und die sind mittlerweile weit überwiegend geklärt worden.

Eine Sache ist letztes Jahr vom Bundesgerichtshof nochmal klargestellt worden. Oder was ist klargestellt eigentlich? Geklärt worden, klar war das nicht vorher. Und ja, deswegen also grundsätzlich ist man da, glaube ich, auf einer unterwegs, einigermaßen sicher unterwegs, sage ich mal.

Wobei wir dann jetzt natürlich dahin kommen, dass da möglicherweise die Urheberrechte im Bereich der KI generierten Bilder zum Beispiel keine großartige Rolle mehr spielen, weil wir dort keinen Urheber haben nach aktueller Auffassung. Und zunehmend sieht man ja KI-generiertes Material. Das ist auch immer so ein bisschen abhängig von der Agentur. Manche Agenturen lassen es zu, manche nicht.

Manche sagen, okay, bei den Kostenfreien könnt ihr machen, wenn da jetzt irgendwie kein Schmuh bei ist. Aber auch da muss ich sagen, diese Angst, das ist jetzt meine persönliche Meinung, das hat jetzt juristisch auch wenig damit zu tun, bei der Frage danach, wenn wir jetzt mit KI-Material überschwemmt, ja, sicherlich der Anteil nimmt stark zu, aber ich sage auch, wenn ich Beiträge oder irgendwelche anderen Angebote sehe, die offensichtlich mit KI generierten, also man erkennt KI generierte Bildmaterialien aktuell. noch ganz gut. Wenn ich das sehe, weiß ich nicht.

Also mich spricht es eher weniger an. Und genauso ist es so, wenn ich selber auf der Suche bin nach Material, versuche ich das zu vermeiden. Weil ich finde, es gibt sinnvolle Sachen, gerade grafische Darstellung von Abläufen oder sowas, dass man das erstellen kann. Aber dieser Versuch des fotorealistischen Abbildens, Finde ich, er gelingt im Moment nicht in dem Maße, in dem mich das überzeugen würde.

Da finde ich in Anführungsstrichen echte Fotos irgendwie ansprechender und authentischer. Ja, finde ich auf jeden Fall, ja, also kann ich komplett unterstützen. Eigentlich die Idee finde ich so ein bisschen spannend und das ist ein ganzer, also Rattenschanz, den man eigentlich mal durchexerzieren müsste. Wie es ist, wenn so eine Stockfotoagentur ein komplettes KI-Bild vermarktet, müsste man echt mal drüber nachdenken, ob man dann überhaupt noch Urheberrechte verletzen kann oder man nur sozusagen den Nutzungsvertrag, den man jetzt sozusagen privatrechtlich einfach abgeschlossen hat über dieses Bild, seien da Urheberrechte dahinter oder nicht, Ob man den dann nur verletzt, wenn man das dann außerhalb der Nutzungsrechte sozusagen weiterverwendet oder sowas, ist eigentlich eine sehr interessante Überlegung, was da dahinter steht, aber das wäre zum Beispiel dann eine Sache, die dann noch entschieden werden müsste.

Entweder auf gesetzlicher Basis müsste man ein für alle Mal sozusagen im deutschen Recht oder im europäischen Recht eine Regelung finden, dass man ein für alle Mal explizit sagt, KI-generierte Bilder, Person XY hat dann Urheberrechte oder eben niemand. Oder zweitens, dass sich vielleicht mal der BGH damit beschäftigen muss, weil eben dann ein Rechtsschreit um ein KI-generiertes Bild in Deutschland auftritt. Wir hatten ja solche Geschichten schon in Amerika in vergleichbarer Form, wo man dann daraus Schlüsse ziehen konnte. Haben wir auch schon in einer anderen Podcast-Folge darüber gesprochen.

Sowas hatten wir leider in der Form noch nicht in Deutschland. Aber gut, möglicherweise kommt das noch in den nächsten Jahren. Ja, ich denke, dann können wir mal kurz die Seite wechseln und so ein bisschen schauen, wie die Angebote rechtlicher Natur denn aussehen, also gar nicht jetzt bezogen auf einzelne Agenturen, sondern grundsätzlich bei den Angeboten von Stockfotos. und da lässt sich so ein bisschen in zwei, drei, ja, also ich glaube, es sind so drei Kategorien, die man da im Wesentlichen unterscheiden kann.

Das sind zum einen die sogenannten Royalty-Free-Lizenzen, das heißt Lizenzgebührenfreie Nutzung. Da geht häufig, und da muss man, glaube ich, aufpassen, da geht häufig mit einher, dass man sagt, okay, das ist kostenlos, ich muss da gar nichts machen, Ich kann es einfach nehmen und nutzen. Ich muss dafür vielleicht kein Geld bezahlen in dem Moment, in dem ich das lizenziere, aber ich muss trotzdem Bedingungen einhalten in der Regel. Und das ist der Punkt, wo ich mich ganz intensiv dann auch einmal vielleicht nicht nur auf die Stichworte, die ich bei der Lizenz habe in dieser ersten Übersicht, wie das regelmäßig ist, anschaue, sondern dass ich dann auch nochmal, meistens ist es ja so, da steht irgendwie, du darfst es da und da und dafür nutzen, Details dazu in unseren Nutzungsbedingungen.

