Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Urheberrecht und Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Das Design der bekannten Birkenstock-Sandalen genießt keinen Urheberrechtsschutz. Damit endet ein langer Rechtsstreit, in dem das Unternehmen Birkenstock versuchte, die Gestaltung seiner Sandalen als urheberrechtlich geschützt anerkennen zu lassen.

Die rechtliche Grundlage

Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst und angewandten Kunst, sofern sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass ein Werk eine besondere, individuelle Gestaltung aufweisen muss, die sich deutlich von bestehenden Formen abhebt.

Warum hat der BGH den Schutz verneint?

Der BGH entschied, dass das Design der Birkenstock-Sandalen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Die Gestaltung sei stark durch funktionale Aspekte geprägt. Die typische Sohle und der Riemenaufbau der Modelle „Madrid“ und „Arizona“ beruhen vorrangig auf ergonomischen und orthopädischen Anforderungen und nicht auf einer kreativen, künstlerischen Leistung.

Zusätzlich stellte der BGH fest, dass sich das Design nicht signifikant von anderen Gesundheits- und Komfortsandalen unterscheidet. Eine rein funktionale Gestaltung ohne darüber hinausgehende kreative Elemente kann nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Auswirkungen für Designer und Unternehmen

Das Urteil zeigt, dass nicht jedes bekannte oder ikonische Design automatisch urheberrechtlichen Schutz genießt. Gerade im Bereich der Gebrauchsgegenstände müssen Gestalter darauf achten, dass ihre Designs nicht nur funktional, sondern auch hinreichend kreativ sind, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Designs zusätzlich durch andere Schutzrechte absichern sollten. Dazu gehört insbesondere der Designschutz nach dem Designgesetz, der sich speziell auf die optische Gestaltung von Produkten bezieht. Markenrecht kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, bekannte Formen oder Gestaltungselemente zu schützen.

Rein funktionales Design reicht nicht

Das BGH-Urteil schafft Klarheit im Bereich des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände. Es zeigt, dass rein funktionale Designs nicht automatisch urheberrechtlichen Schutz genießen. Unternehmen und Designer sollten prüfen, welche alternativen Schutzmöglichkeiten bestehen, um Nachahmungen zu verhindern.

Wer mehr zu diesem Urteil und seinen Folgen erfahren möchte, hört am besten die aktuelle Folge des Podcasts „Kaffeerecht“, in der die rechtlichen Hintergründe ausführlich analysiert werden.

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Shownotes

Weitere Folgen

KI und Musikproduktion

In dieser Podcast-Episode sprechen wir mit dem DJ und Musikproduzenten Nils Zimmermann über das Thema KI und Musikproduktion. Nils erläutert uns die technischen Hintergründe insbesondere im Bereich der elektronischen Musik und die dortige Relevanz von KI. Wir gehen auf die rechtlichen Hintergründe und die spürbare Relevanz auf dem Musikmarkt ein. Viel Spaß beim Zuhören!

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Model Release, Auftragsfotografie und Haftung

In dieser Episode von Kaffeerecht geht es um ein zentrales Praxisproblem für Fotografen, Unternehmen und Kreative: die rechtssichere Verwendung von Personenfotos. Im Fokus stehen Model Releases, die Besonderheiten von Auftragsfotografie und die Frage, wer haftet, wenn Einwilligungen fehlen oder nicht nachweisbar sind.

Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen aus dem Kunsturhebergesetz und der DSGVO, erklärt typische Irrtümer („Der Fotograf kümmert sich schon“) und zeigt auf, warum letztlich regelmäßig derjenige haftet, der Bilder nutzt und veröffentlicht. Anhand praxisnaher Konstellationen wird deutlich, weshalb klare, dokumentierte Vereinbarungen unverzichtbar sind – und warum fehlende Regelungen im Ernstfall ganze Produktionen wertlos machen können.

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In dieser Folge von „Kaffeerecht“ besprechen wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Nutzung von Stockfotos und -videos. Wir erklären, wie Stockagenturen arbeiten, welche Rechteeinräumungen notwendig sind und was Nutzer beim Erwerb von Lizenzen beachten müssen. Häufige Fallstricke wie die Verwendung von „Editorial Use Only“-Material in Werbung und fehlende Model- oder Property-Releases werden aufgezeigt. Zudem beleuchten wir relevante Haftungsfragen und geben praktische Tipps, wie Unternehmen und Kreative rechtliche Probleme vermeiden können.

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