Ein eigenes Café zu eröffnen heißt nicht nur kochen und einrichten — an fast jeder Station lauert eine Rechtsfrage, die schnell teuer werden kann.
In dieser Folge gehen wir eine fiktive Café-Eröffnung durch und klopfen die vier Bereiche ab, in denen es am häufigsten knallt: den Namen als Marke schützen, ehrlich mit der Speisekarte werben (§ 5 UWG), Musik über GEMA und GVL lizenzieren und den Online-Auftritt rechtssicher gestalten — inklusive Vorgehen gegen ungerechtfertigte Google-Bewertungen.
Shownotes
- § 5 UWG — Irreführende geschäftliche Handlungen
- § 14 MarkenG — Ausschließliches Recht des Markeninhabers
- GEMA — Musiknutzung in der Gastronomie
- BGH, Urteil v. 9. August 2022 — VI ZR 1244/20 (Prüfpflicht bei Bewertungen)
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Markenschutz für Cafés und Gastronomiebetriebe
Der Name eines Cafés ist mehr als ein Label — er ist ein Identifikationsmerkmal und im Markenrecht schutzwürdig. Wer seinen Café-Namen schützen will, sollte ihn als Wortmarke oder Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Erst die eingetragene Marke gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, den Namen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen und Dritte von der Verwendung auszuschließen. Fehlt der formale Markenschutz, bleibt nur das Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG — das entsteht zwar automatisch mit Aufnahme des Betriebs, schützt aber nur im jeweiligen regionalen Wirkungsbereich.
Vor der Anmeldung ist eine Ähnlichkeitsrecherche unverzichtbar. Gerade in Ballungsgebieten gibt es zahlreiche Cafés mit ähnlich klingenden Namen — eine Kollision mit einer älteren Marke kann zur Abmahnung führen, bevor das eigene Geschäft richtig angelaufen ist.
Werbung und Lebensmittelkennzeichnung
Wer im Café oder auf Social Media wirbt, muss die Grenzen des Wettbewerbsrechts kennen. § 5 UWG verbietet irreführende Angaben — dazu zählen übertriebene Qualitätsversprechen ebenso wie falsche Herkunftsangaben bei Lebensmitteln. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, welche Informationen auf der Speisekarte und bei Bestellungen über digitale Plattformen angegeben werden müssen, darunter Allergene und Zusatzstoffe.
Für Social-Media-Posts gelten die Kennzeichnungspflichten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG): Werbliche Beiträge — auch wenn der Gastronom lediglich einen Lieferanten erwähnt, der ihm Produkte kostenlos überlassen hat — müssen als Werbung erkennbar sein. Fehlt die Kennzeichnung, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Online-Präsenz: Impressum, Datenschutz und Bewertungsplattformen
Eine eigene Website oder ein Google-Business-Profil ist für viele Cafés der erste Kontaktpunkt. Dabei sind Pflichtangaben nach § 5 DDG (früher TMG) unbedingt einzuhalten: vollständiger Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Handelsregisterangaben müssen leicht auffindbar sein. Buchungstools, Newsletter-Formulare oder Kontaktformulare unterliegen dem Datenschutzrecht — wer personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine aktuelle Datenschutzerklärung und muss Einwilligungen dokumentieren können.
Negative Bewertungen auf Google oder Tripadvisor sind ein eigenes rechtliches Kapitel. Falsche Tatsachenbehauptungen können gelöscht werden, bloße Meinungsäußerungen dagegen nur in engen Ausnahmefällen. Die Grenzlinie zwischen erlaubter Kritik und unzulässiger Schmähung verläuft im Einzelfall — und eine anwaltliche Einschätzung lohnt sich, bevor man voreilig reagiert.
Was Gastronomen jetzt tun sollten
Die häufigste Fehlerquelle in der Gastronomie ist nicht Unwissenheit, sondern fehlende Prävention. Wer seinen Café-Namen frühzeitig als Marke schützt, spart später teure Abmahnverfahren. Wer seine Website datenschutzkonform gestaltet und Werbung korrekt kennzeichnet, baut auf einem rechtssicheren Fundament. Und wer seine Standardverträge — von der Lieferantenvereinbarung bis zum Mietvertrag — anwaltlich prüfen lässt, reduziert das Risiko unerwarteter Haftungsfallen erheblich. Rechtliche Absicherung ist keine Bürokratie, sondern ein Investitionsschutz.
In der Folge beleuchten wir konkrete Szenarien aus dem Café-Alltag und zeigen, wie man rechtliche Risiken frühzeitig erkennt und gezielt anspricht. Wer eine individuelle Einschätzung für seinen Betrieb benötigt, findet bei TWW.LAW Ansprechpartner im Marken-, Medien- und Wettbewerbsrecht.
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Transkript der Folge
Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Heute hier am Mikrofon wie gewohnt Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Hanna Schellberg. Hallo.
Hallo Hanna. Wann warst du das letzte Mal in einem Café? Jetzt haben wir gerade eben noch drüber gesprochen und ich habe nicht drüber nachgedacht. Es hat tatsächlich was her, glaube ich.
Vor zwei, drei Wochen oder so? Bei dir ist es nicht so lange her, oder? Ja, anderthalb Wochen. Aber ich habe auch nicht auf, also ich habe auf keines der Dinge geachtet, die wir heute besprechen wollen.