Link und dann klicke ich auf die Nutzungsbedingungen und da steht dann en Detail, was darf ich, was darf ich nicht etc. Wenn ich das erste Mal mit so einer Agentur unterwegs bin und dort Bilder beziehen möchte, dann bin ich gut beraten, wenn ich einfach mir das einmal auch anschaue, damit ich weiß, okay, das sind die Sachen, die hier gelten. Denn auch wenn ich kein Geld dafür bezahlen muss, heißt das nicht, dass ich keine Bedingungen bei der Nutzung einhalten muss, die mir nachher vielleicht auf die Füße fallen können. Also ein Vertrag wird ja trotzdem geschlossen sozusagen, um es ganz simpel zu sagen.

Und die vertraglichen Bedingungen, sozusagen Rahmenbedingungen, die müssen trotzdem eingehalten werden. Du hast den Begriff Royalty Free benutzt, was man so ein bisschen grob übersetzen kann, in Lizenzgebühren frei. Das muss nicht unbedingt der Fall sein, dass es wirklich kostenlos ist. Das sind ja Begriffe, der nächste Begriff nämlich auch, die aus dem Amerikanischen kommen.

Und wir kennen eigentlich diesen Begriff Royalty Free nicht unbedingt. Und im Amerikanischen ist es so, dass darunter auch einmalige Lizenzgebühren fallen würden, wo ich dann aber sehr umfangreiche bis ausschließliche, also nicht ausschließliche, aber sozusagen unbegrenzte Nutzungsrechte bekomme. Ich kann es so oft, so viel und so lange benutzen, das Bild, wie ich will. Und das fällt dann auch darunter, das heißt aber trotzdem, dass man eigentlich einmalig zumindest Geld bezahlen musste.

Also das ist in der Hinsicht ein bisschen irreführend, aber wenn man es einmal weiß, dann versteht man sozusagen den Gedanken dahinter. Es geht nur darum, dass man keine dauerhafte Lizenz bezahlen muss. Da so ein bisschen von abzugrenzen sind diese Royalty Managed, also recht gesteuerten Lizenzen. Da ist die Einschränkung, die damit einhergeht, so ein bisschen die, dass ich relativ konkret für einen bestimmten Nutzungszweck eine Lizenz einhole.

Also Nutzungsrechte können grundsätzlich ja in unterschiedlichen Aspekten eingeschränkt sein. Ich kann eine zeitliche Beschränkung haben, ich kann eine geografische Beschränkung haben, ich kann eine Beschränkung auf einen bestimmten Nutzungszweck, zum Beispiel nur online, nur Print für ein Jahr, nur im deutschsprachigen Raum etc. Und das macht eben diese rechte Gestörtenlizenzen aus, dass ich auch auf nur einen ganz bestimmten Bereich das Ganze konzentriert habe, was ich da erwerbe. Ja, und vielleicht, um mal ein Beispiel zu geben, man könnte sagen, ich kaufe oder ich erwerbe eine Lizenz, um Bild XY für einen bestimmten Flyer, den es in 5000-facher Auflage geben wird, für den deutschen Raum zu benutzen.

Und sobald ich dann eine italienische Version des Flyers mache und die auch in Italien verteile, würde ich schon gegen diese Nutzungsrechte, die mir eingeräumt wurden, verstoßen. Das heißt, man kann da sehr flexibel sein und originell sein, was die Einschränkungen angeht, beziehungsweise die spezifischen Ausformungen der Nutzungsrechte. Es gibt eine Besonderheit insofern, die fällt jetzt nicht unter diese Begrifflichkeiten gesondert, sondern es gibt spezielle, nicht nur spezielle Agenturen, sondern eben auch bei anderen Agenturen, die unterschiedliche Lizenzmodelle anbieten, eben auch ein Modell, das ausschließlich eine Redaktionelle Nutzung erlaubt. Letztlich ist es auch insofern eine Spezifizierung auf einen bestimmten Zweck, nämlich eben den redaktionellen Zweck, das heißt irgendwie besondere Nachrichteninhalte, Bildungsinhalte etc.

Davon ausgeschlossen sind dann so klassisch kommerzielle Nutzungen. Das ist Symbolbild für den Blogbeitrag einer Anwaltskanzlei zum Beispiel. Also es ist offensichtlich eine werbliche Maßnahme kommerzieller Natur. Das wäre ausgeschlossen.

Aber wenn ich eben im Bereich redaktionell, Presse etc. unterwegs bin, dann kann ich diese Lizenz nutzen. Ja, da komme ich dann auch nicht umhin, dass ich mich dann, wenn ich das kommerziell nutzen möchte, woanders hin orientiere oder eben für dieses Bild eine andere Nutzung wähle. Es kann ja sein, dass das einen preislichen Unterschied macht.

