Das Urheberrecht sorgt immer wieder für Diskussionen, besonders wenn es um die faire Vergütung von Kreativen geht. In der neuesten Folge des Podcasts Kaffee Recht sprechen wir über das Thema Fairness und Nachvergütung im Urheberrecht – mit besonderem Fokus auf das aktuelle Urteil des OLG Köln.
Kreative wie Filmemacher:innen, Fotograf:innen oder Autor:innen sind oft in einer schwächeren Position, wenn es um die Vergütung ihrer Werke geht. Während große Medienunternehmen hohe Gewinne mit ihren Werken erzielen, erhalten die Urheber:innen häufig nur eine einmalige Pauschalvergütung – oft ohne am späteren Erfolg beteiligt zu sein. Genau hier setzt die gesetzliche Nachvergütung an.
Das Urteil des OLG Köln und seine Bedeutung
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 15. November 2024 betrifft eine Filmemacherin, die einen privaten Fernsehsender auf Auskunft über Werbeeinnahmen verklagte. Ihr Ziel war es, herauszufinden, ob ihr eine nachträgliche Vergütung für ihre Werke zusteht.
Das Gericht entschied, dass der Sender umfassend Auskunft über alle Werbeeinnahmen geben muss, die unmittelbar vor, während und nach der Sendung erzielt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt für Urheber:innen, da damit anerkannt wird, dass auch indirekte Einnahmen zur Berechnung einer fairen Vergütung herangezogen werden können.
Die gesetzliche Grundlage: §§ 32a und 32e UrhG
Das Urteil basiert auf den §§ 32a und 32e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG):
- § 32a UrhG (Nachvergütung): Urheber:innen können eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn der wirtschaftliche Erfolg ihres Werkes weit über das hinausgeht, was ursprünglich erwartet wurde.
- § 32e UrhG (Auskunftsanspruch): Urheber:innen haben das Recht, Informationen über die finanziellen Erträge ihres Werkes zu erhalten, um eine Nachvergütung geltend zu machen.
Das OLG-Urteil zeigt, dass der Auskunftsanspruch weit ausgelegt werden kann und auch indirekte Einnahmen berücksichtigt werden müssen.
Das BGH-Urteil zu „Das Boot“
Ein weiteres wichtiges Urteil in diesem Kontext ist das des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Film Das Boot. Der Chefkameramann forderte eine Nachvergütung, da der Film über Jahrzehnte hinweg hohe Einnahmen generierte. Das BGH entschied, dass eine Nachvergütung gerechtfertigt sei, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den späteren Erträgen steht.
Was bedeutet das für Kreative und Medienunternehmen?
Das Urteil des OLG Köln ist ein wichtiges Signal für alle Kreativen, insbesondere in der Film- und Medienbranche. Urheber:innen sollten sich über ihre Rechte bewusst sein und im Zweifel eine Nachvergütung prüfen. Gleichzeitig bedeutet es für Medienunternehmen, dass sie transparenter arbeiten müssen und sich auf mehr Nachverhandlungen einstellen müssen.
Ein gut ausgehandelter Vertrag kann späteren Streit verhindern. Wer als Kreative:r seine Rechte wahren möchte, sollte daher darauf achten, wie Vergütungsmodelle gestaltet sind – ob als Pauschale oder mit Beteiligungsmodellen.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness
Das OLG-Urteil zeigt, dass Urheber:innen nicht schutzlos sind, wenn ihre Werke unerwartet erfolgreich werden. Die gesetzliche Grundlage zur Nachvergütung bietet eine Möglichkeit, faire Bedingungen zu schaffen. Wer also als Kreative:r tätig ist, sollte sich mit den Rechten aus dem Urheberrecht vertraut machen und überlegen, wie faire Vergütungsmodelle vertraglich geregelt werden können.
Shownotes
- Podcast: Proaktive Auskunftspflicht: Mehr Transparenz im Urheberrecht
- BGH, Urteil vom 22.09.2011 – I ZR 127/10 – openJur
- OLG Köln, Urteil vom 15.11.2024 – 6 U 60/24 – openJur