Denn wir wollen unserem Namen heute mal ein bisschen stärker gerecht werden als sonst. Und wollen uns mit der Konstellation oder mit mehreren Konstellationen innerhalb der Gastronomie in Cafés beschäftigen. So ein bisschen so einen kleinen, ja wir haben es mal Recht im Café genannt, so einen kleinen Überblick darüber geben, was muss ich denn als Cafébetreiber, als Gastronomiebetreiber für Aspekte beachten, wenn ich ein Café betreibe. Jetzt mal unabhängig von irgendwelchen steuerlichen Aspekten und Abrechnungssachen, das liegt außerhalb unserer Expertise.
Aber im Bereich der Rechtsgebiete, die wir so recht häufig machen, kommt es dann auch recht häufig dazu, dass wir mit Gastronomen sprechen, die mit irgendeinem dieser Gebiete in Kontakt kommen. Und da haben wir gedacht, dann stellen wir das nochmal alles zusammen und gucken mal in jedes dieser Gebiete rein. und wir haben uns vier rausgesucht. Haben wir uns vier rausgesucht?
Ja, vier haben wir uns rausgesucht. Vier Bereiche, auch so ein bisschen vier Bereiche, die nicht nur den Betreiber, sondern auch denjenigen betreffen, der plant, einen Kaffee aufzumachen. Denn es gibt so ein paar Punkte, die kann man sich, glaube ich, bevor man eröffnet, mal anschauen. Und das gilt dann zwar laufend, Aber es gab durchaus Fälle, in denen ganz konkret die fehlerhafte Wahl des Namens dazu geführt hat, dass man im Laufe der Zeit nochmal umfilmieren musste.
Und das betrifft nicht nur Gastronomen, Cafés etc., sondern auch alle anderen Startups. Und deswegen ist das, glaube ich, auch so ein bisschen der Startpunkt, weil es chronologisch am Anfang liegt. Und deswegen wollen wir damit mal starten. Fällt dir was dazu ein zu dem Thema?
Ja, ich habe jetzt gerade überlegt, was würde ich denn machen, wenn ich jetzt einen Kaffee aufmachen wollen würde? Man möchte ja irgendwie herausstechen. Und jeder möchte einen Kaffee aufmachen, oder? Also, das hat überhaupt nichts mit dem Thema zu tun.
Aber 2% machen es. Ja, genau. Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht, ob das nicht ganz witzig wäre, wenn man einen Kaffee aufmacht. Aber ja, es würde Crêpes bei mir geben.
Aber gut, das ist anders. Ja, weil genau da geht es ja dann los. Man braucht ja irgendwas, was nicht jeder hat, vielleicht auch im Namen. Damit man denkt, ach komm, hier gehe ich mal rein.
Weil meistens gibt es ja doch Auswahl an Cafés. Und da wäre jetzt direkt meine Frage an dich, unseren Markenrechtler. Worauf muss ich denn achten? Bin ich denn überhaupt im Markenrecht?
Also wenn ich jetzt einfach sagen würde, Hannas Café, hätte ich wahrscheinlich kein Problem, oder? Nein, in der Regel nicht. Tatsächlich ist es so, dass du, sobald du irgendwie im gewerblichen Bereich unterwegs bist, auch Kontakt mit dem Markenrecht bekommst. Also den privaten Bereich können wir ausklammern, der spielt aber hier auch keine Rolle.
Und im Markenrecht bin ich ab dem Zeitpunkt, ab dem ich meine Dienstleistungen, in dem Fall gastronomische Dienstleistungen, unter einem bestimmten Begriff am Markt anbiete. Und jetzt ist es so, dass ich, wenn ich mir einen Namen überlege, dann gibt es ja immer mal wiederkehrend ein paar Namen, die tauchen auf. Also mir fällt es tatsächlich eher bei Friseursalons auf, dass es da immer so ganz witzige Wortspiele gibt, irgendwas mit H und irgendwas mit Herr und das wiederholt sich gelegentlich mal. Und deswegen muss man sich vorher, bevor man diesen Namen dann tatsächlich final wählt und ihn überall draufdruckt und an die Tür hängt und ans Gebäude tackert und auf die Website packt, mal recherchieren.
Ich empfehle immer einfach ganz stumpf mal bei Google zu gucken oder die Möglichkeiten sind heute ja noch ein bisschen leichter, dadurch, dass ich vielleicht einfach ChatGPT mal frage, pass mal auf, recherchieren wir mal nach dem Namen XY im Zusammenhang mit Cafés. Dann bekomme ich vielleicht sogar eine etwas umfangreichere Auswertung, ob es diesen Namen jedenfalls online sichtbar im Bereich Café schon gibt. Jetzt kann man einwenden, naja, ich mache so einen Kaffee ja erstmal hier bloß, ich mache das hier in der Straße XY in meinem Örtchen und da interessiert mich ja nicht, wenn es in München irgendwie eine Kaffeekette gibt, die irgendwie so ähnlich heißt. Und das ist aber nur zum Teil richtig, weil der Punkt ist ja der, dass diese zum Beispiel nationale Kaffeekette sich möglicherweise Rechte geschützt hat, mit der sie bundesweit gegen andere gleichartige Sachen vorgehen möchte, weil sie dann eben auch sich diesen Bereich frei halten möchte.