Redaktionelle Nutzungen sind ganz oft auch kostenfrei, während dann eine kommerzielle Nutzung, mit der ich selber wieder Geld generieren will, die wird mir nur möglich gemacht, wenn ich selber dafür auch Geld bezahle. Ja, und so ein bisschen parallel dazu laufend und nicht unbedingt immer verwendet werdend sind diese Creative Commons Lizenzen. Wir haben dazu auch, heute sage ich das wirklich oft, aber wir haben dazu auch schon eine Podcast-Folge gemacht zu den Creative Commons Lizenzen. Also ich weiß jetzt gar nicht, ob es eine Plattform gibt oder es gibt bestimmt da draußen eine Plattform, eine Stockagentur, die das mit CC-Lizenzen dann sozusagen anbietet.

Da gibt es dann so Symbole und verschiedene Systeme sozusagen. Beispielsweise kann man dann für nicht kommerzielle Art Lizenzen erwerben, man kann für kommerzielle Art Lizenzen erwerben, dann wird in Namensnendung und Nichtnamensnendung unterschieden. Das ist ein sehr ausgeklügeltes System eigentlich, was auch sehr, sehr gut funktioniert. Dann nicht klassisch im Agentursinne wäre an der Stelle vielleicht Flickr zu nennen.

Bei Flickr kannst du Bilder unter Creative Commons Lizenz herunterladen. Dann auch nicht klassisch Agentur, Wikimedia bzw. Wikimedia Commons. Auch da stehen die Bilder unter Creative Commons Lizenz.

Und manche haben, aber ich glaube, die haben sich davon abgewendet. Ich glaube, Pexels und Unsplash, die hatten mal eine sogenannte CC0-Lizenz, haben das aber umgewandelt in eine eigene Lizenz. Also das ist nicht mehr diese Creative Commons Lizenz. Ich weiß nicht, ob das bei Pixabay auch so gewesen ist.

Was auf Seiten der Agenturen ein krasser Schritt ist. Insofern ist das, dass das sehr komplex ist, weil du ja immer gucken musst, was habe ich denn schon alles unter einer Lizenz angeboten, was ist schon lizenziert. und wenn ich dann die Lizenz wechsle, dann gilt das natürlich für neue Sachen, aber was ist mit den alten? Also da muss ich ja ganz stringent trennen.

Und ja, aber in der Tat, diese Creative Commons Lizenzen sind auch nicht ganz ohne Kompromisse einhergegangen, weil die Frage nämlich, welche Bedingungen muss ich denn da einhalten, sind zwar, wenn man sich damit beschäftigt, eigentlich selbsterklärend, was aber nicht dazu führte, dass nicht in der Praxis häufig und lange darüber gestritten wurde, ob diese Bedingungen jetzt eingehalten worden sind bei den unterschiedlichen Nutzungsarten. Da gab es dann doch durchaus Streitigkeiten, die aber jetzt im Wesentlichen auch weit überwiegend geklärt sind. Und das sind ja jetzt sozusagen die vier Varianten. Vielleicht Creative Commons Lizenzen kann man sogar noch ausklammern und dann können wir sagen, Das sind die drei Varianten, also Royalty-Free, Royalty-Managed und redaktionelle Nutzung, sind die drei Lizenzmodelle, die es sozusagen zwischen Stockagentur und Endnutzer gibt.

Das war ja sozusagen die zweite Seite, die wir uns noch anschauen wollten. Das haben wir jetzt damit gemacht. Und hier ist es wirklich wichtig für die Endnutzer, darauf zu achten, welches Lizenzmodell sie gewählt haben und das sozusagen auch für sich zu dokumentieren. damit eben nicht im Nachhinein aus Versehen eine falsche Nutzung geschieht und dadurch man sich schadensersatzpflichtig macht.

Es gab, glaube ich, mal eine Zeit, also rein subjektiv jetzt, in der einfach unfassbar sorglos mit der tatsächlichen Verfügbarkeit von Bildmaterial umgegangen ist. Ich habe das Gefühl, dass sich das ein bisschen relativiert. aber die, wenn ich unterwegs bin mit, egal wo, mit Außenauftritten und mir dafür Bild- oder Videomaterial extern hole und das eben nicht, ich beauftrage jemanden, der mir das erstellt, natürlich, dann muss ich auch darauf achten, dass die Rechte alle geklärt sind, aber wenn ich auf bestehendes Material in Form dieses Stockmaterials zugreife, dann muss ich im allerersten Schritt mir ja auch selber mal anschauen, was soll denn damit passieren. Also häufig ist es so, dass gar nicht mal der Fehler entsteht oder der Streit entsteht, weil ein Bild ursprünglich verkehrt genutzt wurde.

Also weiß ich nicht, ich entscheide mich dafür, ich will ein Newsletter verschicken, dann möchte ich gerne ein Bild einbinden, dann kaufe ich dieses Bild oder hole mir die Rechte dafür bei einer Stockagentur. So und dann liegt dieses Bild aber in meinem Archiv, sage ich mal. So und dann verselbstständigt sich das. So dann habe ich vielleicht damals die korrekte Lizenz eingeholt.

