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BGH-Urteil zu USM Haller: Wann Designmöbel urheberrechtlich geschützt sind

Der BGH stärkt den Urheberschutz für Designmöbel: Für Gebrauchskunst gelten keine strengeren Hürden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit zwischen USM Haller und dem Anbieter Konektra ein wichtiges Urteil zum Urheberrecht an Designmöbeln gefällt. Die Karlsruher Richter entschieden nicht abschließend, dass das bekannte Möbelsystem geschützt ist. Sie stellten jedoch klar, dass für Gebrauchsgegenstände keine strengeren Anforderungen gelten dürfen als für andere Kunstwerke. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall erneut prüfen.

Streit um den Designklassiker USM Haller

Das modulare USM-Haller-Möbelsystem ist für seine verchromten Rohre, kugelförmigen Verbindungselemente und farbigen Metallflächen bekannt. USM wirft dem Nürnberger Anbieter Konektra vor, nicht nur Ersatz- und Erweiterungsteile anzubieten, sondern sämtliche Komponenten für den Bau vollständiger Regale und Sideboards bereitzustellen. Zusätzlich konnten Kunden einen Montageservice buchen. USM verlangte deshalb unter anderem Unterlassung und Schadensersatz.

Das Landgericht Düsseldorf hielt das Möbelsystem für urheberrechtlich geschützt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verneinte dagegen einen Schutz als Werk der angewandten Kunst und gab USM lediglich auf Grundlage des Wettbewerbsrechts teilweise recht. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung insoweit auf und verwies den Rechtsstreit zurück an das OLG Düsseldorf (BGH, Urteil v. 02. Juli 2026, Az.: I ZR 96/22).

Auch Möbel können Kunst sein

Das Urheberrecht schützt nicht nur Gemälde, Musik oder Literatur. Nach § 2 Urheberrechtsgesetz können auch Gebrauchsgegenstände sogenannte Werke der angewandten Kunst sein. Voraussetzung ist eine persönliche geistige Schöpfung. Das Design muss freie und kreative Entscheidungen erkennen lassen und darf nicht ausschließlich durch technische oder funktionale Vorgaben bestimmt sein.

Der BGH betonte, dass bei Möbeln kein strengerer Maßstab gelten darf als bei anderen Werkarten. Entscheidend ist eine objektive Betrachtung des konkreten Designs. Ob der Gestalter selbst bewusst ein Kunstwerk schaffen wollte, spielt keine entscheidende Rolle. Auch spätere Umstände, beispielsweise die Ausstellung in Museen oder die Anerkennung in Fachkreisen, dürfen als Hinweise auf die Originalität berücksichtigt werden. Ein ansprechendes Aussehen allein genügt allerdings nicht.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Selbst wenn das OLG Düsseldorf den Urheberrechtsschutz bejaht, ist damit noch nicht automatisch eine Verletzung durch Konektra festgestellt. Dafür muss geprüft werden, ob gerade diejenigen kreativen Merkmale übernommen wurden, die dem Original seine urheberrechtliche Eigenart verleihen.

Eine allgemeine Ähnlichkeit der Möbelstücke oder derselbe Gesamteindruck reichen nicht ohne Weiteres aus. Die geschützten schöpferischen Elemente müssen in dem angegriffenen Produkt wiedererkennbar sein. Technisch notwendige Merkmale können dagegen grundsätzlich nicht über das Urheberrecht monopolisiert werden.

Bedeutung für Designer und Hersteller

Das BGH-Urteil stärkt die Position von Designern und Herstellern hochwertig gestalteter Alltagsprodukte. Möbel, Leuchten oder andere Gebrauchsgegenstände können auch ohne ein eingetragenes Designrecht urheberrechtlich geschützt sein. Der Schutz bleibt jedoch an nachweisbare kreative Gestaltungsentscheidungen gebunden. Für Hersteller ähnlicher Produkte bedeutet das: Nicht jede Übereinstimmung ist verboten, die Übernahme prägender schöpferischer Elemente kann aber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen. Mehr zum Schutz kreativer Leistungen lesen Sie in unserem Urheberrecht.

Was von der Entscheidung bleibt

Der Streit um das USM-Haller-Möbelsystem ist noch nicht beendet. Das Urteil beseitigt jedoch die zu hohen Hürden, die das OLG Düsseldorf bei der Prüfung angewandter Kunst angelegt hatte. Das Berufungsgericht muss nun erneut klären, ob das Möbelsystem ausreichend originell ist und ob Konektra geschützte Gestaltungselemente übernommen hat.

Hat der BGH entschieden, dass USM-Haller-Möbel urheberrechtlich geschützt sind?

Nein. Der BGH hat den Urheberrechtsschutz nicht abschließend bestätigt. Das OLG Düsseldorf muss diese Frage unter Beachtung der Vorgaben des BGH und des Europäischen Gerichtshofs neu beurteilen.

Können Möbel überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?

Ja. Möbel können als Werke der angewandten Kunst geschützt sein, wenn ihre Gestaltung auf freien und kreativen Entscheidungen beruht und nicht ausschließlich technisch oder funktional vorgegeben ist.

Reicht es für den Urheberrechtsschutz aus, dass ein Möbelstück besonders schön ist?

Nein. Ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild allein genügt nicht. Erforderlich ist eine eigenständige kreative Gestaltung, in der sich individuelle Entscheidungen des Urhebers ausdrücken.

Darf Konektra weiterhin kompatible Ersatzteile anbieten?

Das Urteil enthält kein allgemeines Verbot kompatibler Ersatzteile. Entscheidend wird sein, ob die angebotenen Produkte geschützte kreative Merkmale des USM-Haller-Systems übernehmen. Darüber muss das OLG Düsseldorf erneut entscheiden.

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