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WIPO warnt: So erkennen Sie gefälschte Gebührenforderungen

Betrüger versenden Fake-Rechnungen im Namen der WIPO. So schützen Sie Ihre Schutzrechte.

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) warnt davor, dass Betrüger gefälschte Zahlungs- oder Gebührenforderungen im Namen der WIPO versenden — per E-Mail, Telefon oder Post. Solche Schreiben sind nicht echt: Die WIPO fordert Gebühren nur über ihre offiziellen Zahlungswege ein, nicht per Telefon oder unverlangter E-Mail. Wenn Sie eine solche Aufforderung erhalten: Zahlen Sie nicht, klicken Sie keine Links, geben Sie keine Daten heraus und melden Sie den Vorfall der WIPO.

Die Warnung betrifft alle, die internationale Schutzrechte über die WIPO anmelden oder verwalten — etwa über das Madrid System oder das PCT-Verfahren.

Worum geht es?

Die WIPO meldet regelmäßig, dass Schutzrechtsinhaber — Markeninhaber, Designinhaber oder Patentanmelder — von Betrugsversuchen betroffen sind. Diese erfolgen in Form von Phishing-E-Mails mit gefälschtem WIPO-Logo, Telefonanrufen mit angeblicher WIPO-Nummer (sogenanntes „Spoofing“) oder Schreiben, in denen Gebühren für Anmeldung, Erneuerung oder Veröffentlichung verlangt werden. Die gefälschten Forderungen enthalten teilweise korrekte Referenznummern, offizielle Layouts und fordern häufig Vorauszahlungen mittels Kryptowährung oder ausländischer Überweisung.

Einordnung

Die WIPO weist auf ihrer offiziellen Warnseite klar darauf hin, dass sie nie telefonisch oder per E-Mail Gebühren einfordert. Gebühren für legitime WIPO-Dienste sind ausschließlich an das Internationale Büro oder an das Amt des Ursprungslandes zu entrichten. Zahlungen an Drittanbieter oder unbekannte Dienstleister sind niemals erforderlich.

Typische Warnzeichen: Der Absender nutzt eine fremde Domain (nicht „@wipo.int“), es wird Zahlung mittels ungewöhnlicher Methode gefordert (Kryptowährung, ausländische Bankkonten), der Ton ist drohend oder dringlich, und Links oder Dokumente führen nicht auf „wipo.int“.

Praxisfolgen

Zahlungen an Betrüger sind meist unwiderruflich. Selbst bei Zahlung entsteht dadurch keine offizielle Anmeldung, Registrierung oder Verlängerung. Wenn Sie aus Verunsicherung echte Gebühren nicht fristgerecht bezahlen, kann Ihre Anmeldung, Registrierung oder Erneuerung gefährdet sein.

Was Sie tun sollten

Prüfen Sie: Kommt die Nachricht wirklich von „@wipo.int“ und führt der Link auf eine wipo.int-URL? Zahlen Sie nur über die offiziellen Zahlungswege der WIPO bzw. des zuständigen Amtes. Bei Zweifeln kontaktieren Sie die WIPO über die offizielle Finanz-Hotline oder das Kontaktformular. Geben Sie keine persönlichen oder Unternehmensdaten weiter. Klären Sie intern, wer in Ihrem Unternehmen berechtigt ist, Zahlungen für Schutzrechte zu genehmigen.

Haben Sie bereits überwiesen, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und erstatten Anzeige. Informieren Sie gleichzeitig die WIPO.

Mehr zur internationalen Markenanmeldung und zum Schutz Ihrer Rechte finden Sie auf unserer Website.

Wie Sie Ihre Marke international strategisch absichern, erfahren Sie in unserer Podcast-Folge Markenstrategie für Unternehmen: Schutz, der zum Geschäft passt.

Fordert die WIPO jemals Gebühren per Telefon oder E-Mail an?

Nein. Die WIPO weist ausdrücklich darauf hin, dass sie Gebühren nie telefonisch oder per unverlangter E-Mail einfordert.

Was unterscheidet echte von falschen WIPO-Zahlungsaufforderungen?

Echte Forderungen stammen von „@wipo.int“, enthalten keine Drohungen oder Dringlichkeit und führen zu offiziellen Zahlungswegen. Falsche fordern oft Vorauszahlung und enthalten ausländische Bankdaten oder unbekannte Domains.

Wer ist besonders gefährdet?

Marken-, Design- oder Patentinhaber sowie Unternehmen und Kreative, die Schutzrechte über die WIPO anmelden oder verwalten lassen — etwa über das Madrid System oder das PCT-Verfahren.

AnsprechpartnerIn

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Florian Becker

Rechtsanwalt

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