Gerichtliche Verfahren und einstweilige Verfügung im Urheberrecht

Wenn außergerichtlich nichts mehr geht, entscheidet die Wahl des Verfahrens. Das Eilverfahren bringt in Tagen ein vollstreckbares Verbot, klärt aber nur die Unterlassung. Die Hauptsache dauert länger und bringt auch das Geld. Beides hat eigene Fallstricke.

Die einstweilige Verfügung

Sie setzt einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus. ==Der Verfügungsgrund entfällt, wenn Sie zu lange zuwarten.== Wie lange zu lang ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich; in der Praxis wird häufig ein Zeitraum von etwa einem Monat ab Kenntnis genannt. Wer erst wochenlang verhandelt und dann den Eilantrag stellt, steht regelmäßig ohne Dringlichkeit da.

Der Antrag kann ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss ergehen, was den Überraschungseffekt sichert. Der Gegner kann Widerspruch einlegen, der an keine Frist gebunden ist. Wird die Verfügung später aufgehoben, haftet der Antragsteller nach § 945 ZPO verschuldensunabhängig auf den entstandenen Schaden. Das ist das eigentliche Risiko des Eilverfahrens.

Schutzschrift und Abschlusserklärung

Wer eine Verfügung gegen sich erwartet, kann eine Schutzschrift im zentralen Register hinterlegen. Sie sorgt dafür, dass das Gericht die eigenen Argumente kennt, bevor es entscheidet. Umgekehrt fordert der Antragsteller nach erlassener Verfügung die Abschlusserklärung an, mit der der Gegner die Verfügung als endgültige Regelung anerkennt. Erst sie erspart die Hauptsacheklage.

Die Hauptsache

Sie klärt alle Ansprüche endgültig, also auch Schadensersatz, Auskunft und Kosten. Üblich ist die Stufenklage: zuerst Auskunft, dann Bezifferung, dann Zahlung. Für Urheberrechtsstreitigkeiten bestehen Zuständigkeitskonzentrationen, sodass regelmäßig ein spezialisiertes Landgericht entscheidet.

Wir wählen mit Ihnen das Verfahren, das zum Ziel passt, und sagen offen, welches Kostenrisiko damit verbunden ist. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich eine einstweilige Verfügung?

Bei klarer Sach- und Rechtslage innerhalb weniger Tage, teils ohne mündliche Verhandlung. Voraussetzung ist, dass Sie selbst zügig gehandelt haben.

Wie lange darf ich mit dem Eilantrag warten?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Die Gerichte handhaben es unterschiedlich, häufig wird ein Zeitraum von etwa einem Monat ab Kenntnis genannt. Wer verhandelt, sollte das dokumentieren und parallel die Frist im Blick behalten.

Was kostet mich ein Verfahren?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wer unterliegt, trägt sie. Im Eilverfahren kommt das Risiko aus § 945 ZPO hinzu: Wird die Verfügung aufgehoben, haften Sie für den Schaden des Gegners, und zwar unabhängig von einem Verschulden.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine vorsorgliche Verteidigungsschrift, die im zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt wird. Sie stellt sicher, dass das Gericht Ihre Sicht kennt, bevor es über einen Eilantrag entscheidet.

Reicht die einstweilige Verfügung, oder brauche ich noch eine Klage?

Die Verfügung regelt nur vorläufig und nur die Unterlassung. Gibt der Gegner eine Abschlusserklärung ab, wird sie endgültig. Andernfalls und für Zahlungsansprüche ist die Hauptsache nötig.

Welches Gericht ist zuständig?

Für Urheberrechtsstreitigkeiten bestehen in den Ländern Zuständigkeitskonzentrationen bei bestimmten Landgerichten. Das erhöht die Spezialisierung der Kammern erheblich.

Was ist eine Stufenklage?

Eine Klage in Stufen: zuerst Auskunft, dann Bezifferung des Anspruchs auf Grundlage der Auskunft, dann Zahlung. Sie erspart es, den Schaden zu beziffern, bevor die nötigen Zahlen vorliegen.

Kann ich das Kostenrisiko begrenzen?

Teilweise. Möglich sind eine Beschränkung des Antrags, eine Streitwertherabsetzung nach § 12 UWG in bestimmten Fällen sowie Rechtsschutzversicherungen, die allerdings gewerbliche Schutzrechte häufig ausschließen.

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