Dann wird dieses Bild aber durch vielleicht eine nicht ganz ordnungsgemäße Verwaltung bei mir, weil alle Bilder, die ich habe, ich muss dafür sorgen, dass auch im Nachhinein vielleicht für andere Mitarbeiter noch klar ist, wo kommt das her, was darf ich damit machen. Und wenn es dann losgeht, dass die Bilder für alles Mögliche verwendet werden, weil gesagt wird, na prima, hier habe ich ja noch ein Bild, das liegt hier bei uns auf der Festplatte rum, dann werde ich das mal benutzen für, was auch immer, vielleicht irgendetwas, was nicht von der ursprünglichen Lizenz gedeckt war. und dann kann es da seitens der Urheber auch berechtigte Ansprüche geben und dann landet man in dieser Situation, wo man nachher sagt, naja gut, ich habe doch hier jetzt bloß ein Bild benutzt, wie kann das denn sein, dass da jetzt irgendwelche Ansprüche passieren und deswegen ist das immer, was ich so ein bisschen vermisse in Anführungsstrichen bei Bildnutzern, die das vielleicht auch nicht regelmäßig machen, dass die sich eine ordnungsgemäße Rechteverwaltung, das kann ja, also letztlich ist das ganz stumpf, vielleicht eine Excel-Tabelle, wo ich eben reinschreibe, wo kommt es her, was darf ich damit machen, welche Lizenz habe ich. Also es ist ja in der Praxis kein Hexenwerk, das umzusetzen.

Ich muss halt nur die Minute einmal aufwenden, damit ich nachher auch sichergestellt habe, dass in meiner Marketingabteilung klar ist, was damit gemacht werden darf. Paradebeispiel, oder auch da passieren mal Fehler, aber Beispiele dafür sind zum Beispiel ja Presseagenturen, Zeitungen, Verlage etc. die haben natürlich eine rechte Verwaltung, weil die ausschließlich mit Rechten agieren. Wenn die jetzt irgendwie einfach nur so einen Ordner Bilder hätten, wo alle möglichen Bilder drin liegen und dann kann da jeder benutzen, wie er will, ja, dann kommen die in Teufelsküche.

Aber das wissen die halt auch, dass sie das machen müssen und haben das von Beginn an gemacht und das hat sich entwickelt. Das fehlt, glaube ich, manchen noch. Ja, also ich finde die simple Idee mit der Excel-Tabelle, ehrlich gesagt, sehr attraktiv, weil man ja dann einfach den Bildnamen sozusagen eingeben kann, vielleicht auch das Bild dort sozusagen einfügen kann und dann ist es total übersichtlich. Ist auch sehr schnell angelegt, da ist gar kein Mehraufwand.

Aber ich muss sagen, das ist einfach, also ich glaube, wir können das gar nicht genug betonen, wie wichtig das ist. Und ich glaube, man kann auch gar nicht einschätzen, dass das möglicherweise immer mehr wird. Also vielleicht fängt man mit einem Stockfoto an und denkt sich, ja gut, ich werde immer den Überblick über dieses eine Stockfoto haben, das ist ja nicht so schwer. Und plötzlich vier, fünf Jahre später, erstens ist es dieses eine Stockfoto, wo man sich wundert, wo kommt das genau her?

Vielleicht hat man die E-Mails von damals auch gelöscht. Oder aber es sind doch plötzlich 100 Stockfotos geworden, weil alles so ein bisschen aufgebauscht wurde und das Unternehmen hat an Fahrt gewonnen oder sowas. Und plötzlich sind da ganz viele Stockfotos, die verwendet wurden und man hat den Überblick verloren. Und man darf halt nicht unterschätzen, dass es Sinn ergibt, von Anfang an auch sehr spezifische Nutzungen auszuwählen, wenn das denn die Stockagentur anbietet.

Denn meistens spart man damit Geld. Und das ist ja auch sinnvoll, dass man dann sozusagen sagt, okay, ich hole mir jetzt ein Foto für diesen spezifischen Anwendungsbereich, sei es zum Beispiel Newsletter oder Blogbeiträge und mache das dann aber auch immer nur so weiter. Und wenn ich dann die Webseite neu einrichten möchte, dann darf ich nicht einfach diese Fotos verwenden. dann läuft man einfach Gefahr, da in Ansprüche zu kommen.

Vielleicht noch, weil das in der Praxis ja häufig genutzt wird, wenn ich WordPress benutze, um meine Inhalte zu publizieren, dann habe ich da ja auch eine Medienverwaltung drin und da habe ich diverse Felder, die ich zu einem Bild benutzen kann. Da kann ich eben ja direkt ein paar Dinge, wenn ich das Bild da hochlade, dann trage ich eben zum einen die Urheberkennzeichnung korrekt direkt ein. Ich kann mir gleich hinterlegen, wo kommt es her und welche Lizenz habe ich damit verknüpft. Das sind kurze Steps, aber dann habe ich an einer Stelle eine Medienverwaltung direkt, in der ich das einsehen kann, wenn das eben die Nutzungszwecke sind.