Das Markenrecht gewährt ein Exklusivrecht. Das heißt also, ich bin derjenige, der diesen Begriff oder diese Grafik oder je nachdem, was ich habe schützen lassen, in dem Bereich, in dem ich es habe schützen lassen, exklusiv verwende. Und da kommt es dann manchmal auch zu vielleicht etwas obskuren Konflikten, da können wir gleich nochmal drauf eingehen, wer da gegen wen mal irgendwie vorgegangen ist. Und wie ist das, wenn ich mir das jetzt andersrum überlege, wenn ich jetzt meinen tollen Namen habe, den niemand anderes hat, ich fange aber jetzt erstmal irgendwie an mit meinem kleinen Café, muss ich mich dann direkt um mehr kümmern, also muss ich da irgendwas machen, damit ich den Namen schützen lasse oder ist das erstmal unnötig?
Also jetzt ist es natürlich so, wenn man sagt, wie sicher will man sein? Der wichtigste Punkt ist meines Erachtens zu schauen, ob ich da mit jemandem erstmal auf die Füße trete. Damit ich erstmal aktiv versuche zu verhindern, dass ich mit meinem Namen, den ich mir ausgesucht habe, nach drei Monaten wieder scheitere, weil das Konzept kann ja gut sein, das Café kommt gut an und dann muss ich mich umbenennen. Abgesehen von dem Aufwand, den das erzeugt, hat das auch immer eine ganz komische Wirkung auf Ausentstehende.
Weil die meisten Leute wissen nicht, warum das passiert. Häufig, wenn man das in größeren Unternehmen beobachtet, dann ist es ja häufig marketingmäßig anders verkauft. Wir benennen uns um noch besser dies und jenes, um noch besser ein, weiß ich nicht, besser verständlich zu sein etc. Häufig steckt da im Hintergrund aber eben ein rechtlicher Zwang, weil man irgendwem auf die Füße getreten ist und markenmäßig da vielleicht gestolpert ist.
Und das sollte man natürlich auf jeden Fall vermeiden. Deswegen als erstes schauen, bin ich mit diesem Namen alleine unterwegs oder jedenfalls in einem Bereich, in dem noch kein anderer diesen Namen hat schützen lassen. An dieser Stelle ein kleines Sternchen und das Beispiel, was ich eben nannte, es gibt ja auch ein großes Computerunternehmen aus Cupertino, die diese Geräte mit dem Apfel drauf vertreiben und die sind unter anderem auch schon mal gegen ein Café vorgegangen, das den Apfel im Namen hatte. Jetzt kann man natürlich sagen, ich habe ein Computer mit Gastronomie zu tun.
In dem Fall ist es tatsächlich so, dass ab einer gewissen Größe und einer gewissen Marktpräsenz, und das kann man Apple ja nicht absprechen, dass es einfach ein wahnsinnig großes und weltweit bekanntes Unternehmen ist, man auch Rechte geltend machen kann, wenn man das nicht formal hat eintragen lassen, sondern eben auch, wenn man eine gewisse Marktdurchsetzung hat, eine Verkehrsdurchsetzung hat. Und in dem Fall gab es, glaube ich, eine Einigung. Aber das mutet dann schon etwas seltsam an, wenn man sein Kaffee mit einem Apfel im Titel benennt. Und ich glaube, es war auch eine kleine Apfelgrafik dabei.
Und dann kommt der große Computerhersteller und sagt, naja, gut hier, Kaffeebetrieb, das darfst du ja nicht machen. Deswegen, dieses vorherige Schauen ist für mich immer das Wichtigere. Im zweiten Schritt kann ich sagen, okay, jetzt habe ich den Namen gefunden, damit bin ich allein oder jedenfalls in diesem Bereich erstmal einigermaßen allein unterwegs, dann lasse ich mir das doch auch schützen. Das wäre so der zweite Step.
Das kann man machen, muss man nicht, kann aber sinnvoll sein. Okay, also das ist ja dann eigentlich insofern ganz entspannt. Das kann ich mir ja dann auch immer noch überlegen, wenn ich sehe, wie läuft es denn und mache ich das auch länger. Also ich muss jetzt nicht, da Gott weiß was, erstmal machen, bevor ich anfangen kann.
Also wenn ich sichergestellt habe, ich verletze keine Rechte von anderen, dann kann ich ja auch erstmal starten, ohne dass ich mir da jetzt besonderen Schutz für meinen Namen geholt habe und kann dann immer noch sagen, wenn das jetzt irgendwie super läuft und ich risikosehe, dass mein Name kopiert wird, dann kann ich mich darum kümmern, ob ich das irgendwie als Marke eintragen lassen kann, oder? Ja, also wird in der Praxis viel so gemacht, halte ich auch nicht für ganz verkehrt. Wichtig ist nur, dass man es nicht aus dem Auge verlieren darf, weil im Markenrecht gilt First Come First Serve und wenn in der Zwischenzeit, in der ich meinen Namen nicht habe sichern lassen, jemand anderes kommt und sich das eintragen lässt, dann hat er Vorrang. Das ist relativ klar so.
