Anwaltliche Hilfe im Wettbewerbsrecht

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung ist für Unternehmen oft belastend und erfordert rasches Handeln. Ob irreführende Werbung, fehlerhafte Preisangaben oder fehlende Kennzeichnungen – wir prüfen die Rechtmäßigkeit und entwickeln eine geeignete Strategie zur Abwehr oder Verhandlung. Falls eine Unterlassungserklärung gefordert wird, sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen nicht unnötig belastet wird.

Einstweilige Verfügung und Klage

Eine einstweilige Verfügung nach einer Abmahnung erfordert schnelles Handeln, da sie drastische Maßnahmen wie Verkaufsstopps auslösen kann. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Verfügungen abzuwehren oder gerichtlich anzufechten. Wir vertreten Sie umfassend im Verfahren, beraten zu Widerspruch und Anfechtung und stehen Ihnen auch im Hauptsacheverfahren zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen.

Unser erfahrenes Team

Dennis Tölle

Dennis Tölle

Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht

Florian Wagenknecht

Florian Wagenknecht

Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht

Häufige Fragen zu Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, z. B. irreführende Werbung. Sie dient dazu, Streitigkeiten zu vermeiden, ohne direkt ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Prüfen Sie die Abmahnung sofort und notieren Sie sich die Frist zur Reaktion. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da dies weitreichende Folgen haben kann.

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die schnell erlassen wird, um einen Wettbewerbsverstoß kurzfristig zu stoppen. Sie kann Verkaufsverbote, Werbeeinschränkungen oder Rückrufaktionen umfassen.

Das Ignorieren einer einstweiligen Verfügung kann erhebliche Folgen haben, wie hohe Ordnungsgelder oder sogar Zwangshaft für Geschäftsführer. Rechtzeitiges Handeln ist daher unerlässlich.

Ja, eine Reaktion ist empfehlenswert. Ignorieren Sie eine Abmahnung, kann der Absender eine einstweilige Verfügung beantragen. In einigen Fällen ist jedoch die Abwehr der Abmahnung möglich.

Fristen bei Abmahnungen sind oft sehr kurz und liegen bei wenigen Tagen. Für einstweilige Verfügungen gibt es ebenfalls enge Fristen für Widerspruch und Anfechtung, die meist in der Verfügung selbst genannt sind.

Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der in der Abmahnung oder Verfügung festgelegt wird. Abgemahnte müssen häufig Anwaltskosten des Gegners übernehmen, wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Sie kann jedoch Vertragsstrafen bei Verstößen nach sich ziehen, weshalb sie vorsichtig formuliert werden muss.

Marktverhaltensregeln sind gesetzliche Vorschriften, die fairen Wettbewerb sicherstellen, z. B. die Preisangabenverordnung, das Verpackungsgesetz oder das Heilmittelwerbegesetz. Verstöße können zu Abmahnungen führen.

Häufige Abmahnungen betreffen irreführende Werbung, fehlerhafte Preisangaben, falsche Produktkennzeichnungen und unzulässige Gesundheitsversprechen.

Ja, in vielen Fällen gibt es Verteidigungsstrategien. Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und ob eine Abwehr sinnvoll ist.

Das Verfahren ist in der Regel beschleunigt. Der Antragsteller reicht den Antrag bei Gericht ein, und das Gericht entscheidet meist ohne Anhörung des Abgemahnten. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung ist jedoch möglich.

Ja, bei Wettbewerbsverstößen können Konkurrenten unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn sie durch das Verhalten finanzielle Nachteile erlitten haben.

Durch regelmäßige rechtliche Überprüfungen Ihrer Marketingmaßnahmen, Produktkennzeichnungen und Geschäftsbedingungen können Sie potenzielle Verstöße vermeiden.

Online-Händler müssen zahlreiche Marktverhaltensregeln beachten, wie transparente Preisangaben und vollständige Produktkennzeichnungen. Verstöße werden oft schnell entdeckt und abgemahnt.

Beiträge zum Wettbewerbsrecht

Sprechen Sie uns an