Ich muss natürlich aufpassen, dass Bilder, die ich bei WordPress einbinde, werden nicht natürlich öffentlich zugänglich. Das muss natürlich von dieser Lizenz gedeckt sein. Also wenn ich jetzt irgendwas habe für irgendein Printprodukt und lade das dann öffentlich abrufbar bei WordPress hoch, dann ist das vielleicht nicht der richtige Weg. aber häufiger Anwendungszweck ist ja nun mal online und die öffentliche Zugänglichmachung wird eines der meist eingeräumten Rechte sein.

Dementsprechend wäre das auch ein Weg, alternativ oder kumulativ zur Excel-Tabelle, aber dann habe ich es direkt an der Stelle, kann es verwenden, kann auch auf technischer Sicht dann eben diese Urheberkennzeichnung, wenn ich das Bild einbinde, wird die direkt mit eingeblendet am Bild. Ich habe da keine Schwierigkeit mit. Aber ja, ich glaube, da ist im Prinzip dieses Bewusstsein wichtig, dass ich eben nicht mal eben schnell für Umme so ein Bild kriege. Ja, das ist so, aber für Umme ist halt relativ, weil ich muss schon noch ein bisschen aufpassen, dass ich die Rechte habe.

Ja, und ich glaube, das ist jetzt eine kleine Überleitung, aber wir sind jetzt sowieso eigentlich schon so ein bisschen in dem Fallstricke-Bereich, den wir noch aufmachen wollten. Das ist sozusagen die eine Sache. Lizenzart muss beachtet werden und sollte auch über die Zeit sozusagen beachtet werden. Vielleicht noch eine Ergänzung dazu.

Wenn ich eine zeitlich begrenzte Lizenz habe, dann tut man wahrscheinlich auch gut daran, wenn man das Bild dann wirklich auch löscht sozusagen und nicht noch irgendwo zwischenspeichert, um eben auch die Gefahr zu minimieren, dass man selbst oder Dritte in dem Unternehmen das dann doch nochmal aus Versehen ausgraben und verwenden. Das Löschen, glaube ich, eine sehr sinnvolle Variante. Und die andere Seite so ein bisschen, oder ein zweites Fass, was man aufmachen kann, ist eben die Urhebernennung. Da hast du ja auch ein BGH-Urteil zu rausgesucht, aber vielleicht kann man erstmal grundsätzlich sagen, wenn man eine Lizenz erwirbt und dort nichts zur Urhebernennung gesagt wird, dann ist eigentlich der Urheber weiterhin zu nennen.

Und das ist sozusagen erstmal die Grundannahme, deswegen da auf die Lizenz achten. Bei den meisten Stockantoren, zumindest unserer Recherche nach, ist es eben so, dass eigentlich auf die Urhebernennung verzichtet wird über AGB. Und da kommt jetzt so ein bisschen die Frage auf, geht das denn überhaupt? Und da kommt dieses BGH-Urteil rein.

Ja, vielleicht ganz kurz vorab einmal, weil das ist so ein bisschen der Punkt, Wir hatten ganz am Anfang darüber gesprochen, dass diese ganze Stockagentur-Geschichte ja in einer mindestens Dreier-Konstellation stattfindet. Das heißt, ich habe den Urheber, der der Agentur was einräumt und ich habe den Bildnutzer, der sich von der Agentur wiederum Bilder einräumen lässt. Wenn ich jetzt in die Praxis gucke, finden die Streitigkeiten, die da stattfinden, aber immer zwischen Urheber und Bildnutzer statt. Die Agentur spielt da jetzt, ich sag mal, im ersten Schritt keine Rolle.

Und das ist der erste Teil, der bei häufig den Bildnutzern erstmal nicht sauer aufstößt, aber Verwunderung hervorruft. Wer ist denn dieser Mensch? Was macht er denn jetzt gerade? Warum wendet er sich an mich?

Und das ist der Teil, dass ich als Bildnutzer, selbst wenn ich mir von einer Agentur Bilderrechte einräumen lasse, derjenige bin, der für die vielleicht fehlerhafte Nutzung als erstes gerade stehen muss. Ich bin derjenige, der die Nutzungshandlung vornimmt und ich bin derjenige, der sich hätte erkundigen müssen, ob diese Rechte bestehen. Die Rechtsprechung ist, was das angeht, super streng und dementsprechend geht der Urheber erstmal an mich heran. Und das ist auch zu Recht.

Und diese Ansprüche bestehen und die können durchgesetzt werden, etc. Das schließt nicht ganz aus, dass ich als Bildnutzer, wenn ich da irgendwelchen Ansprüchen ausgesetzt bin, im Nachhinein vielleicht an die Agentur mich wenden kann und sagen kann, ja Momentchen mal, ihr habt aber mir zugesagt, dass diese Rechte bestehen etc. Jetzt bestanden die gar nicht. Häufig ist es aber so, dass, ehrlich gesagt, die Fälle so ausgehen, dass so ein Regress nicht funktioniert, weil entweder es vertragliche Abreden gab, die der Bildnutzer vielleicht auch im Rahmen von AGB dann, naja, wie man AGB halt so liest, vielleicht nicht gelesen hat, oder weil die Bildnutzung einfach tatsächlich nicht dem entsprach, was da eingeräumt wurde.