Ausgenommen davon sind sogenannte bösgläubige Anmeldungen, die man jetzt im Moment relativ viel feststellen kann. Das Deutsche Patent- und Markenamt und ich meine auch, dass EU-IPO, das ist das europäische Pendant dazu, warnen darüber, dass es eine gestiegene Anzahl sogenannter bösgläubiger Markenanmeldungen gibt. Also Anmeldungen, die ausschließlich dazu gedacht sind, andere vom Markt fernzuhalten und gar nicht dazu gedacht sind, tatsächlich unter dieser eingetragenen Marke etwas zu tun. Das resultiert so ein bisschen aus diesem KI-Hype.
Ich kann relativ einfach herausfinden, welche Slogans und Begrifflichkeiten am Markt im Moment beliebt sind und kann das abgleichen mit den Registern der Ämter, um zu schauen, ist das markenrechtlich schon geschützt oder nicht. und wenn es das nicht ist, okay, dann gehe ich her und lasse es eintragen und wenn dann jemand kommt und ist unter diesem Begriff unterwegs, kann ich möglicherweise Ansprüche geltend machen, diese Marke verkaufen etc. Das kann aber, wie gesagt, bösgläubig sein und damit auch unwirksam, aber würde ich jetzt mal nicht als Regelfall nehmen. Wichtig ist, dass man sich merkt, first come, first serve, das heißt also nicht auf die lange Bank schieben.
Anmeldung ist jetzt nicht so wahnsinnig teuer. Also wenn man das überhaupt schon, wenn man sich damit schon beschäftigt hat und das irgendwie im Hinterkopf hat, dann kann man es auch irgendwie durchziehen, weil man vertut sich nichts, wenn man die Marke hat. Okay, dann würde ich sagen, haben wir das Thema Markenrecht erstmal abgehakt aus meiner Sicht. Also meine Fragen als Kaffeeeröffnerin wären dahingehend jetzt beantwortet.
Als nächstes würde ich mir aber Gedanken machen, du hast es ja schon mal angedeutet, was es bei dir geben würde, was es denn bei mir im Café zu essen und zu trinken geben würde. Und also Speisekarte ist ja schon so, würde ich sagen, das Hauptding, womit man die Leute kriegt oder eben auch nicht kriegt. Da gibt es ja bestimmt auch einiges zu beachten. Da kämen wir dann so ein bisschen in den nächsten Bereich, nämlich das Wettbewerbsrecht.
Man möchte sich ja vielleicht was überlegen, womit man sich abhebt. Und jeder möchte sich ganz toll verkaufen. Allerdings muss man da auch so ein bisschen aufpassen, wenn man mit den Begriffen Haus gemacht, frisch, regional, bio, alles, was man da immer so sieht, herumwirft. Das kann man auch nicht alles so benutzen, wie man lustig ist, oder?
Natürlich nicht. Es ist ja viele Regeln. Aber ja, also ich sage mal, während eine, also gefühlt jedenfalls eine Speisekarte früher eben einfach nur die Auflistung der Dinge war, die man dort bekommt, ist eine Speisekarte ja heutzutage zunehmend zur Werbung geworden. Also mal abgesehen von der Aufmachung, was natürlich auch daran liegt, dass der Verbreitungsweg ein anderer ist.
Die Speisekarte, also wenn ich heute irgendwo hingehe, dann kenne ich die Speisekarte, weil ich sie mir vorher schon irgendwo angeguckt habe. Ob das jetzt bei Insta oder bei irgendwelchen Online-Portalen oder auf der Website vom Restaurant Café ist. Das war jetzt früher in Anführungsstrichen noch etwas anders. Und deswegen ist es natürlich heute auch angezeigt, das Ganze möglichst fancy zu machen.
Das muss nicht nur eine Liste von Essen und Trinken sein, das muss gut aussehen. Da muss quasi das eine Getränk oder die eine Speise so dargestellt und so aufbereitet sein, dass das möglichst ansprechend ist. Und da meine ich gar nicht das Essen und das Getränk selber, sondern auch die Speisekarte selber. Das muss grafisch alles so gestaltet sein, dass es sich für einen ein Reel eignet.
und da gibt es neben der grafischen Aufmachung natürlich so ein paar Stichworte, mit denen heutzutage natürlich gerne Werbung gemacht wird, weil es einfach auch ein bisschen der Trend der Zeit ist, dass man möglichst viele Dinge möglichst naturnah, sage ich mal, an den Markt bringt. Das wird dann eben mit den Begrifflichkeiten Bio-Regionalhaus gemacht, frisch, eigene Herstellung, was noch alles kommuniziert. Aber es ist alles Werbung. Und wenn ich für mein Unternehmen Werbung mache, dann bin ich nicht nur da, aber eben auch in diesem Bereich im Lauterkeitsrecht unterwegs, das heißt im Wettbewerbsrecht.
Und darf natürlich nur Dinge versprechen, die stimmen. Ich darf niemanden in die Irre führen. Das heißt also, wenn der Verbraucher da drauf guckt, dann muss das, was er versteht, auch wahr sein. Und gerade bei diesen Begrifflichkeiten, also hausgemacht ist ein sehr beliebter Begriff, der ist nicht geschützt, den kann man ohne Zertifizierung oder irgendetwas benutzen, aber das muss natürlich stimmen.
