Prozessvertretung im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht gibt es keine Selbstvertretung. Für alle Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind die Landgerichte ausschließlich zuständig, § 14 Abs. 1 UWG, und vor dem Landgericht müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen, § 78 Abs. 1 ZPO. Wer eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhält, braucht also von der ersten Stunde an einen Anwalt, und die Fristen sind kurz.

Welches Gericht zuständig ist

Der Streitwert spielt für die Zuständigkeit keine Rolle. Auch die Anhebung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit auf 10.000 Euro zum 1. Januar 2026 ändert daran nichts, weil § 14 Abs. 1 UWG streitwertunabhängig auf die Landgerichte verweist.

Für Unternehmen aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis führt das regelmäßig zum Landgericht Köln, dem die Wettbewerbsstreitsachen für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln zugewiesen sind (§ 24 der Justizzuständigkeitsverordnung Nordrhein-Westfalen). Das hat einen praktischen Vorteil, weil dort eine eingearbeitete Kammer entscheidet, wobei die Anreise länger wird als zum Gericht vor Ort.

Das Eilverfahren bestimmt das Tempo

Einstweilige Verfügungen können im Wettbewerbsrecht ohne Darlegung und Glaubhaftmachung der Dringlichkeit ergehen, § 12 Abs. 1 UWG. Sie ergehen häufig ohne mündliche Verhandlung, sind sofort vollstreckbar, und ein Verstoß löst ein Ordnungsgeld aus, sodass zwischen Zustellung und der ersten eigenen Entscheidung oft nur wenige Tage liegen.

Umgekehrt liegt gerade im Zeitablauf häufig die beste Verteidigung: Wer nach Kenntnis der Werbung zu lange zuwartet, verliert die Dringlichkeit, wobei die Gerichte dafür regelmäßig einen Monat ansetzen und die Fristen von Gericht zu Gericht abweichen. Ebenso lohnt der Blick darauf, ob die Verfügung fristgerecht vollzogen wurde und ob der Antragsteller überhaupt Mitbewerber oder anspruchsberechtigter Verband ist, § 8 Abs. 3 UWG.

Was wir für Sie übernehmen

  • Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung. Widerspruch, Antrag auf Aufhebung wegen veränderter Umstände und, wenn ein Antrag zu erwarten ist, die vorsorgliche Schutzschrift im zentralen Register.
  • Eigene Eilanträge. Wenn ein Mitbewerber mit unlauterer Werbung am Markt ist und schnelles Handeln nötig ist, wobei wir vorher die Dringlichkeitsfrist prüfen.
  • Hauptsacheverfahren. Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, ebenso die Verteidigung dagegen.
  • Abschlussverfahren. Prüfung des Abschlussschreibens und der Abschlusserklärung, die die Verfügung endgültig macht und deshalb nie ohne Prüfung abgegeben werden sollte.
  • Streit um die Vertragsstrafe. Aus einer früher abgegebenen Unterlassungserklärung, einschließlich der Frage, ob der beanstandete Vorgang überhaupt kerngleich ist.
  • Kosten und Gegenansprüche. Bei unberechtigter oder formal fehlerhafter Abmahnung steht Ihnen ein eigener Anspruch auf Ersatz Ihrer Rechtsverteidigungskosten zu, § 13 Abs. 5 UWG.
  • Berufung. Vor dem Oberlandesgericht Köln, für die seit dem 1. Januar 2026 eine Beschwer von über 1.000 Euro nötig ist, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.

Sprechen Sie uns an, sobald Ihnen ein Antrag, eine Klage oder eine Verfügung zugestellt wurde, oder rufen Sie direkt an: 0228 387 560 200. Die Kosten besprechen wir vorher mit Ihnen.

Häufige Fragen

Kann ich mich im Wettbewerbsrecht selbst vertreten?

Nein. Für Ansprüche aus dem UWG sind die Landgerichte ausschließlich zuständig, § 14 Abs. 1 UWG, und dort besteht Anwaltszwang, § 78 Abs. 1 ZPO. Das gilt unabhängig davon, wie hoch der Streitwert ist.

Mir wurde eine einstweilige Verfügung zugestellt. Was ist zuerst zu tun?

Die beanstandete Werbung anhalten und nichts unterschreiben. Die Verfügung ist sofort vollstreckbar, ein Verstoß kann ein Ordnungsgeld auslösen. Ob Widerspruch sinnvoll ist, sollte innerhalb weniger Tage geprüft werden.

Wie schnell muss ich gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen?

Im Eilverfahren zügig. Die Gerichte nehmen die Dringlichkeit regelmäßig nach etwa einem Monat ab Kenntnis nicht mehr an, wobei die Fristen von Gericht zu Gericht abweichen. Danach bleibt der Weg über die Hauptsacheklage.

Muss ich nach Köln, obwohl mein Unternehmen in Bonn sitzt?

In der Regel ja. Die Wettbewerbsstreitsachen des Oberlandesgerichtsbezirks Köln sind beim Landgericht Köln zusammengefasst, § 24 der Justizzuständigkeitsverordnung NRW. Wir vertreten Sie dort, sodass Sie nur zu Terminen erscheinen müssen, in denen Ihre Anwesenheit sinnvoll ist.

Was kostet ein Verfahren im Wettbewerbsrecht?

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der im Wettbewerbsrecht häufig zwischen 10.000 und 50.000 Euro angesetzt wird. Wer unterliegt, trägt die Kosten beider Seiten. Wir schätzen den Rahmen vor der Beauftragung und sprechen ihn mit Ihnen durch.

Die Abmahnung war unberechtigt. Bekomme ich meine Kosten ersetzt?

Ja, § 13 Abs. 5 UWG gibt Ihnen bei unberechtigter oder formal fehlerhafter Abmahnung einen eigenen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Rechtsverteidigungskosten, der Höhe nach begrenzt auf den Aufwendungsersatz, den die Gegenseite verlangt hätte.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine vorsorgliche Verteidigungsschrift im zentralen Schutzschriftenregister. Sie lohnt, wenn Sie mit einem Eilantrag rechnen, etwa nachdem Sie eine Abmahnung zurückgewiesen haben. Das Gericht kennt dann Ihre Argumente, bevor es ohne mündliche Verhandlung entscheidet.

Passend zum Thema