Und die Urhebernennung ist ein so ein Punkt, da habe ich immer noch das Gefühl, dass es auch auf Seiten mancher Agenturen nicht klar genug herausgestellt wird, dass diese Nennung in aller Regel verpflichtend ist. Ich mache mich jetzt bei den Urhebern super unbeliebt, aber auf Seiten der Bildnutzer wird häufig gesagt, das ist total lästig. Das kann ich nachvollziehen, wenn ich so unterwegs bin, dass ich sage, okay, ich habe super viele Fotografien oder andere Werke, die ich nutze. Und dann muss ich immer gucken, dass das richtig benannt ist, zuordnenbar, welches Werk zu welchem Urheber und so.

Das ist Arbeit, definitiv. Aber es ist einfach ein Urheberpersönlichkeitsrecht, dass mir meine Werke zugeordnet werden und das nach außen hin erkennbar ist, wer hat denn dieses Werk gemacht. Und da führt nichts drumherum, außer, wie wir jetzt wissen, es gibt eine entsprechende Regelung dazu. Ja, ich möchte nur ganz kurz noch zu der Urhebernennung was sagen.

Ja, ich kann sozusagen diese Sicht der Nutzer verstehen, dass man sagt, dass es lästig ist. Aber man muss halt auch verstehen, dass für Urheber das sehr, sehr wichtig ist. Gerade eigentlich auch in so einem Stockfotobereich, wo man sagt, naja, wenn ich jetzt keine Urhebernennung mehr haben kann oder habe, dann plötzlich verschwindet das so ein bisschen. Also klar, ich habe jetzt an diesem einen Bild verdient, aber möglicherweise möchte ich ja mehr als nur Stockfotos machen und sozusagen meine individualisierte Fotografie-Karriere oder diesen Fotografie-Bereich erweitern, vergrößern, verbessern und meinen Namen sozusagen in der Welt sehen.

Diese Chance wird einem ja ganz grob gesagt genommen, indem der Urheber nicht mehr benannt wird an dem Foto, weil jetzt erscheint zwar das Foto und vielleicht erfreute sich auch toller Beliebtheit, aber keiner weiß, von wem es ist. Ja, also das ist ja auch so ein bisschen, letztlich ist das auch Teil der Begründung des BGHs. Der Fall war der, es gab eine Microstock-Agentur, die sich über AGB vom Urheber oder zwischen Urheber und dieser Agentur war in den AGB geregelt, dass der Urheber auf sein Nennungsrecht verzichtet, so dass die Agentur in die Position kommt, gegenüber dem Nutzer eben diese Nennung nicht mehr verpflichtend machen zu müssen. Das heißt, wenn ich da was lizenziert habe oder wenn ich da was lizenziere, dann kann ich das Bild nutzen und muss den Urheber nicht nennen.

Der Urheber kann dann nicht an den Bildnutzer gehen und sagen, hey, du darfst das zwar nutzen, aber nur wenn du mich nennst. Und da war eben dann diese Frage, ist es von den AGB her wirksam und zulässig, dass der Urheber dort auf sein Nennungsrecht verzichtet. Und das ist insofern schwierig, als dass der Grundsatz lautet, auf diese urheberpersönlichkeitsrechtlichen Aspekte kann der Urheber eigentlich nicht wirksam verzichten. Aber es findet eine Abwägung statt der unterschiedlichen Interessen.

Welche Konstellationen haben wir? Gibt es davon vielleicht Ausnahmen? Ohne da jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, denn BGH hat in diesem ganz konkreten Fall eine Ausnahme gesehen und hat gesagt, okay, der Urheber bedient sich hier eines Geschäftsmodells dieser Stockagenturen, die eine sehr hohe Reichweite haben und super nutzerfreundlich sind. Und das weiß der Urheber auch, weil er nimmt dieses Geschäftsmodell ja, um seine Werke genau so zu verbreiten.

Und er profitiert auch von einer hohen Reichweite. Das heißt, anteilig erhält er Provisionen, was er sonst nicht bekommen hätte. Und im Gegenzug dann aber auf diese Werbewirkung zu verzichten, das wäre noch keine ausreichende Benachteiligung für den Urheber in dieser Konstellation. Das wäre ganz sicher anders gewesen, wenn das eine For-Free-Agentur gewesen wäre, weil dann habe ich ja als Urheber ausschließlich den Benefit, dass ich meinen Namen oder mein Können über diese Nennung in die Welt bringe und deswegen kann man das ein bisschen nachvollziehen, diese Entscheidung, gleichwohl hat es mich eher überrascht, weil der BGH schon recht streng ist und das in dem Urteil auch sehr klar sagt.

Also er unterstreicht, nein, das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht, aber, und dann kommt so eine kleine Ausnahme, die auf diesen Fall jetzt passt, nachvollziehbar in dieser Konstellation, aber weiter ausgeweitet werden sollte das sicherlich nicht. Also wenn man so will, kann man das so verstehen, dass eigentlich, vielleicht kannst du es sagen, ob du es anders siehst, aber ich verstehe das jetzt so, dass eigentlich der Urheber in der Konstellation, in dieser spezifischen Konstellation entlohnt wurde, bezahlt wurde für den Verzicht auf diese Werbefunktion, die eine Urheberinnennung normalerweise hätte. Und nur in diesem Fall ist es sozusagen akzeptabel und normalerweise Urhebernennung als Teil dieses Urheberpersönlichkeitsrechts, vielleicht als der Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts, ist eben nicht dann durch AGB verzichtbar. Genau.