Dann ist natürlich die Frage, wann ist etwas ausgemacht, wenn ich die Dose selber aufgemacht habe und das Ding warm gemacht habe oder muss ich auch den Weizen selber angebaut haben, damit ich hier das Brot verkaufen kann. Da liegt sicherlich in der Mitte irgendwo die Wahrheit und das ändert sich mit dem Verständnis des Verbrauchers im Laufe der Zeit auch. Also da gibt es keine fixe Regel für ein Produkt, dass man sagt, okay, wenn du beim Brot Haus gemacht sagst, dann muss der Weizen von dir kommen oder eben nicht, den darfst du noch gekauft haben, alles andere muss selbst gemacht sein. Das kommt sehr, sehr stark auf den Einzelfall an, während es zum Beispiel bei anderen Begrifflichkeiten, Bio zum Beispiel ist so ein Klassiker, das ist mittlerweile relativ klar geregelt, wenn ich einzelne Produkte oder Produktbestandteile als Bio bezeichne, dann muss ich zertifiziert sein und muss eben auch diesen Kontrollenstand halten.
Mittlerweile eine Änderung im Bereich dieser Zertifizierung. Das ist ja alles mittlerweile aus europäisch geregelt. Und daraus ableitend gibt es mittlerweile so eine unterschiedliche Siegel. Es gibt auch so drei unterschiedliche Siegel, die quasi angeben, zu wie viel Prozent meine Speise aus Bio-Bestandteilen besteht.
Das kann ich dann im Vorhinein selber einschätzen, kann mich zertifizieren lassen, das wird dann kontrolliert und dann darf ich natürlich auch damit werben. Aber das ist der Punkt, ich darf eben auch nur damit werben, wenn ich diese Zertifizierung habe. Und dann gibt es noch viele Begrifflichkeiten, die nicht in dieser Form formalisiert sind, aber auch all diese Begriffe, frisch, regional etc., müssen den Tatsachen entsprechen. Und da muss man natürlich auch sagen, wann ist etwas regional?
Ja, was erwartet denn der Verbraucher, wenn ich ihm sage, das ist regional? Er erwartet sicherlich nicht, dass das irgendwie aus dem europäischen Ausland kommt, sondern regional bedeutet aus meiner Perspektive jedenfalls, dass das Ganze im örtlichen Umkreis ist. Das müssen nicht die zwei Kilometer sein, aber ich weiß nicht, ob mehr als 100 Kilometer, ob ich das noch als regional bezeichnen würde. Okay, also merkt man sich in diesem Bereich am besten, dass man die Versprechen nicht zu groß macht, eher kleiner hält, beziehungsweise da einfach seinen eigenen Menschenverstand auch ansetzt und eben das, was der Durchschnitt unter den Begriffen verstehen würde, zugrunde legt.
Es gibt immer mal wieder Rechtsprechung zu einzelnen Begrifflichkeiten, die sich dann mit einzelnen Produkten auseinandersetzt, wo man dann irgendwo eine vorsichtige Definition findet. Aber es ist immer eine Einzelfallentscheidung und eine allgemeingültige Definition, die so belastbar ist, dass ich sowohl für Kuchen, Pizza und Kaffee sagen kann, wann ist das denn erfüllt, ist super schwer zu machen. In der Tat hat, also das gilt tatsächlich für viele Bereiche, meistens hat man ein ganz gutes Bauchgefühl, wann etwas stimmt und wann nicht. Und wichtig ist eben, dass ich mich immer in die Perspektive des Empfängers versetze.
Das heißt, wen adressiere ich hier eigentlich? Und gerade im Bereich Gastronomie ist es eben der Gast. Was glaubt er denn, was er bekommt, wenn er in ein Geschäft geht, wenn er in einen Café geht und ein Bio-Chai-Latte bestellt. Und danach muss ich mich ausrichten, wenn es gewisse Zertifizierungen gibt, dann muss ich sie eben auch einholen.
Das ist nicht immer mit horrenden Kosten verbunden. Ich muss nur einfach die Formalität einhalten und muss natürlich auch damit rechnen, dass das dann kontrolliert wird. Ist aber letztlich ja in meinem eigenen Interesse. Also machen wir uns nichts vor, keiner geht mehr in ein Restaurant, wo ich weiß, dass da irgendwelche Kontrollen nicht geklappt haben.
Okay, dann haben wir den Blog, glaube ich, auch erledigt und kommen zum größten Blog eigentlich, nämlich dem Urheberrecht. Und zwar das Thema, da würde man sich ja sicherlich auch Gedanken drum machen, wie soll es denn klingen in meinem Café? Also ich glaube, so die übliche Café-Hintergrundmusik kennen wir alle. Je nachdem hat man aber vielleicht auch sein eigenes Konzept und möchte da auch zu unterschiedlichen Tageszeiten verschiedene Stimmungen vermitteln.
Da ist Musik ja doch ziemlich wichtig, würde ich behaupten. Und da gibt es auch öfter Probleme, beziehungsweise haben wir auch schon, egal ob das jetzt Cafés oder Restaurants sind, teilweise Fälle gehabt bei uns in der Kanzlei, wo eben einfach Spotify zum Beispiel angemacht wurde, ohne sich da groß Gedanken drum zu machen. Und dann kommt irgendwann der böse Brief. Und das wollen wir natürlich verhindern, indem wir eben einmal erklären, worauf es denn ankommt.
