Beweissicherung von Urheberrechtsverletzungen

Wer eine Rechtsverletzung im Netz verfolgen will, muss sie erst einmal festhalten. Inhalte verschwinden, sobald der Verletzer merkt, dass jemand hinsieht. Ein Screenshot allein trägt vor Gericht selten, weil er sich leicht erzeugen lässt und weder Zeitpunkt noch Kontext belegt.

Was eine belastbare Sicherung ausmacht

  • Vollständigkeit. Nicht nur der Ausschnitt mit dem Werk, sondern die gesamte Seite mit sichtbarer Adresse, Datum und Umgebung. Der Kontext entscheidet häufig über die Bewertung, etwa ob werblich oder redaktionell genutzt wurde.
  • Nachvollziehbares Verfahren. Wer hat wann mit welchem Werkzeug gesichert? Ein dokumentiertes, wiederholbares Vorgehen ist mehr wert als ein perfekter Einzelscreenshot.
  • Die Datei selbst. Das Bild oder Dokument herunterladen und mit seinen Metadaten sichern. Sie belegen häufig die Herkunft und manchmal, dass die eigenen Angaben entfernt wurden, was nach § 95c UrhG unzulässig ist.
  • Prüfsummen. Ein Hashwert je Datei belegt, dass sie später nicht verändert wurde. In Verbindung mit einem qualifizierten Zeitstempel entsteht daraus ein starkes Beweismittel.
  • Umfang und Dauer. Für die Höhe des Anspruchs zählt, wie lange und wie prominent genutzt wurde. Archivdienste können frühere Zustände belegen.
  • Der Verantwortliche. Impressum, Registerauszug und technische Zuordnung. ==Nicht selten weicht der tatsächliche Betreiber von dem ab, was ein Rechercheportal ausweist==, weshalb die Live-Quelle den Ausschlag gibt.

Wann ein Notar oder ein Sachverständiger sinnvoll ist

Bei hohen Streitwerten, bei zu erwartendem Bestreiten oder bei flüchtigen Inhalten wie Livestreams und Stories kann eine notarielle Feststellung oder ein Sachverständigengutachten den Ausschlag geben. In den meisten Fällen genügt eine sorgfältige eigene Dokumentation, sofern sie methodisch sauber ist und zeitnah erfolgt.

Wir sichern Verletzungen für Sie und bauen die Dokumentation so auf, dass sie im Verfahren trägt. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Reicht ein Screenshot?

Als erster Schritt ja, als alleiniges Beweismittel selten. Er belegt weder den Zeitpunkt noch den Kontext und lässt sich leicht erzeugen. Sinnvoll ist die vollständige Seitenerfassung samt Adresse und Datum, ergänzt um die heruntergeladene Datei.

Der Inhalt ist schon offline. Ist alles verloren?

Nicht unbedingt. Archivdienste, Suchmaschinen-Caches und eigene frühere Aufzeichnungen können den früheren Zustand belegen. Je schneller gehandelt wird, desto besser die Chancen.

Was ist ein Hashwert und wozu brauche ich ihn?

Eine Prüfsumme, die sich bei jeder Änderung der Datei verändert. Sie belegt, dass die gesicherte Datei später nicht manipuliert wurde, und ist gerade bei größeren Sicherungen sinnvoll.

Muss ich einen Notar einschalten?

Nur in besonderen Fällen. Bei hohen Werten, absehbarem Bestreiten oder flüchtigen Inhalten kann es sich lohnen. In der Mehrzahl der Fälle genügt eine methodisch saubere eigene Sicherung.

Wie finde ich heraus, wer hinter einer Website steckt?

Über das Impressum, ergänzt um Registerauszüge und technische Angaben. Die Angaben in Rechercheportalen sind häufig veraltet, maßgeblich ist das aktuelle Impressum der beanstandeten Seite.

Darf ich mich für die Sicherung anmelden oder einen Testkauf machen?

Häufig ja, es kommt aber auf die Umstände an. Bei geschlossenen Bereichen und bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist Vorsicht geboten. Wir klären das vorab.

Wie schnell muss ich sichern?

So schnell wie möglich, und jedenfalls bevor der Verletzer Kenntnis erlangt. Für ein späteres Eilverfahren zählt zudem, dass Sie danach zügig handeln.

Können Sie das für mich übernehmen?

Ja. Wir sichern in einem dokumentierten Verfahren, erfassen die Rechtekette und bereiten die Unterlagen so auf, dass sie unmittelbar für Abmahnung oder Antrag verwendbar sind.

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