Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Drohnenfotografie und Recht

Die Perspektiven, die eine Drohne eröffnet, sind faszinierend – aus der Luft entstehen Aufnahmen, die zu Fuß oder mit dem Stativ unmöglich wären. Doch wer mit der Kamera abhebt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht geht es um genau diese Fragen.

Panoramafreiheit – gilt das auch aus der Luft?

Ein zentrales Thema der Folge ist die sogenannte Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen – etwa Kunstinstallationen oder Bauwerke – ohne Zustimmung der Urheber zu fotografieren. Voraussetzung ist allerdings: Die Aufnahme muss von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht werden.

Das Problem: Drohnen schaffen Perspektiven, die nicht jedem zugänglich sind. Und genau das sieht der Bundesgerichtshof kritisch. In einem Urteil vom Oktober 2024 stellte er klar: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk mit einer Drohne fotografiert und kommerziell nutzt, kann sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Der Blickwinkel „von oben“ ist rechtlich nicht privilegiert – anders als der Blick vom Boden aus.

Personen auf dem Bild – Persönlichkeitsrecht und DSGVO

Ein weiteres wichtiges Thema: Menschen auf Drohnenaufnahmen. Grundsätzlich gilt: Wer erkennbar abgebildet wird, muss zustimmen. Das schreibt nicht nur das Kunsturhebergesetz vor, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei reicht es schon, wenn eine Person durch Merkmale wie Kleidung oder Ort identifizierbar ist – auch wenn ihr Gesicht nicht zu sehen ist.

Es gibt zwar Ausnahmen, etwa wenn Personen nur „Beiwerk“ auf einer Landschaftsaufnahme sind. Doch diese sind eng auszulegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte entweder auf erkennbare Personen verzichten oder sie unkenntlich machen – gerade bei einer geplanten Veröffentlichung.

Rechtliche Pflichten beim Drohneneinsatz

Neben den urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen gibt es technische und rechtliche Vorgaben für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören:

  • Registrierungspflicht: Gilt für fast alle Drohnen mit Kamera. Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Kennzeichnung anbringen.
  • Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“): Je nach Gewicht und Einsatzbereich der Drohne ist ein Online-Test oder eine zusätzliche Schulung nötig.
  • Flugverbotszonen und Verhaltensregeln: Drohnen dürfen z. B. nicht über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen oder über Naturschutzgebieten fliegen. Auch Nachtflüge und „First Person View“-Flüge mit VR-Brille sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Regelmäßige Updates sind Pflicht

Die rechtlichen Vorgaben für Drohnen verändern sich laufend – sei es durch neue Technik oder durch politische Entscheidungen. Wer auf dem neuesten Stand bleibt, vermeidet Ärger und nutzt die Möglichkeiten, die moderne Luftbildtechnik bietet, rechtssicher aus.

c924c2c662724937bf6c54762bb1d132 Drohnenfotografie

Shownotes

Weitere Folgen

Zwischen Fieber und Fürsorgepflicht – Krankheit im Arbeitsverhältnis richtig handhaben

In dieser Folge von Kaffeerecht sprechen wir über ein Thema, das im Arbeitsalltag regelmäßig für Unsicherheit sorgt: Krankheit im Arbeitsverhältnis. Wann gilt man eigentlich als arbeitsunfähig? Welche Rechte und Pflichten bestehen während einer Krankmeldung – und welche Fehler können teuer werden? Wir beleuchten praxisnah, worauf es bei der Entgeltfortzahlung, beim Verhalten während der Krankheit, bei Kontaktaufnahmen durch den Arbeitgeber und bei Kündigungen im Krankheitsfall ankommt. Außerdem wird ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorgestellt, das die Beweiswirkung ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf den Prüfstand stellt.

Anhören »

KI, Stimme, Bild – wem gehört das Ich?

In dieser Folge sprechen wir darüber, welche rechtlichen Schutzmechanismen greifen, wenn die eigene Stimme, das eigene Bild oder eine täuschend echte digitale Version der eigenen Person im Netz auftaucht. Von Persönlichkeitsrecht und Kunsturhebergesetz über Wettbewerbs- und Strafrecht bis hin zu datenschutzrechtlichen Aspekten – das Gespräch zeigt praxisnah, wie man sich gegen Deepfakes und Identitätsmissbrauch wehren kann, was Plattformen leisten müssen und welche Schritte im Ernstfall sinnvoll sind.
Ein aktuelles Thema, das Influencer, Unternehmen und Kreative gleichermaßen betrifft.

Anhören »

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.