Also es ist tatsächlich so, dass diese Abwägung, die da vorgenommen wird, da werden so ein bisschen die Interessen der Urheber und der Vertragspartner gegenübergestellt und dann wird geguckt, was passiert denn da eigentlich. Also mit welchem Grund können wir denn die Rechte des Urhebers derart einschränken? Bekommt er irgendwas anderes dafür? Oder war es ihm klar, was er da macht?

Ist es vielleicht so, dass er, wenn es auch nur geringe Lizenzgebühren sind, diese aber durch eben und sowas in diesem Fall, durch eine massenhafte Verbreitung, sich das im Ergebnis schon wieder lohnt und summiert. Und das ist so der Punkt. Also gerade bei diesen kostenlos Portalen in Anführungsstrichen führt diese Entscheidung nicht dazu, dass ich jetzt keine Nennung mehr vornehmen muss. Und ich bezweifle auch, dass die sich wirksam einräumen könnten, dass der Urheber darauf verzichtet, weil eben er dann gar keine Gegenleistung bekommt.

Ich stelle meine Werke in ein Stockagenturportal ein, wenn ich weiß, dass das kostenlos verbreitet werden kann, wenn ich damit trotzdem etwas davon habe und wenn es in Anführungsstrichen nur die Werbewirkung ist. Ja, ich würde ganz kurz so ein bisschen zusammenfassen, was wir jetzt sozusagen an Problemen identifiziert haben. Also wir haben auf Endnutzerseite sozusagen die Lizenzwahl, also dass man dokumentiert und dass man sich in Erinnerung ruft, welche Lizenz man gewählt hat für welches Foto, dass man da vielleicht auch so eine Übersicht schafft sich selber, damit man das immer vor Augen hat. Und als zweites Problem haben wir insbesondere identifiziert jetzt die Urhebernennung, auch wieder auf Seiten der Endnutzer, dass die sozusagen dazu verpflichtet sind, je nachdem in welcher Ausgestaltung, aber erstmal im Grundfall sozusagen den Urheber zu nennen.

Möglicherweise unter Zugrundelegung dieses neuen BGH-Urteils ist es nicht immer der Fall, aber da muss man dann wirklich auf den spezifischen Einzelfall achten. Vielleicht ganz interessant, weil es so ein bisschen das Pendant zu dieser Lizenzwahl der Endnutzer ist, müssen auch Urheber darauf achten, unter welcher Vertragskonstellation sie sozusagen der Stockagentur Rechte einräumen. Weil wenn sie als Urheber ausschließliche Rechte vergeben würden an die Stockagentur, dann wären sie ja selber sozusagen dazu verpflichtet, nicht das Foto weiter zu verwenden, selber zu vertreiben, selber noch weitere Verwertungsrechte zum Beispiel an Dritte zu vergeben. Das wäre so vielleicht auf Seiten der Urheber ein wichtiger Punkt, auf den die achten sollten.

Das sind im Wesentlichen die Punkte. Eins, was wir eben schon angerissen hatten, war noch der Aspekt, wenn es tatsächlich zu einer Streitigkeit kommt zwischen Urheber und Bildnutzer, dann kommt irgendwann vom Bildnutzer, wenn er sich das hat einräumen lassen über eine Agentur, dieser Punkt, ja, aber die Agentur hat doch gesagt und ich hätte gerne jetzt Regress und was ist denn da? Da hatte ich ja schon gesagt, also erstmal steht der Bildnutzer vorne und muss sich mit diesen Ansprüchen auseinandersetzen. Das ist auch soweit anerkannt, da gibt es keine großen Streitigkeiten drüber.

Es gibt Agenturen, die haben in ihren Bedingungen und in ihren vertraglichen Regelungen gegenüber den Bildnutzern schon so eine Art Haftungsfreistellung. Und man sagt, okay, guck mal, bis zu Betrag XY kümmern wir uns dann auch um einen Ausgleich, wenn du da berechtigt in Anspruch genommen wirst. Und natürlich immer vorausgesetzt, dass es da einen Fehler auf Seiten der Agentur gab. Also man muss, wenn ich jetzt, wie weiß ich nicht, lasse mir für eine Printnutzung Rechte einräumen, nutze das nachher online und werde vom Urheber in Anspruch genommen, ja, dann kann ich mir auch von der Agentur nichts wiederholen, weil ich einfach die Lizenzbedingungen nicht eingehalten habe.

Aber wenn es vorher einen Knackpunkt gab, also entweder die Agentur hat es nicht richtig eingeräumt, hat sich nicht ausreichend Rechte eingeholt, es hat, ganz kurz, das trifft jetzt übrigens ja nicht nur den Urheber, das kann ja auch zum Beispiel die abgebildete Person treffen. Also die Konstellation gibt es genauso. Die Person wendet sich an den Bildnutzer und sagt, da ist ein Foto von mir, du benutzt das, ich habe dir nie Rechte eingeräumt. Dann sagt man, naja, aber die Agentur schon.