Also tatsächlich ist es so, dass man nicht einfach nur Spotify Premium zum Beispiel nutzen kann und sagen kann, ja, ich zahle ja hier schon monatlich irgendwie an Spotify, dann darf ich das ja auch in meinem Café nutzen. Denn die Nutzung im Café ist natürlich eine gewerbliche. Und dafür gibt es andere Lizenzbedingungen, So dass man eben da, dafür gibt es auch Verträge und Möglichkeiten, aber man muss eben einen entsprechenden Vertrag abschließen. Denn die Musik ist eben GEMA-pflichtig und dementsprechend, ja, es ist da ganz wichtig, dass man sich vorher überlegt, was nutze ich.
Also wenn es zum Beispiel Spotify ist, dann gibt es da eben extra Tarife für und dass man die auswählt und auch entsprechend bezahlt monatlich, damit man da sicher ist. Ich glaube, die Sache, derer man sich da bewusst werden muss, ist, dass wenn ich Musik in meinem Café spiele, dann ist es eine urheberrechtliche Nutzungshandlung, eine Verwertungshandlung, die ich da tätige, die ursprünglich exklusiv dem Urheber zugesprochen wird. Urheber, Leistungsschutzrechtsinhaber. Also demjenigen, an einem Musikstück kann es sehr komplex sein, da gibt es den Text, da gibt es die Komposition, da gibt es die Melodie, da können unterschiedlich Beteiligte drinstecken, also unterschiedliche Rechteinhaber.
Aber all diese haben erstmal das Recht zu sagen, so, mit diesem Werk passiert jetzt A, B, C. Und wenn ich sage, ich spiele das jetzt in meinem Café, dann gebe ich das ja erstmal einer unbestimmten Öffentlichkeit auch wieder, weil in mein Café darf ja jeder reinkommen. Und das ändert übrigens nichts, wenn ich das beschränke. Und damit mache ich etwas, was ich normalerweise, oder nicht nur normalerweise, sondern erstmal nie darf.
Das heißt, ich brauche eine Erlaubnis dafür. Und jetzt ist es so, dass viele Künstler hergehen und sagen, okay, diese Erlaubnis, da kümmere ich mich nicht selber drum, sondern ich lasse eben jemanden das erledigen. Zum Beispiel die GEMA, eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. vollen Namen, den werde ich, glaube ich, niemals auswendig lernen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. GEMA kann man sich etwas besser merken, aber die kann ich dann fragen, blöd gesagt. Also ich frage die natürlich nicht in der Form, dass ich sage, guten Tag, liebe GEMA, kann ich dieses Lied spielen, sondern ich kann auf deren Website gehen und kann dann zum Beispiel so Monatspakete für die Gastronomie abschließen. Die sind unterschiedlich umfangreich, das geht irgendwie bei knapp 70 Euro im Monat los und dann kann ich da bestimmte Nutzungshandlungen vornehmen und das sollte ich auch tun.
Wenn ich jetzt sage, ich meine, wir kennen das alle, wir kennen alle irgendwie die Cafés, wo im Hintergrund dann irgendwelche YouTube-Streams laufen und dann grätsche ich auf einmal irgendeine komische Werbung rein und finde ich jetzt als Gast ein bisschen seltsam. Aber natürlich machen das vielleicht viele auch nicht. Nicht probenartig wird das auch mal kontrolliert. Dann habe ich natürlich auch die Möglichkeit, GEMA-freie Musik zu nutzen.
Das befreit mich natürlich von der Pflicht, bei der GEMA-Abgaben zu zahlen. GEMA-frei heißt aber auch nicht immer lizenzfrei. Es gibt ja trotzdem Rechteinhaber, die da Rechte dran haben. Die lassen sie halt nicht über die GEMA geltend machen.
Es gibt natürlich aber auch lizenzfreie Musik, also Musik, wo die Künstler sagen, nö, ihr könnt damit machen, was ihr wollt. muss ich halt nur finden, gibt Suchmaschinen für etc. und muss dann natürlich auch zu meinem Stil passen. Wenn ich jetzt sage, okay, ich will aber immer nur Charts rauf und runter spielen, ja, dann muss ich aber auch davon ausgehen, dass ich das nicht ohne weiteres lizenzfrei oder kostenfrei vor allen Dingen tun darf.
Mittlerweile ist es ja auch so, dass es gibt KI-generierte Radiosender, die dann quasi so ein Hintergrundgewäsch spielen, sage ich mal, ganz frech. Naja, manchmal reicht es vielleicht schon, wenn ich nur so ein bisschen Fahrstuhlmusik im Hintergrund brauche. Vielleicht ist das dann auch schon ausreichend. Da entstehen mir natürlich dann keine Lizenz.
Wie ist es denn beim Beispiel Spotify, wenn ich jetzt da einen Business-Account anlege, hat sich dann Spotify schon für mich um dieses GEMA-Thema gekümmert oder muss ich das trotzdem noch selber machen? Das muss ich trotzdem noch selber machen. Also Spotify Premium ist nur für die private Nutzung, nicht die kommerzielle Nutzung gedacht. Das ist meine, ich sogar ausdrücklich verboten, dass ich das öffentlich abspiele, auch in einem Premium-Account.
Der befreit mich halt von Werbung, aber nicht davon, dass ich sage, okay, ich kann jetzt hier, es ist ja nicht Spotify Business, in Anführungsstrichen. Ich weiß gar nicht, ob es das gibt. Aber nein, Spotify Premium hilft nicht. Also wie gesagt, die GEMA ist da eigentlich der Weg, den man gehen sollte.
Es kommt auch immer so ein bisschen darauf an. Betrifft ja zum Beispiel auch Radio, wenn ich einfach Radio spielen will. Es gibt ja durchaus Radiosender, die eben frei sind von, wenn ich keine Werbung, keine Nachrichten hören möchte, habe ich ja trotzdem schlicht Radiosender, die irgendwie die Musik spielen, die ich gerne hören möchte. Ich weiß nicht, 80er, 90er, irgendwelchen Jazz-Kram oder was weiß ich.
Und das ändert aber nichts daran. dass ich natürlich auch dafür eine Lizenz brauche. Und das gilt für Ton, ohne dass wir es jetzt groß aufblähen, aber auch für Bild. Also die Klassiker sind einfach, ich meine, es ist WM-Zeit.
Wenn ich jetzt WM-Spiele zeige in meiner Kneipe, dann muss ich natürlich das lizenzieren. Also das ist nun mal so und wird, glaube ich, Sky ist ein größerer Anbieter, der da auch mal verfolgt, wenn es um Bundesligaspiele etc. geht. Da wird halt auch kontrolliert und kann aus Erfahrung sagen, dass das günstiger ist, einen Vertrag abzuschließen und das laufen zu lassen, als im Nachhinein für die Kosten aufkommen zu müssen.
Ja, und unabhängig von Streaming muss man da ja auch aufpassen, wenn es jetzt darum geht, dass man Bilder zum Beispiel für die Speisekarte oder sonstige Werbung hat. Also es können ja auch Bilder aus dem eigenen Café sein oder selbst hergerichtete Essensbilder. Wenn ich die nicht selber gemacht habe, sondern jemand anders, dann hat derjenige ja auf jeden Fall Rechte daran. Genauso natürlich, wenn ich irgendwie Personen abbilde, dann haben diese Personen Rechte, die ich beachten muss.
Und da ist auf jeden Fall auch Vorsicht geboten. Also wäre ganz schön ärgerlich, wenn man jetzt eine Speisekarte gestaltet und dann merkt, ich kann das alles nicht verwenden, weil ich da irgendwie zum Beispiel den Urheber nicht genannt habe oder überhaupt nicht geklärt mit dem Urheber, ob ich seine Bilder verwenden darf oder in welchem Ausmaß. Also da auf jeden Fall Vorsicht, solange man nicht wirklich alles aus eigener Hand macht und keine Personen abbildet. Ja, einmal das, das aus eigener Hand machen.
Und vor allen Dingen aber auch, wenn ich jetzt die Bilder nehme, die tatsächlich, sagen wir mal, ich habe irgendwie Gastronomie, wo ich auch vielleicht einen größeren Essensanteil habe, nicht nur so Kaffeebereich, wo ich mal irgendwie, weiß nicht, ein aufgewärmtes Croissant bekomme, sondern ich habe richtige Speisen, die ich da zubereite und auch entsprechend darstellen möchte. Dann muss ich natürlich schauen, dass das, was ich da präsentiere, zum einen tatsächlich das ist, was es bei mir gibt. Also wenn ich da jetzt eine, ich weiß es nicht, ein ganz tolles Gericht auf meine Karte nehme und das koche und nehme mir dann irgendein schönes Foto im Internet, das ich meine, das ganz gut dazu passt, dann ist der eine Punkt natürlich der, dass ich schauen muss, dass ich dieses Bild überhaupt benutzen darf. Auch dafür kommt immer wieder vor, dass es Briefe gibt von den Rechteinhabern, sagen, das ist aber nicht in Ordnung und da ist es immer günstiger, sich vorher eine Lizenz zu holen oder eben das Bild selber zu machen.
Das setzt natürlich voraus, dass ich das, was ich da verkaufe, auch gerne zum Bewerben benutze, weil wenn ich da nämlich auf einmal so eine, weiß ich, eine Gänsekeule mit Rotkohl und Klößen, die kann man so oder so machen, das kann richtig, richtig top aussehen auf dem Teller und es kann ein riesen Gematsche sein. So, wenn ich verspreche, dass das richtig toll aussieht und der Gast bekommt nachher das also deutlich anders, ja, dann muss ich mir auch die Frage stellen, ob das denn die richtige Werbung ist und nicht vielleicht auch da an der Stelle schon wieder irreführt ist. Klar, Speisen kommt es auf Geschmack, kommt Zutaten etc. an, Optik ist nicht allein entscheidend, definitiv nicht, aber ich glaube, da darf die Gap zwischen dem, was ich präsentiere und verspreche und dem, was der Gast bekommt, auch nicht zu groß sein.