Und dann ist die Frage, naja, sind die denn richtig eingeräumt worden, die Rechte an die Agentur etc. Da gilt im Prinzip so das gleiche Spiel. Und deswegen bin ich als Nutzer erstmal derjenige, der im Worst Case zwei Anspruchsinhaber mir gegenüber stehen habe. Vielleicht, das können auch noch Dritte sein, je nachdem, vielleicht wenn da irgendwelche Markenzeichen drauf sind, die geschützt sind.

Aber in der Tat, wenn es im Bereich zwischen Nutzer und Agentur einen Knackpunkt gab oder irgendwie eine etwas weiter gefasste Freistellung ohnehin vertraglich vorgesehen ist, dann kann ich mich da frei halten. Es ist jedenfalls auf Seiten der Bildnutzer ganz sinnvoll, sich da mit der Agentur mal auseinanderzusetzen, wenn es zu so einem Fall kommt, weil die Agenturen haben ein Interesse daran, die Bildnutzer zu unterstützen. Nicht im Sinne von sich gegen die Urheber zu wenden, aber schon auch aufzuklären und den Sachverhalt klar zu machen. Das kann dann letztlich in beide Richtungen losgehen.

Aber um den Sachverhalt irgendwie klar zu bekommen, hilft es häufig da auch mit der Agentur mal zu sprechen. Das heißt eigentlich, um auf Nummer sicher zu gehen beziehungsweise das Risiko zu minimieren, benutzt man am besten nur Stockfotos, die Landschaftsfotos sind. Keine Person, keine auf hoher See erstellt, keine Person drauf, blauer Himmel vor blau. Dann minimiert man potenzielle Anspruchsgegner.

Nein, das ist natürlich ein blöder Scherz. Ich würde sagen, wir beenden ja gerade so ein bisschen die Folge in dem Bereich der Fallstricke. Klar, wir sind ein rechtlicher Podcast, deswegen fokussieren wir uns darauf. Aber ich möchte oder ungern würde ich das Gefühl vermitteln, dass man jetzt irgendwie sich in große Rechtsunsicherheiten begibt, wenn man Stockfotos verwendet.

Also in der breiten Masse funktioniert das sehr, sehr, sehr gut. Und da komme ich wieder zu dem Punkt, den wir zwischendurch gemacht haben. Durch diese Masse und durch diese Menge auch an Rechtsstreitigkeiten, die schon entstanden sind, ist der Status Quo jetzt, sozusagen 2024, ist wirklich gut, was sozusagen die Rechtssicherheit angeht. Die meisten Stockagenturen, insbesondere die etablierten Stockagenturen, haben sehr gute, ausgeklügelte Nutzungsbedingungen AGB, die eigentlich rechtskonform sind und die versichern sich da auch auf Seiten der Urheber, dass alle nötigen Rechte eingeräumt werden, sodass man eigentlich nur noch auf seine eigene Nutzung achten muss.

Also wenn man jetzt auf der Endnutzerseite ist, da muss man einfach nur noch darauf achten, dass man sich an den Vertrag hält, dann kommt man da auch eigentlich in keine Gefahr. Insbesondere, wenn man jetzt dieses BGH-Urteil zur Urheberneunung mit noch hinzuzieht, da ist jetzt eigentlich wirklich sehr, sehr viel Klarheit geschaffen. Das Einzige, was sozusagen noch in dieser Rechtsunsicherheit schwebt, ist halt KI. Also KI-generierte Bilder, KI-generierte Stockfotos.

Das ist etwas, das kann man einfach nicht gut oder nicht mit rechtlicher Gewissheit oder Sicherheit sagen, wie das vor einem Gericht bewertet werden würde. Das ist einfach, als ob man in eine Glaskugel schauen wollen würde. Ja, und die haben wir nicht. Das Einzige, was wir sagen können ist, dass es in zwei Wochen eine weitere Episode gibt unseres Podcasts mit einem tollen Thema, das wir uns bis dahin überlegt haben.

Wenn ihr Vorschläge für Themen habt oder Wünsche, setzt euch mal damit auseinander, setzt euch mal tiefer mit Sachen, die wir schon gemacht haben, auseinander etc., dann meldet euch gerne an podcast.tvw.law. Und wenn ihr Kritik äußert, konstruktiv gerne oder ein Lob hinterlassen wollt, dann freuen wir uns natürlich auch. Folgt uns gerne, bewertet uns gerne und seid wieder dabei, wenn wir in zwei Wochen mit einer weiteren Episode am Start sind. Und von meiner Seite vielen Dank fürs Zuhören und auf Wiederhören.

Ja, danke fürs Einschalten auch von meiner Seite. Falls ihr mehr Informationen haben wollt, auch zu solchen Themen, kann ich nur den Blog von www.tww.love empfehlen oder die Newsletter. ansonsten freue ich mich auf den zwei Wochen.

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