Und das zum einen aus rechtlicher Sicht und zum anderen aber auch aus Sicht des Gastes. Also wenn ich, heute wird vieles schön versprochen, online, ja, sieht alles relativ perfekt aus und dann gehe ich da hin und dann entspricht das nicht dem, weiß ich nicht, ob ich dann als Gast unbedingt wiederkomme. Und das ist jetzt wenig rechtlich, aber sollte auch so ein Punkt sein, wo ich mir vorher, glaube ich, Gedanken drüber mache. Es muss ja schon irgendwo authentisch bleiben.
und das dann ein Fall fürs Wettbewerbsrecht wäre eine andere Frage. Dann hätte ich noch zwei Punkte, vielleicht auch zum Thema Werbung und Außenbild. Es gibt ja auch immer wieder Kooperationen, zum Beispiel mit Foodbloggern oder Influencern, die vielleicht auch einfach netterweise, ohne dass ich das jetzt explizit anfrage oder eben auch auf Anfrage Werbung machen, verlinken, wie auch immer. Da ganz wichtig, das muss als solche gekennzeichnet sein.
Ich glaube, viel mehr wollen wir darauf jetzt auch gar nicht eingehen. Dazu haben wir auch schon einzelne Folgen gemacht. Das war die Folge 75, die wir dazu gemacht haben. Also wichtig ist, beide Seiten müssen das dann natürlich als Werbung kennzeichnen.
Genau, das ist das eine. Und ein anderer Punkt, der aus meiner Sicht super wichtig ist, da wären wir wieder ein bisschen bei dem Thema, ich kenne die Speisekarte schon, Im Zweifel kenne ich auch die Google-Bewertungen schon, bevor ich irgendwo hingehe. Je nachdem, gerade wenn man vielleicht auch irgendwo ist, wo man sich nicht so auskennt, schaut man vielleicht auf Google, Google Maps, was ist denn hier in der Nähe, wo kann ich hingehen? Und dann hat das, glaube ich, jeder von uns schon mal erlebt, dass man doch eher das auswählt, wo viele Sternebewertungen sind, als das, wo irgendwie kaum was bewertet ist oder die Bewertungen schlecht sind.
Hier ganz wichtig, es gibt Möglichkeiten, gegen Bewertungen vorzugehen, wenn die nicht in Ordnung sind, wenn die eben nicht den Tatsachen entsprechen oder sogar die Person gar kein Gast war. Also da lohnt es sich im Zweifel, sich das genauer anzuschauen und da eben auch Löschanträge bei Google zu stellen. Darum ist es natürlich auch nicht in Ordnung, Bewertungen zu fälschen, zu kaufen, wie auch immer. Also das muss auch klar sein.
Aber wenn man da eben Dinge hat, wo man meint, das entspricht nicht den Tatsachen, das ist nicht gerechtfertigt, dann lohnt es sich im Zweifel, das einmal zu prüfen und bei Google zu melden. Da hat man relativ häufig einen ganz guten Anpack, wenn man sagen kann oder nachweisen kann man es in dem Fall nicht, dass ja Leute Bewertungen vornehmen, die die Leistung nicht in Anspruch genommen haben. Das ist natürlich eine relativ klare Linie in der Rechtsprechung, die sagt, okay, wenn ich etwas, eine Leistung nicht in Anspruch genommen habe, kann ich sie nicht bewerten. Wenn ich das trotzdem tue, dann hat der Bewertete die Möglichkeit, das Ganze entfernen zu lassen.
Es gibt noch diverse andere Punkte, die man, glaube ich, beachten muss, die aber in Bereiche ragen, die wir tatsächlich nicht vordergründig bearbeiten und die auch den Umfang dieser Folge sprengen würden. Ich habe natürlich Informationspflichten, was meine Lebensmittel angeht. Die muss ich erfüllen. Es gibt steuerrechtliche Aspekte.
Es gibt zuletzt, glaube ich, auch relativ viele Diskussionen darüber, wie mein Kassensystem aussehen muss und was für Abrechnungen ich erstellen muss. Da halten wir uns ganz bewusst raus. Wenn da größeres Interesse besteht, können wir natürlich bestimmt auf Spezialisten verweisen. Aber ich glaube, die Bereiche, die unsere tägliche Praxis betreffen, die haben wir hier ganz gut abgerissen.
Jeden Punkt kann man, glaube ich, sehr stark intensivieren, aber wir haben zu einigen Punkten also auch einen Überblick zum Markenrecht, einen Überblick zum Wettbewerbsrecht und eben diese ganze Thematik mit dem Bereich Influencing haben wir in einzelnen Folgen aber schon mal vertieft. Und deswegen würde ich sagen, wenn es in dem Bereich noch Rückfragen gibt zu einzelnen Punkten, immer her damit, wie gewohnt an podcast.tvw.loh. Ich habe dem Ganzen nämlich ansonsten auf meiner Liste nicht mehr viel hinzuzufügen und würde mich an dieser Stelle verabschieden und sagen auf Wiederhören und bis in zwei Wochen. Ja, von mir gibt es auch nicht mehr viel hinzuzufügen, außer dass ich gespannt bin, wann ich denn dann irgendwann in Zukunft mal in deinem Café Crepe essen kann und welche Musik dann läuft.
Ja, also Crepe verspreche ich, das Café drum bringt, müsste man mal gucken. Ja, und dann hören wir uns beim nächsten Kaffee vielleicht wieder und bis dahin eine gute Zeit und auf Wiederhören.
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